Belastungen von Boden, Untergrund + Gebäude
Im Baulandkauf ist auf die öffentlich-rechtlichen Folgen eines belasteten Standorts resp. des Bestehens einer Altlast hinzuweisen. Sofern und soweit ein belasteter Standort besteht und die... weiterlesen
Im Baulandkauf ist auf die öffentlich-rechtlichen Folgen eines belasteten Standorts resp. des Bestehens einer Altlast hinzuweisen. Sofern und soweit ein belasteter Standort besteht und die... weiterlesen
Bei der Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufobjekts wird einerseits in Rechts- und Sachmängeln differenziert und andererseits bei den Sachmängeln in unüberbaute und unüberbaute... weiterlesen
Nutzen und Gefahr gehen ohne andere Abrede mit dem Vertragsschluss auf den Erwerber über. In der Regel wird indessen verabredet, dass der Besitzesantritt mit der... weiterlesen
Das Eigentum am Bauland geht erst mit der Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch auf den Käufer über. Weiterführende Informationen Immobilienerwerbs-System... weiterlesen
Der vorsichtige Baulandkäufer erwirbt Bauland u.U. nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung: Verpflichtungsgeschäft unter Suspensiv-Bedingung Bedingung = rechtskräftig baubewilligtes Bauprojekt vorliegt; der Grundstückkaufvertrag kann hiefür... weiterlesen
Die Gestaltung der Kaufpreistilgung ist davon abhängig, wann der grundbuchliche Vollzug folgt: Grundbuchlicher Vollzug sofort ev. Reservationszahlung Bei Pfandbelastung Schuldübernahme oder Ablösung Restkaufpreis (in bar... weiterlesen
Die Kaufpreis-Bestimmung folgt der Transaktionsart: Grundsatz (unveränderter Erwerb Baulandgrundstück) Gesamtbetrag (Fixpreis) Ausnahme (von grösserem Grundstück abzuparzellierender Baulandteil) Verpflichtungsgeschäft Quadratmeterpreis, mit der Verpflichtung zur entsprechenden Mehrzahlung... weiterlesen
Beim Kaufobjekt ist der „Liegenschaftenbeschrieb“ wie folgt zu bestimmen: Grundsatz (unveränderter Erwerb Baulandgrundstück) Übernahme aus dem Grundbuch zu übernehmen Grundstückbeschaffenheit Fläche Flurname Ausnahme (von grösserem... weiterlesen
Der Baulandkauf bedarf zu seiner Gültigkeit der Form der öffentlichen Beurkundung.... weiterlesen
Einleitung Der Grundstückkauf (asset deal), wozu auch der Baulandkauf zählt, ist besonders geregelt (OR 216 ff.). Die wesentlichsten Vertragspunkte auf einen Blick: Form Kaufobjekt Kaufpreis... weiterlesen
Der Kauf von Bauland folgt grundsätzlich der allgemeinen Regeln des Grundstückkaufs: öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages Konditionen / Bedingungen bedingungslose Verkaufs- bzw. Kaufabrede oder Suspensiv-Bedingung der... weiterlesen
Es gibt am Schweizer Baumarkt Fertighaushersteller und Anbieter von Systemhäusern (Architektenhäuser mit vorgefertigten Elementen), die in grösserem Stil Bauland kaufen und ihren Bauabnehmern parzellenweise zum... weiterlesen
Im Wohnungsbau werden Land und Baute den bauunkundigen Erwerbern, je nach den individuellen Verhältnissen, mittels unterschiedlicher Rechtsgeschäfte, wie beim Immobilienerwerb ab Plan (Rechtsgeschäftvarianten) übertragen: Vertragsgegenstand... weiterlesen
Einige Worte noch an Wohneigentumserwerber: Vielfach endet der Wunsch nach Erwerb von Wohnbauland beim Erwerb eines fertigen Einfamilienhauses bzw. einer bezugsbereiten Stockwerkeigentumswohnung, und zwar ab... weiterlesen
Nicht selten will der Bauland-Anbieter dem Kaufinteressenten nicht nur das Bauland verkaufen, sondern auch die Baute erstellen. Der Bauherr will verständlicherweise eine bezugsfertige Baute erhalten.... weiterlesen
In der Bauproduktion werden v.a. Stockwerkeigentumsanteile vor Erstellung der Baute und anschliessend während der Bauausführung verkauft. Immer wird dabei Bauland mit der angefangenen Baute verkauft.... weiterlesen
Bei Zentrums-, Aussichts- und anderen guten Lagen greifen Bauwillige auf Altbestände (Bestandesbauten), die nicht renovationswürdig oder nicht sanierungsfähig sind, zurück und erwerben Land und Abbruchbaute(n),... weiterlesen
Wird eine Teilparzelle von einem grösseren Baulandgrundstück abparzelliert und verkauft, so ist dies von der kartografisch durch den Geometer vorzubereiten, durch die Baubehörde zu bewilligen... weiterlesen
Zur optimalen Parzellenbildung und / oder Grundstücksausnutzung erstellen die Planer des verkaufswilligen Grundeigentümers oft Überbauungskonzepte. Ähnliche Projektunterlagen mit Investitions- und Ertragswertberechnung erstellt auch der kaufwillige... weiterlesen
Der Erwerb von Bauland ohne Vorliegen eines Bauprojekts ist heute noch die Regel. Ausnahmen bestehen dort, wo der Landverkäufer (zB Architekt, Totalunternehmer, Generalunternehmer, Fertighaushersteller u.ä.)... weiterlesen