Abgrenzungen
Privatkonkurs Durch die Insolvenzerklärung stellt der Schuldner – abgesehen von den Kompetenzstücken – sein ganzes Vermögen den Gläubigern zur Tilgung aller Schulden, sofern und soweit... weiterlesen
Privatkonkurs Durch die Insolvenzerklärung stellt der Schuldner – abgesehen von den Kompetenzstücken – sein ganzes Vermögen den Gläubigern zur Tilgung aller Schulden, sofern und soweit... weiterlesen
Einleitung Der Zahlungsverzug von Schuldnern kann empfindlichen Einfluss auf die Liquidität des Gläubigers haben. Im äussersten Fall kann ein Debitorenausfall für den Gläubiger ruinös sein,... weiterlesen
SchKG 191 Art. 191 SchKG B. Auf Antrag des Schuldners 1 Der Schuldner kann die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Gericht zahlungsunfähig erklärt.... weiterlesen
Der Privatkonkurs ist der Spezialtatbestand der Generalexekution, in dem alle Aktiven zur Deckung aller Gläubigerforderungen verwertet werden. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln für die Durchführung... weiterlesen
Der private Schuldner kann von seinen Gläubigern nur über die Betreibung auf Pfändung für die Tilgung ihrer Forderungen in Anspruch genommen werden. Dabei wird immer... weiterlesen
HÄNZI BRIGIT, Die Konkursverwaltung nach schweizerischem Recht, Diss. Zürich 1979. KUHN ALEXANDER ERNST, Die Auskunftspflicht des Schuldners, Diss. Zürich 1956. LUSTERNBERGER URS, BSK, SchKG II,... weiterlesen
Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Konkursinventar zum Download Inventar im Konkurs Inventar-Einlageblatt Inventar-Fruchtertrag Liegenschaften Inventar-Eigenumsansprachen... weiterlesen
Checkliste „Inventarstruktur“ Grundstücke Bewegliche Sachen Wertschriften, Guthaben und sonstige Ansprüche Barschaft Fruchtertrag... weiterlesen
Das Konkursinventar ist für die Konkursverwaltung und für die Gläubiger ein wichtiges Orientierungsmittel für die Feststellung der Masse. Es kommt ihm zudem eine Kontrollfunktion zu,... weiterlesen
Gegenüberstellung der Feststellungsmittel Gegenstand Aktiven Passiven / Konkursforderungen Erhebung Schuldnereinvernahme Aktivenruf (Aufforderung an die Schuldner des Gemeinschuldners, sich als solche zu melden) Bücher und Verzeichnisse... weiterlesen
Der Konkursit hat Anspruch auf billigen Unterhalt aus der Konkursmasse: Rechtsgrundlage SchKG 229 Abs. 2 Rechtsnatur Massaverbindlichkeit Einflussfaktoren Präsenzpflicht auf Verlangen der Konkursverwaltung Keine Einkommenserzielung... weiterlesen
Unter Strafandrohung stehen: Missachtung der Präsenzpflicht des Konkursiten (StGB 323 Ziffer 5) Missachtung der Auskunfts- und Herausgabepflicht Konkursit (StGB 323 Ziffer 4) Erwachsene Hausgenossen, bei... weiterlesen
Die Beschwerderechte sind beim Konkursinventar je nach Betroffenem unterschiedlich: Konkursit Unterhaltsbeitrag Der Konkursit kann gegen die Weigerung der Konkursverwaltung, ihm einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren, Beschwerde... weiterlesen
Der bei der Konkursverwaltung zuständige Konkursbeamte hat das Konkursinventar zu unterzeichnen. KOV 29 Abs. 2 Der Konkursbeamte und die nötigenfalls zugezogenen Schätzer haben das Inventar... weiterlesen
Auch die von der Konkursverwaltung zugezogenen Schätzer haben am Ende das Konkursinventar zu unterzeichnen. KOV 29 Abs. 2 Der Konkursbeamte und die nötigenfalls zugezogenen Schätzer... weiterlesen
Richtigbefund Das Konkursinventar, welches aufgrund der in den Räumen des Gemeinschuldners vorgefundenen Gegenstände, seiner Angabe zu Gegenständen im Besitze Dritter und seiner Einvernahme (KOV 37)... weiterlesen
Die Konkursverwaltung hat Sachen, die als Eigentum Dritter bezeichnet oder von Drittpersonen als ihr Eigentum beansprucht werden, unter Vormerkung dieses Umstandes im Inventar aufzuzeichnen (SchKG... weiterlesen
Hinsichtlich der Kompetenzstücke ist folgendes zu beachten: Gegenstand Rechtsgrundlage SchKG 92 Einzelne Kompetenzgegenstände Unpfändbar und damit Kompetenzstücke sind: 1. die dem Schuldner und seiner Familie... weiterlesen
Mit der Inventaraufnahme hat die Konkursverwaltung die notwendigen Sicherungsmassnahmen zu treffen (SchKG 221). SchKG 223 gibt der Verwaltung hiezu gewisse Hinweise zu den Sicherungsmitteln: Gegenstand... weiterlesen
Alle inventierten Vermögenswerte sind zu schätzen: Schätzungsart Schätzung des mutmasslichen Liquidationswertes Zusammenzug am Inventarende Am Schluss des Inventars sind die Schätzungssummen der einzelnen Abteilungen zusammenzustellen... weiterlesen