Literatur
Literaturverzeichnis BLUMER PETER J., Abgaben für Erschliessungsanlagen nach dem Thurgauer Recht, Diss. Zürich, 1989. BRÜCKNER CHRISTIAN, Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf, ZBGR 75 (1994),... weiterlesen
Literaturverzeichnis BLUMER PETER J., Abgaben für Erschliessungsanlagen nach dem Thurgauer Recht, Diss. Zürich, 1989. BRÜCKNER CHRISTIAN, Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf, ZBGR 75 (1994),... weiterlesen
Literatur zum Download BÜRGI URS, Gewährleistung beim Immobilienkauf – Eine Übersicht unter Berücksichtigung der „Altlasten“-Problematik, in: Der Schweizer Treuhänder 5/05, S. 392 ff. Gewährleistung beim... weiterlesen
Alle Baulanderwerber erwerben Bauland, um selber darauf zu bauen oder bauen zu lassen und es ggf. überbaut – früher oder später – weiterzuverkaufen. Wie bei... weiterlesen
Hinsichtlich der Steuern ist folgendes festzuhalten: Einkommenssteuer bzw. Ertragssteuern Erwerb Erwerb von Bauland (asset deal) Baulandfinanzierung Bauland-Finanzierung Baufinanzierung Baufinanzierung Werkvertragsleistungen Werkvertragsleistungen Eigenleistungen Eigenleistungen Liegenschaftensteuer Eigenleistungen... weiterlesen
An alle Punkte, an die der Baulanderwerber zu denken hat (vgl. Erwerb), muss auch der Baulandverkäufer berücksichtigen. Bei Ansprache des Zielpublikums hat der Baulandverkäufer seine... weiterlesen
Die baurelevanten Versicherungen lassen sich wie folgt gliedern: Versicherungsarten Sachversicherungen Versicherungsgegenstand eine Sache Versicherungsdeckung Kosten der Wiederinstandsetzung Ersatz der beschädigten Sache Bautenbezogene Sachversicherungen Bauwesenversicherung Maschinen-... weiterlesen
Immissionen sind unvermeidbare Begleiterscheinungen des Bauens: Erscheinungsformen Lärm Schmutz / Staub Gerüche, einschliesslich Abwärme, Aerosole, Dämpfe und Dünste Rauch Russ Licht-, Besonnungs- und Aussichtsentzug, auch... weiterlesen
Bei den sog. „privat-rechtlichen Baumängeln“ geht es vor allem um die Verantwortung aller an der mangelhaften Bauausführung Beteiligten (Unternehmer, Architekt etc.). Anstelle einer Wiederholung der... weiterlesen
Für den bauwilligen Baulanderwerber oder Erwerber in einer angefangenen Baute ergeben sich folgende denkbare öffentlich-rechtliche Mängel: Ausführung und Baukontrolle Bauausführung nicht in Übereinstimmung mit Baubewilligung... weiterlesen
Einleitung Durch die Realisierung von Bauvorhaben entstehen die verschiedensten Risiken und werden Schäden verursacht. Solche Risiken sind zu analysieren, zu bewerten, zu bewältigen (Risikovermeidung, Risikoübertragung... weiterlesen
Bauvorhaben von Bund, Kantonen und Gemeinden sind zumeist für die Baubranche von grosser Bedeutung. Entsprechend sind diese öffentlichen Bauherren die bedeutendsten Nachfrager im schweizerischen Hoch-... weiterlesen
Die Redaktion von Bauwerkverträgen stellt hohe Anforderungen. Der Bauwerkvertrag hat für ein länger dauerndes Projekt eine Schlüsselstellung, und zwar für den ganzen Ablauf nach Preis,... weiterlesen
Für den bauwilligen Baulanderwerber stellt sich die Frage, mit welchem System der Baurealisation er das Bauwerk erstellen lassen will: Klassische Bauwerkerstellung Architekt + pro Gewerk... weiterlesen
Einleitung Die Realisation des Bauvorhabens auf dem erworbenen Bauland soll der Vollständigkeit halber kurz angesprochen werden: Klassische Bauerstellung c. General- oder Totalunternehmerbau Exkurs: Bauwerkverträge Exkurs:... weiterlesen
Architekt und Bauingenieur haben bei der Bauwerkerstellung eine Schlüsselrolle, nämlich bei Kostenprognose und Kostenvoranschlag Projektierung Planung Einreichung des Baugesuches Vergabe der Arbeiten Bauführung Kostenkontrolle Schlussabrechnung... weiterlesen
Die Beurteilung der massgebenden Rechtsmittel hat angesichts der Vielfalt von Bewilligungstatbeständen und Rechtsbehelfen im individuell konkreten Einzelfall zu erfolgen. Weiterführende Informationen Baueinsprache Baurekurs... weiterlesen
Der v.a. kantonal unterschiedliche Instanzenzug gegen den kommunalen Bauentscheid (Nichteintreten, Bewilligung, Nichtbewilligung) sieht wie folgt aus: Kantonale Rechtsmittel Eidgenössische Rechtsmittel Staatsrechtliche Beschwerde... weiterlesen
Für Baubewilligungsstreitigkeiten gelten folgende Rechtsschutzprinzipien: Anwendung von EMRK 6 Ziffer 1 Anspruch eines jeden, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innert angemessener Frist... weiterlesen
Einleitung Ist eine Raumplanungsänderung pendent oder auf ein konkreten Bauprojekt hin ein Bauentscheid gefällt, stellen sich je nach dessen Ausgang für den Bauherrn, für Nachbarn... weiterlesen
Ziel jedes Baulandeigentümer bzw. Baulanderwerbers ist es, für sein Bauvorhaben einen (positiven) baurechtlichen Entscheid zu erwirken. Der baurechtliche Entscheid charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition... weiterlesen