Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Retrozession
Retrozession

Begriff Retrozession

Retrozessionen sind Leistungen (Geldzahlungen, Vergünstigungen oder Naturalleistungen), welche innerhalb eines Dreiparteienverhältnisses aufgrund einer (Retro-)Abrede vom Geber (zB Bank) an den Empfänger (zB Vermögensverwalter) erbracht werden,... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
Vertragliche Anlagefonds

Abgrenzungen

Der «Vertragliche Anlagefonds» ist im Rahmenfolgender spezialgesetzlicher Institute abzugrenzen: Offene kollektive Kapitalanlagen Vertraglicher Anlagefonds (FCP) Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV / société d’investissement à capital... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
Vertragliche Anlagefonds

Literatur

MEIER-HAYOZ ARTHUR / FORSTMOSER PETER, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, Bern 2007 PEDRAZZINI F. A., Gesellschaftsrechtliche Entscheide, 4. Auflage, Bern 1998 RUEDIN ROLAND, droit des sociétés,... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Checklisten: Vertraglicher Immobilienfonds

Checkliste «Vertraglicher Immobilienfonds – Die Merkpunkte» Reglementszwang Prospektzwang auch vereinfachter Prospekt Mitwirkungsrechte Keine Anleger-Mitwirkungsrechte Anlegerschutz gegeben Fremdverwaltung Zulässige Anlagen Schweizerische Immobilien Ausländische Immobilien Rechte an... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
Vertragliche Anlagefonds

FAZIT

Der „Vertragliche Anlagefonds“ ist ein auf die Zweckverfolgung der offenen kollektiven Kapitalanlage ausgerichtetes gesetzliches Vertragsverhältnis. Obwohl auf vertraglicher Basis organisiert, hat das bewilligungspflichtige Rechtsverhältnis ein... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
Vertragliche Anlagefonds

Exkurs «Umbrella»-Struktur

Grundlagen KAG 15: Genehmigungspflicht KAG 92 f.: Offene kollektive Kapitalanlagen mit Teilvermögen KKV 100: Anlagetechniken und Beschränkungen KKV-finma 54: Teilvermögen und Anteilsklassen Begriff Der Begriff... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Steuern

Es gelten die allgemeinen Besteuerungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“. Weiterführende Informationen » STEUERN... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Beendigung

In Abweichung der Allgemeinen Beendigungsregeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ ist folgendes zu beachten: Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen Rückgabemöglichkeit nur nach Einhaltung einer 12-monatigen Frist nur... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Rechenschaftsablage

Grundlagen KAG 90: Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds KKV-finma 56: Immobilienfonds Rechnungslegung Bei Rechnungslegung von Immobilienfonds bestehen spezielle Bestimmungen: Jahresbericht Der Jahresbericht muss folgende zusätzliche Angaben... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Bewertungen

Grundlage KAG 64: Schätzungsexperten Schätzungsexperten Anzahl Mindestens 2 [vgl. KAG 64 Abs. 1] Natürliche oder juristische Personen Mandatierung durch die Fondsleitung Genehmigungspflichtig durch Finma Genehmigungsvoraussetzungen... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Buchführung

Grundlage KKV 89: Verbindlichkeiten; kurzfristige festverzinsliche Effekten und kurzfristig verfügbare Mittel KAG 90: Jahresrechnung und Jahresbericht für Immobilienfonds Buchhalterische Regeln Es sind die folgenden buchhalterischen... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Anlagevorschriften

Anlagevorschriften bei Immobilienfonds Nennung der Anlagen im Fondsreglement Zulässige Immobilien („Fondsimmobilien“) Sonderbefugnisse Derivate Risikoverteilung Immobilien-Performance 1. Nennung der Anlagen im Fondsreglement Grundlage KKV 86 Abs.... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Mindestvermögen / Liquidität

Grundlage KAG 60: Sicherstellung der Verbindlichkeit KKV 90: Sicherstellung von Bauvorhaben KAG 72: Organisation Liquiditätshaltung Die Fondsleitung hat zur Sicherstellung der Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Anleger

Grundlage Art. 66 KAG: Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 1 Die Fondsleitung und die SICAV müssen neue Anteile zuerst den bisherigen Anlegerinnen und Anlegern anbieten. 2 Die Anlegerinnen... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Depotbank

Grundlage KAG 63: Besondere Pflichten KAG 72 f.: Depotbank Zulässige Rechtsgeschäfte Verwahrung und Überwachung der Aktiven Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Zahlstellenfunktion Überwachung von Gesetz... weiterlesen

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Vertragliche Anlagefonds
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Fondsleitung

Grundlage KAG 63: Besondere Pflichten KKV 97: Ausgabe von Immobilienfondsanteilen Qualifikationen Mindestens ein, wenn nicht besser zwei VR- und GL-Mitglieder sollten über Ausbildungen und Erfahrungen... weiterlesen