Anfechtbare Rechtshandlung
Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: Nachträgliche Bestellung von Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten, ohne frühere Verpflichtung oder zu einem [zu] späten Zeitpunkt (z.B. Verpfändung von Fahrnis, Grundstücken,... weiterlesen