Exkurs: Stundungs-Alternativen
Einleitung Wer mit einer Stundung zu tun hat, sollte auch die Alternativen kennen: Konkursaufschub Nachlassstundung Konkursaufschub Der Richter schiebt die Konkurseröffnung auf, wenn begründete Aussicht... weiterlesen
Einleitung Wer mit einer Stundung zu tun hat, sollte auch die Alternativen kennen: Konkursaufschub Nachlassstundung Konkursaufschub Der Richter schiebt die Konkurseröffnung auf, wenn begründete Aussicht... weiterlesen
Beginn der Verjährung Ist die Fälligkeit einer Forderung durch Stundung hinausgeschoben, beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Verjährungsunterbrechung Die Stundung bringt für den Gläubiger den... weiterlesen
Ordentliches Stundungs-Beendigung Die Stundung endet: Absolute Zeitbestimmung mit Eintritt des vereinbarten Zeitpunkts Folge Automatischer (Wieder-)Eintritt der Fälligkeit Vgl. OR 80 Relative Zeitbestimmung Abstellen zur Zeitpunktbestimmung... weiterlesen
Einleitung Gelangt der Schuldner in die Situation, dass er sich um die Durchsetzung der ihm gewährten Stundung wehren muss, stellt sich die Frage, wie er... weiterlesen
Die Stundung kann nicht nur Wirkungen unter den Parteien, sondern auch gegenüber Dritten zeitigen: Kreditauftrag Eigenmächtige Stundungsgewährung des Beauftragten an den Dritten Erlöschen der Haftpflicht... weiterlesen
Die Stundung hemmt die Verjährung. Weiterführende Informationen Judikatur BGE 65 II 232 f. = Pra 1940, 110 Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 106... weiterlesen
Die Stundung hat eine prozessuale und eine betreibungsrechtliche Wirkung: Prozessual Gläubiger Der Gläubiger kann die Forderung vorläufig, d.h. bis zum Ablauf der Stundungsdauer, nicht einklagen... weiterlesen
Der Ausschluss der Fälligkeit führt im Prinzip zum Ausschluss der Verrechnung (OR 120 ff.). Grundsatz Verrechnungsausschluss Vorbehalt Wenn der Gläubiger die Stundung gerade im Hinblick... weiterlesen
Ausschluss der Verzugsfolgen für die Stundungsdauer Grundsatz Der Schuldner befindet sich aufgrund der Stundungsabrede für die Dauer der Stundung nicht in Verzug Folge Keine Verzugsfolgen... weiterlesen
Die Stundung schiebt die Fälligkeit von Leistung oder Zahlung auf: Gläubiger Stundungsbindung Das Hinausschieben des Erfüllungstermins ist für den Gläubiger bindend Schuldner Recht, aber nicht... weiterlesen
Einleitung Die Wirkungen einer verabredeten Stundung sind: Die Stundung verhindert den Eintritt der Fälligkeit oder schiebt die eingetretene Fälligkeit hinaus Fälligkeitsaufschub Die nicht eingetretene oder... weiterlesen
Die Stundung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches von folgenden Kautelen abhängig ist: Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht Stundungsdauer Nebeneffekt:... weiterlesen
Einleitung Die Stundung ist eine den Erfüllungszeitpunkt der schuldnerischen Leistung beeinflussende Parteiabrede, die durch folgende Aspekte bestimmt: Stundungs-Elemente Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung... weiterlesen
Der Richter kann in folgenden Fällen eine Stundung einräumen: Lidlohn-Stundung Stundung der Fälligkeit des Lidlohnes (ZGB 334bis Abs. 2), sofern die sofortige Bezahlung nicht zumutbar... weiterlesen
Als Stundungen kraft Gesetz gelten: Sanierungsmassnahmen Bewilligung der Betreibungsbehörde SchKG 123 (Verwertungsaufschub) Bewilligung der Nachlassbehörde SchKG 295 ff. (Sachwalterernennung etc.) SchKG 334 BankG 29 ff.... weiterlesen
Grundsätzlich haben die Vertragsparteien die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen (pacta sunt servanda). – Ist eine Partei wider Erwarten ausser Stande ihre vereinbarten Leistungszeitpunkte... weiterlesen
Ziele Der Gläubiger, der die Gefahr reduzieren will, seine ganze Forderung zu verlieren, versucht die Erfüllung seines Anspruches über folgende Instrumente zu erreichen: Teilzahlungen /... weiterlesen
vorübergehender Rechtsverzicht zweiseitiges Rechtsgeschäft mit einseitig verpflichtendem Charakter Weiterführende Information Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 34 zu Art. 82 OR Link Schulderlass... weiterlesen
Einleitung Keine Stundung liegt in folgenden Fällen vor: Moratorium Rechtsstillstand Fälligkeitsverlegung Unterlassung Forderungseinzug Vorläufiger Klageverzicht Moratorium Die herrschende Lehre betrachtet das auf einer gesetzlichen Grundlage... weiterlesen
Schulderlass = Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass Weiterführende Informationen Schulderlass Teilzahlungen... weiterlesen