Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Konkursinventar
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Auslandaktiven

Die Konkursverwaltung hat im Ausland belegene Vermögenswerte unabhängig von ihrer Einbringlichkeit in Konkursinventar aufzunehmen (vgl. KOV 27 Abs. 1). KOV 27 Abs. 1 Die im... weiterlesen

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Konkursinventar
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Fruchtertrag

Als Fruchtertrag gelten die bei oder nach Konkurseröffnung erhältlich gemachten Immobilienerträge. Sie sind in der entsprechenden „Abteilung“ sukzessive aufzulisten. KOV 33 i. Fruchterlös Der Ertrag... weiterlesen

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Konkursinventar
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Barschaft

Zur Barschaft (Zahlungsmittel) zählt: Banknoten jeder Währung Münzen jeder Währung und Art... weiterlesen

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Bewegliche Sachen

Als bewegliche Sachen gelten: Fahrnis (Gegenstände) jeder Art auch Fahrnisbauten (Bestandteilbildung als Abgrenzungskriterium) Zugehör Inhaber- und Ordrepapiere [vgl. SchKG 201] Inkassoübergabe oder Inkassoindossament Sicherungsübergabe oder... weiterlesen

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Konkursinventar
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Grundstücke

Alles was als Grundstück gilt [vgl. ZGB 655 Abs. 2], nämlich: Liegenschaften ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Ist der... weiterlesen

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Konkursinventar
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Inventar-Struktur / Inventar-Inhalt

Einleitung Gegenstand jeden Konkursinventars bilden: Inhalte Aufzunehmende Vermögenswerte Abteilungen Grundstücke Bewegliche Sachen Wertschriften, Guthaben und sonstige Ansprüche Barschaft Fruchtertrag Unterabteilungen Bezeichnung des Konkurskreises, der Gemeinde... weiterlesen

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Konkursinventar
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Inventar-Form

Das Konkursinventar unterliegt kraft Erlass einer besonderen Schriftform: Schriftlichkeit Unterzeichnung Konkursit Richtigbefunds- und Vollständigkeitsbestätigung des Gemeinschuldners Konkursverwaltung am Ende jeder Vermögensarten-Gruppe durch die Konkursverwaltung Grundstücke... weiterlesen

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Konkursinventar
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Temporale Erstreckung

Bei natürlichen Personen endet der Konkursbeschlag nicht bei der Konkurseröffnung. Es werden ferner ergänzend erfasst: Vermögen, welches dem Schuldner nach Konkurseröffnung und vor Schluss des... weiterlesen

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Konkursinventar
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Funktionale Erstreckung

Das Konkursinventar umfasst Vermögenswerte des Gemeinschuldners unterschiedlichster Funktionsart: Eigene und fremde Sachen Unbelastete und (einem Gläubiger) „verpfändete“ Gegenstände [vgl. SchKG 198] „gepfändete“ Objekte [vgl. SchKG... weiterlesen

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Sachliche Erstreckung

Im Konkursinventar werden Gegenstände nach folgender verzeichnet: Gegenstände in Gewahrsam des Gemeinschuldners Gegenstände, dessen Eigentum der Gemeinschuldner beansprucht Grundstück Bewegliche Sachen Wertpapiere, Guthaben und sonstige... weiterlesen

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Konkursinventar
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Örtliche Erstreckung

Bei der Inventierung gilt das sog. Universalitätsprinzip, weshalb alle Vermögenswerte, gleich wo sie sich befinden, aufzuzeichnen sind [vgl. SchKG 197 Abs. 1]: Schweiz Aufzeichnung aller... weiterlesen

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Konkursinventar
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Inventaraufnahme-Zeitpunkt

Die Konkursverwaltung ist unverzüglich nach Zugang des Konkurserkenntnisses (SchKG 176), welches den Verfahrensdurchführungsauftrag enthält, verpflichtet, das Vermögen des Konkursiten (Aktiven und Passiven) zu ermitteln: Feststellung... weiterlesen

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Präsenzpflicht

Den Konkursit trifft während des ganzen Konkursverfahrens eine allgemeine Präsenzpflicht: Rechtsgrundlage SchKG 229 Abs. 1 Entfernungsverbot Der Konkursit darf sich ohne besondere Erlaubnis der Konkursverwaltung... weiterlesen

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Mitwirkungspflichten

Grundsätzlich sind alle am Verfahren Beteiligten zur Mitwirkung verpflichtet Gemeinschuldner Dritte Schuldner des Gemeinschuldners (Meldepflicht) Banken und Beauftragte Ferner: Behörden (Rechtshilfe [Requisitorial]) Weiterführende Informationen Präsenzpflicht... weiterlesen