Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Checkliste

SchKG-Abtretung: Allgemeine Checkliste Abtretungs-Anspruch Aktiv-Anspruch Passiv-Anspruch Abtretungs-Voraussetzungen Objektiv: Illiquider Rechtsanspruch Erweiterung / Bewahrung des Konkursvermögens Durchsetzungs-Verzicht der Gläubigergesamtheit Subjektiv: Gläubigereigenschaft (definitive Kollokation) Abtretungsbegehren Frist Schriftliches... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Muster

» Hier finden Sie Muster zum Download: Formular Abtretungsbegehren Formular Anschrift Mitabtretungsgläubiger Formular Verzichtserklärung  ... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Fazit

Für einen Konkursgläubiger ist vor allem die Abtretung eines Aktivanspruchs interessant, wenn der Konkursgläubiger die Prozesschancen als gut erachtet. Bei einem Obsiegen kann er nämlich... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Mehrere Abtretungsgläubiger

Notwendige Streitgenossenschaft Sind gleichzeitig mehrere SchKG 260-Abtretungsgläubiger vorhanden, so bilden diese eine notwendige Streitgenossenschaft, da ein einheitliches Urteil über den ihnen von der Masse abgetretenen... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Prozessuales

Prozessstandschaft Der Abtretungsgläubiger handelt anstelle der Masse (Prozessstandschaft), d.h. in eigenem Namen auf eigene Rechnung auf eigenes Risiko Mehrheit von Abtretungsgläubigern Bei einer Mehrheit von... weiterlesen

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Abtretungsurkunde

Begriff Die SchKG 260-Abtretung erfolgt durch formelle Verfügung der Konkursverwaltung. Gemäss KOV 80 I i.V.m. KOV 2 Ziff. 6 ist ein vorgeschriebenes Formular zu verwenden.... weiterlesen

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Frist Abtretungsbegehren

Die Konkursverwaltung setzt den Gläubigern eine zur Stellung der Abtretungsbegehren an, welche i.d.R. 10 Tage beträgt. i.d.R. zehn Tage (vgl. auch Art. 48 Abs. 1... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Abtretung bei Vergleich

Steht die Konkursverwaltung hinsichtlich eines Aktiv- oder Passiv-Anspruchs mit der Gegenpartei bereits in einer (gerichtlichen oder aussergerichtlichen) Auseinandersetzung und kommt es dabei zu einer Einigung... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Literatur

SchKG-Kurzkommentar, 2. Aufl. 2014, (Hrsg. RA Dr. D. Hunkeler, LL.M.), insb. die Kommentierungen von RA U. Bürgi der Art. 211 und 211a SchKG Fischer, Lizenzverträge... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Abtretung von Aktiv-Ansprüchen

Forderungen Die SchKG-Abtretung kommt in Betracht bei im Konkursinventar aufgenommenen, jedoch vom Drittschuldner bestrittenen Forderungen (z.B. Verantwortlichkeitsansprüche gegen Organe der Konkursitin). Weiterführende Informationen: Organhaftung VR-Haftung... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Subjektive Voraussetzung

Legitimiert zur Abtretung ist jeder Gläubiger, dessen Forderung im Kollokationsplan aufgenommen wurde. Erforderlich ist demnach, dass dem Gesuchsteller Gläubigerqualität kraft definitiver Kollokation zukommt. Rechtsmissbrauch Unzulässig... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Objektive Voraussetzungen

Übersicht Objektive und kumulative Voraussetzungen der SchKG 260-Abtretung sind: Der betroffene Rechtsanspruchs ist illiquid; Der betroffene Rechtsanspruchs dient der Erweiterung oder Bewahrung des Konkursvermögens; Durchsetzungs-Verzicht... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
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Abgrenzungen

Zivilrechtliche Abtretung Die SchKG 260-Abtretung ist von der zivilrechtlichen Abtretung / Zession (OR 164 ff.) zu unterscheiden. Im Gegensatz zur Abtretung nach OR 168 ff.... weiterlesen