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Bauland

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Öffentlich-rechtliche Baumängel

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für den bauwilligen Baulanderwerber oder Erwerber in einer angefangenen Baute ergeben sich folgende denkbare öffentlich-rechtliche Mängel:

Ausführung und Baukontrolle

  • Bauausführung
    • nicht in Übereinstimmung mit Baubewilligung
    • nicht in Übereinstimmung mit materiellem Baupolizeirecht
    • trotz abgelaufener Bewilligung

Widerrechtliche Bauten und Anlage

  • Formelle Baurechtswidrigkeit
    • Bauen ohne Baubewilligung
    • Abweichung von den bewilligten Bauplänen
    • Bauen nach Ablauf der Bewilligungsdauer
  • Materielle Baurechtswidrigkeit
    • Verstoss gegen materielles Recht
      • Baupolizeirecht
      • von der Baubehörde anzuwendendes öffentliches Recht

Massnahmen gegen widerrechtliche Bauten und Anlagen

  • Vorsorgliche Massnahmen
    • Baustopp
    • Nutzungsverbot
    • Siegelung
    • ev. unverzügliches Einschreiten und sofortige Entfernung bei Bagatellanlagen
  • Nachträgliches Baubewilligungsverfahren
    • Anwendungsbereich
      • Bauen trotz fehlender Baubewilligung
      • nicht materiell baurechtswidrige Baute, die nachträglich bewilligt werden kann
    • Verfahrensablauf
      • Aufforderung der Baubehörde an den Bauherrn, im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens ein Baugesuch einzureichen
    • Baurechtlicher Entscheid
      • Erteilung des nachträglichen Bauentscheids, auf Basis des Rechtszustands im Zeitpunkt der Bauten-Errichtung
      • Verweigerung der Baubewilligung, – nach Wahrung des rechtlichen Gehörs – unter allf. Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen
  • Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
    • Voraussetzungen
      • Gesetzliche Grundlage
      • Öffentliches Interesse
      • Verhältnismässigkeit
      • Kein Vertrauensschutz nach Treu und Glauben
      • Keine Verwirkung durch Zeitablauf
    • Vollzug
      • Einschreitenspflicht
      • Wiederherstellungsbefehl an Störer
      • Wiederherstellungsmassnahmen bei Erforderlichkeit
        • Abbruch
        • Umbau
        • Nutzungsverbot
        • Dauernde Siegelung
        • Rekonstruktion der widerrechtlich abgebrochenen Baute
        • Nichtbauliche Massnahmen
          • Verpflichtung des Grundeigentümers zu einem Tun oder Unterlassen
          • zB Verpflichtung zur Auflösung eines Mietvertrages
    • behördliche Vollstreckung
      • Gelegenheitsgabe an Grundeigentümer zur freiwilligen Erfüllung
      • Vollstreckung im eigentlichen Sinne
        • Androhung der Zwangsvollstreckung (Ersatzvornahme-Androhung)
        • Vollstreckungsbefehl
        • Vollstreckung mit den Mitteln des Verwaltungszwangs (Ersatzvornahme)
      • Rechtsschutz (Rechtsmittelmöglichkeit)
  • Baustrafrecht
    • Verstösse gegen Baupolizeirecht können nicht nur Verwaltungsmassnahmen, sondern auch strafrechtliche Massnahmen nach sich ziehen
    • Bundesstrafrecht
      • StGB 229 – Missachtung anerkannter Regeln der Baukunde
      • Ferner Sanktionen von Spezialgesetzgebungen (USS 60 ff., GSchG 70 ff.)
    • Kantonales Übertretungsstrafrecht, gestützt auf StGB 335 Abs. 1

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