Rechtsverhältnis Kunde – Bank
Grundlagen OR 394 ff. (Auftragsrecht) OR 472 ff. (Hinterlegungsrecht) OR 184 ff. (Kaufsrecht) bzw. OR 425 ff. (Kommissionsrecht) / BEHG 11 (Börsenrecht) / Effektenhändler-Regeln BankG... weiterlesen
Grundlagen OR 394 ff. (Auftragsrecht) OR 472 ff. (Hinterlegungsrecht) OR 184 ff. (Kaufsrecht) bzw. OR 425 ff. (Kommissionsrecht) / BEHG 11 (Börsenrecht) / Effektenhändler-Regeln BankG... weiterlesen
Grundlagen Zivilrecht Vermögensverwaltungsvertrag Auftragsrecht (OR 394 – OR 406) Execution only Verwaltung Auftragsrecht (OR 394 – OR 406) Vermögensberatungsvertrag (auch Anlageberatung) Auftragsrecht (OR 394 –... weiterlesen
Auslegungsmerkmale für den Terminus „Retrozession“ sind folgende Punkte: 1. Parteieigenschaften Dritter (Kunde) Anleger Versicherungsnehmer Retro-Geber Banken Fondsleitungen Versicherungsgesellschaften Retro-Empfänger Vermögensverwalter (UVV) Execution Only-Verwalter Anlageberater Vertriebsträger... weiterlesen
Retrozessionen sind Leistungen (Geldzahlungen, Vergünstigungen oder Naturalleistungen), welche innerhalb eines Dreiparteienverhältnisses aufgrund einer (Retro-)Abrede vom Geber (zB Bank) an den Empfänger (zB Vermögensverwalter) erbracht werden,... weiterlesen
Ein Bundesgerichtsurteil vom 30. Oktober 2012 könnte eine Welle von Retrozessions-Rückforderungen bei den Schweizer Banken auslösen: Das Gericht hält fest, dass Banken Provisionen, die ihnen... weiterlesen
Der «Vertragliche Anlagefonds» ist im Rahmenfolgender spezialgesetzlicher Institute abzugrenzen: Offene kollektive Kapitalanlagen Vertraglicher Anlagefonds (FCP) Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV / société d’investissement à capital... weiterlesen
MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Bern 2007 PEDRAZZINI F. A., Gesellschaftsrechtliche Entscheide, 4. Auflage, Bern 1998 RUEDIN ROLAND, droit des sociétés,... weiterlesen
Checkliste «Vertraglicher Immobilienfonds – Die Merkpunkte» Reglementszwang Prospektzwang auch vereinfachter Prospekt Mitwirkungsrechte Keine Anleger-Mitwirkungsrechte Anlegerschutz gegeben Fremdverwaltung Zulässige Anlagen Schweizerische Immobilien Ausländische Immobilien Rechte an... weiterlesen
Der „Vertragliche Anlagefonds“ ist ein auf die Zweckverfolgung der offenen kollektiven Kapitalanlage ausgerichtetes gesetzliches Vertragsverhältnis. Obwohl auf vertraglicher Basis organisiert, hat das bewilligungspflichtige Rechtsverhältnis ein... weiterlesen
Grundlagen KAG 145 Abs. 3 Art. 145 Kag, Abs. 3 3 Wer die Erfüllung einer Aufgabe einem Dritten überträgt, haftet für den von diesem verursachten Schaden, sofern... weiterlesen
Grundlagen Allgemeine Regeln des KAG bzw. zum vertraglichen Anlagefonds angelsächsischen Ursprungs; an der SWX seit dem Jahre 2000 Praxis Begriff ETF = von der Aufsichtsbehörde... weiterlesen
Grundlagen KAG 15: Genehmigungspflicht KAG 92 f.: Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen KKV 100: Anlagetechniken und Beschränkungen KKV-finma 54: Teilvermögen und Anteilsklassen Begriff Der Begriff... weiterlesen
Es gelten die allgemeinen Besteuerungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“. Weiterführende Informationen » STEUERN... weiterlesen
In Abweichung der Allgemeinen Beendigungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ ist folgendes zu beachten: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rückgabemöglichkeit nur nach Einhaltung einer 12-monatigen Frist nur... weiterlesen
Grundlagen KAG 90: Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds KKV-finma 56: Immobilienfonds Rechnungslegung Bei Rechnungslegung von Immobilienfonds bestehen spezielle Bestimmungen: Jahresbericht Der Jahresbericht muss folgende zusätzliche Angaben... weiterlesen
Grundlage KAG 64: Schätzungsexperten Schätzungsexperten Anzahl Mindestens 2 [vgl. KAG 64 Abs. 1] Natürliche oder juristische Personen Mandatierung durch die Fondsleitung Genehmigungspflichtig durch Finma Genehmigungsvoraussetzungen... weiterlesen
Grundlage KKV 89: Verbindlichkeiten; kurzfristige festverzinsliche Effekten und kurzfristig verfügbare Mittel KAG 90: Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds Buchhalterische Regeln Es sind die folgenden buchhalterischen... weiterlesen
Die Fondsleitung stellt den Handel der Immobilienfonds-Anteile über eine Bank oder einen Effektenhändler an der Börse oder ausserbörslich (englisch: over the counter [OTC]) sicher [vgl.... weiterlesen
Anlagevorschriften bei Immobilienfonds Nennung der Anlagen im Fondsreglement Zulässige Immobilien („Fondsimmobilien“) Sonderbefugnisse Derivate Risikoverteilung Immobilien-Performance 1. Nennung der Anlagen im Fondsreglement Grundlage KKV 86 Abs.... weiterlesen
Grundlage KAG 60: Sicherstellung der Verbindlichkeit KKV 90: Sicherstellung von Bauvorhaben KAG 72: Organisation Liquiditätshaltung Die Fondsleitung hat zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil... weiterlesen