Aufzunehmende Vermögenswerte
Ins Konkursinventar sind alle Vermögenswerte des Gemeinschuldners aufzunehmen, und zwar mit ihrem Schätzungswert (vgl. SchKG 227; KOV 25). Im Konkursinventar sind sogar vorzumerken: Kompetenzstücke Vormerkung... weiterlesen