Begriffe
Kurzbegriff: Erholungszeitraum für den Arbeitnehmer Ausführliche Begrifflichkeit: Zeit, in welcher der Arbeitnehmer ohne arbeitsvertragliche oder irgendwelche anderen Verpflichtungen tun und lassen kann, was er will.... weiterlesen
Kurzbegriff: Erholungszeitraum für den Arbeitnehmer Ausführliche Begrifflichkeit: Zeit, in welcher der Arbeitnehmer ohne arbeitsvertragliche oder irgendwelche anderen Verpflichtungen tun und lassen kann, was er will.... weiterlesen
Bei Massenentlassungen hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer bzw. deren Arbeitnehmervertretung vor einer beabsichtigen Massenentlassung zu konsultieren und ihr Vorschlagsrecht für die Kündigungsvermeidung, die Beschränkung der... weiterlesen
Ein Nachlassverfahren soll nach der Auffassung einer Reihe von Autoren die Anwendung der Art. 335d ff. OR nicht ausschliessen (AUBERT, Die neue Regelung über Massenentlassungen... weiterlesen
Lehre und Rechtsprechung gehen davon aus, dass die Massenentlassungs-Normen im Falle des Konkurses des Arbeitgebers nicht anwendbar sind (BRÜHWILER, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag, 2. Aufl. 1996,... weiterlesen
Die Beweislast für die Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsverhinderung liegt beim Arbeitnehmer. Er muss ggf. die Arbeitsunfähigkeit nachweisen können. Für diesen Nachweis ist ein Arztzeugnis geeignet, wobei... weiterlesen
Zur Anzeigepflicht des Arbeitnehmers ist folgendes zu bemerken: Den Arbeitnehmer trifft eine Anzeigepflicht, und zwar umgehend sobald es sein Gesundheitszustand wieder zulässt Er hat dem... weiterlesen
Es ist ein Irrglauben der Arbeitgeber, dass Konkurrenzverbote nicht durchsetzbar seien. Im Rechtsalltag scheitert die Durchsetzung von Konkurrenzverboten oft an unrichtigen, unvollständigen oder an den... weiterlesen
Eine Abwehrstrategie von Arbeitnehmer und neuem Arbeitgeber (Konkurrenzunternehmen) beinhaltet: Anstellung des Arbeitnehmers beim neuen Arbeitgeber in ganz anderer Funktion Bestätigung des neuen Arbeitgebers, wonach der... weiterlesen
Bei der Beendigung des Arbeitsvertrags mit Konkurrenzverbotsklausel ist besondere Vorsicht geboten: Arbeitgeberkündigung führt in der Regel automatisch zum Wegfall des Konkurrenzverbots [vgl. OR 340c Abs.... weiterlesen
Fehlt eine Umschreibung wie diejenige des räumlichen Gebiets gänzlich, ist trotzdem von einem gültig zustandegekommenen Konkurrenzverbot auszugehen [vgl. ZR 103 [2004] Nr. 42, S. 170].... weiterlesen
Beim Konkurrenzverbot kommt einer pass-genauen Vertragsformulierung aus folgenden Gründen besondere Wichtigkeit zu: 1. Heikle Umschreibung der verbotenen Konkurrenzierung Gültigkeitsrisiko Keine einengenden Formulierungen (neue Geschäftsfelder) Abschliessende... weiterlesen
= Schutz der Geschäfts-, Fabrikations- und Kundengeheimnisse vor Mitnahme durch einen Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers Weiterführende Informationen Wichtiger als eine wasserdichte... weiterlesen
Begriff: Konkurrenzverbot Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot verbietet dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenständlicher, örtlicher und temporaler Hinsicht, für einen Dritten oder in eigenem Namen... weiterlesen
Bonusabrede = Innominatkontrakt Weiterführende Informationen Innominatkontrakte = Verträge, die nicht einem gesetzlichen Typus entsprechen bzw. aus zusammengesetzten gesetzlich geregelten Verträgen bestehen... weiterlesen
Gratifikation = Sondervergütung zu bestimmten Anlässen. » Weitere Informationen zur Gratifikation 13. Monatslohn = ein Jahreslohn-Bestandteil. » Weitere Informationen zum 13. Monatslohn Mitarbeiterbeteiligung = Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung... weiterlesen
Im Baugewerbe wird eine Solidarhaftung der gesamten Auftragskette eingeführt, um Lohndumping auf Baustellen zu verhindern. Der Bundesrat hat die verstärkte Solidarhaftung per per 15. Juli... weiterlesen
Bundesgerichtsentscheide BGE 129 III 276 ff. BGE 131 III 615 BGE 4C.475/2004 vom 30.05.2005 BGE 4C.364/2004 vom 01.07.2005 BGE 4C.395/2005 vom 01.03.2006 BGE 4C.426/2005 vom... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur BERNARD URSIN, Leistungsvergütung – Direkte und indirekte Effekte der Gestaltungsparameter auf die Motivation, Diss. Zürich 2006 CRAMER CONRADIN, Der Bonus im Arbeitsvertrag, Bern... weiterlesen
Muster Bonusklausel 1 „Die Bank kann zum Jahressalär einen Bonus entrichten. Alle Bonuszahlungen stellen freiwillige Sondervergütungen dar, die über das Jahressalär hinaus entrichtet werden und... weiterlesen
Der Bonus ist eine Alternative zur Gratifikation und zum 13. Monatslohn. Hauptsächlichster Unterschied ist die progressive und leistungs- bzw. erfolgs-bezogene monetäre Vergütungshöhe, die einen Leistungs-Ansporn... weiterlesen