Abgrenzungen
Niederlassungskonkurs Konkurs am Ort der Zweigniederlassung (SchKG 50) Im Ausland wohnende Schuldner, welche in der Schweiz eine Geschäftsniederlassung (OR 935) unterhalten, können für die auf... weiterlesen
Niederlassungskonkurs Konkurs am Ort der Zweigniederlassung (SchKG 50) Im Ausland wohnende Schuldner, welche in der Schweiz eine Geschäftsniederlassung (OR 935) unterhalten, können für die auf... weiterlesen
Die Ziele bzw. Motive sind je nach Personengruppe und deren Interessen unterschiedlich: Das vom schweizerischen Gesetzgeber anvisierte Ziel ist es, den Schutz gewisser (hauptsächlich) inländischer... weiterlesen
Für die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Dekret muss im Staat, in dem es ergangen ist, vollstreckbar sein (IPRG 166... weiterlesen
Zweck Im Verfahren um Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets wird von der zuständigen Behörde, auf entsprechenden Antrag des Antragsberechtigen (in der Regel der ausländischen Konkursverwaltung) hin... weiterlesen
Die für die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes legitimierte Person ist auch zum Stellen des Antrags um Anordnung sichernder Massnahmen berechtigt (IPRG 168 i.V.m. IPRG 166... weiterlesen
Positiver Entscheid Sind sämtliche Anerkennungs-Voraussetzungen erfüllt, fällt das Gericht einen positiven Entscheid auf Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets. Zu den Rechtswirkungen des positiven Entscheids siehe: Rechtsfolge... weiterlesen
Der Entscheid über die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes wird veröffentlicht (öffentliche Bekanntmachung) und zwar (IPRG 169 Abs. 1 i.V.m. SchKG 35): im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)... weiterlesen
Die Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes zieht für das in der Schweiz gelegene Vermögen des Schuldners «die konkursrechtlichen Folgen des schweizerischen Rechts nach sich» (IPRG 170... weiterlesen
Wird die Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets verweigert, so entfaltet das ausländische Konkursdekret für die Schweiz, d.h. für das in der Schweiz gelegene Schuldnervermögen keine Wirkungen.... weiterlesen
Voraussetzung: positiver Anerkennungsentscheid Ein Hilfskonkurs, bzw. ein Hilfskonkursverfahren setzt zwingend die Anerkennung eines ausländischen Konkursdekrets voraus bzw. das Hilfskonkursverfahren ist die unmittelbare Folge (Rechtswirkung) der... weiterlesen
Zweck Nach früherem Recht führte jede Anerkennung eines ausländischen Konkursdekretes notwendigerweise zu einem IPRG-Hilfskonkursverfahren. Mit dem anlässlich der Revision des 11. Kapitels des IPRG im... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Gesetzestexte Materialien Content 1987 – 2018 Gesetzliche Grundlagen Staatsverträge Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht der Schweiz (IPRG) sieht einen Vorbehalt zugunsten des... weiterlesen
Wichtige Elemente des Internationalen Konkursrechts sind: Territorialitätsprinzip Ausländisches Konkursdekret Hauptkonkursverfahren Ausländische Konkursverwaltung lex fori concursus COMI Anerkennung Hilfskonkursverfahren Privilegierte Gläubiger Hilfskonkursmasse Überschuss Hilfskonkurs-Verzicht... weiterlesen
Grundsatz Bei gerichtlich bewilligtem Verzicht der Durchführung des Hilfskonkursverfahrens, bzw. Weiterführung des Hilfskonkursverfahrens nach erfolgtem Rumpfverfahren, darf die ausländische Konkursverwaltung „unter Beachtung des schweizerischen Rechts... weiterlesen
Beispiel: Bankguthaben Anfragen bei Banken / Umfrageergebnisse Der direkteste Weg, an die gewünschten Informationen zu gelangen, ist die Anfrage bei den betroffenen Banken. Hingegen ist... weiterlesen
Bezüglich Anerkennung eines ausländischen Nachlassvertrages oder eines ähnlichen Verfahrens ist im IPRG eine einzige Bestimmung zu finden (IPRG 175 IPRG). Daran hat auch die Revision... weiterlesen
Um an das in der Schweiz gelegene Vermögen eines Gemeinschuldners zu gelangen, muss eine ausländische Konkursverwaltung in jedem Fall das förmliche Verfahren der Anerkennung des... weiterlesen
Checkliste: Internationales Konkursrecht I. Gesetzliche Grundlagen In welchem Staat wurde der Hauptkonkurs eröffnet? Bei Eröffnung des Hauptkonkurses z.B. in Deutschland Staatsvertrag anwendbar? Übereinkunft der Schweizerischen... weiterlesen
BEILSTEIN, Die Beziehungen zwischen SchKG 201, 202 und OR 401, Zürich 1977 BLUMENSTEIN, Schuldbetreibungsrecht, Bern 1911; BRÜGGER, SchKG. Die schwei-zerische Gerichtspraxis im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht:... weiterlesen
Das Internationale Konkursrecht befasst sich mit zahlreichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen eines ausländischen Konkurses auf in der Schweiz gelegenes Vermögenssubstrat des Konkursiten und... weiterlesen