Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Beschwerdegründe

Einleitung Die Verfügungen der Vollstreckungsorgane sind nur aus den im Gesetz genannten Gründen mit Beschwerde anfechtbar: Gesetzesverletzung Unangemessenheit Rechtsverweigerung Rechtsverzögerung Jedenfalls wird ein Verfahrensfehler gerügt!... weiterlesen

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Beschwerdegegenstand

Anfechtbar mit der SchKG-Beschwerde sind nur konkrete auf den Verfahrensgang einwirkende Massnahmen: Verfügungen der Vollstreckungsorgane Vollstreckungsorgan (Betreibungsbeamter, Konkursamt, a.a. Konkursverwalter oder Liquidator im Nachlassverfahren mit... weiterlesen

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Form und Inhalt

Form In der Regel einfache Schriftlichkeit. In bestimmten Kantonen kann die Beschwerde an untere Aufsichtsbehörden mündlich zu Protokoll erklärt werden. Verbesserliche Fehler „Bei schriftlichen Eingaben,... weiterlesen

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Voraussetzungen

Voraussetzungen sind: Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen. Kein praktischer Grund: blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Die Beschwerde... weiterlesen

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Rechtsnatur

Die Beschwerde ist ein verwaltungs-rechtlicher Rechtsbehelf: Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde (AB) des Vollstreckungsorgans Beurteilung nur von verfahrens-rechtlichen Aspekten und nicht von materiell-rechtlichen Fragen. Ausnahmen Materiell-rechtliche... weiterlesen

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BESCHWERDE

Einleitung Bei der Kollokation oder Abweisung von Forderungen durch die Konkursverwaltung stellt sich vor jeder Beanstandung die Frage, ob der Rechtsbehelf (Beschwerde) oder das Rechtsmittel... weiterlesen

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LASTENVERZEICHNIS-ANFECHTUNG

Zur Anfechtung des Lastenverzeichnisses ist kurz folgendes zu erwähnen: Klagegegenstand Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei KOLLOKATIONSKLAGE KOLLOKATIONSPROZESS BESCHWERDE Materiell-rechtliche Entscheidungen der Verwaltung zum... weiterlesen

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Kollokationsprozess-Fazit

Eigen-Kollokationsprozess Die Führung von Eigen-Kollokationsprozessen sollte für einen Gläubiger mit sorgfältiger Anspruchsdokumentierung problemlos möglich sein. Meistens bestehen aber Unsicherheiten im Forderungsbestand und im Quantitativ aus... weiterlesen

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Kollokationsprozess gegen den Mitgläubiger

Materielle Erledigung Das materielle Ergebnis des Kollokationsprozesses gegen den Mitgläubiger zeitigt folgende Wirkungen: Obsiegen des Kollokationsklägers Kollokationsplan-Änderung bzw. -Berichtigung Gutheissendes Kollokationsurteil bewirkt eine verbindliche Änderung... weiterlesen

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Kollokationsprozess gegen die Masse

Materielle Erledigung Das materielle Ergebnis des Kollokationsprozesses gegen die Masse zeitigt folgende Wirkungen: Obsiegen des Kollokationsklägers Kollokationsplan-Änderung bzw. -Berichtigung Gutheissendes Kollokationsurteil bewirkt eine verbindliche Änderung... weiterlesen

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Wirkungen

Der Kollokationsprozess hat grundsätzlich keine über das Konkursverfahren bzw. Nachlassverfahren hinausgehende Rechtswirkung. Da die vorfrageweise Prüfung der materiell-rechtlichen Fragen den Hauptteil des Kollokationsprozesses ausmacht, zeitigt... weiterlesen

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Kostentragung

Bei der Kostentragung ergeben sich folgende Fragestellungen: Anwendbares (Tarif-)Recht Es gilt nicht der SchKG-Gebührentarif, sondern der kantonale Prozesstarif am Konkursort. Kostenauflage (Gerichtskosten und Prozessentschädigung) Grundsätze... weiterlesen

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Streitwertberechnung

Zweck Der Streitwertberechnung kommt besondere Bedeutung zu für: Kautionierung (Prozesskaution) Kostenfestsetzung (Prozesskosten und Prozessentschädigung) Streitwertberechnung Für die Streitwertberechnung gilt: Grundsatz: Streitwert bemisst sich nicht nach... weiterlesen

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Prozessverfahren

Es gelten die Regeln der Schweizerischen Zivilprozessordnung [Zivilprozessordnung, ZPO; SR 272]: Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens [vgl. ZPO 219 ff.] Schlichtungsverfahren entfällt [vgl. ZPO 198 lit.... weiterlesen

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Richterkompetenzen

Der Kollokationsrichter ist nicht befugt, die Kollokationsverfügung der Verwaltung auf ihre (formale) Richtigkeit hin zu überprüfen oder abzuändern. Diese Funktion bleibt der Aufsichtsbehörde (AB) im... weiterlesen

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Zuständigkeit

Anwendbares Recht SchKG 250 Abs. 1 ZPO 1 lit. c ZPO 4 Abs. 1 Die örtliche, sachliche und funktionale gerichtliche Zuständigkeit ist wie folgt geregelt:... weiterlesen

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Aktivlegitimation und Passivlegitimation

Aktivlegitimation Anstelle einer Wiederholung der Ausführungen zur Aktivlegitimation wird verwiesen auf: Kollokationsklage gegen Konkursmasse: Aktivlegitimation Kollokationsklage gegen Mitgläubiger: Aktivlegitimation Passivlegitmation Statt einer Text-Wiederholung zum Thema... weiterlesen

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Klagefrist

Die Erhebung einer Kollokationsklage ist an eine Frist gebunden: Rechtsnatur Gesetzliche Frist nach SchKG [vgl. SchKG 148 und SchKG 250] Im öffentliche Interesse aufgestellte Frist... weiterlesen

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Rechtsnatur

Rechtsmittel Betreibungsrechtliche Klage, aber trotzdem zivilrechtliche Streitigkeit Gestaltungsklage gutheissendes Urteil bewirkt Änderung des Kollokationsplans Berichtigung des Kollokationsplans durch die Verwaltung kommt nur deklaratorische Bedeutung zu... weiterlesen

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Abgrenzungen

Beschwerde =   Korrekturmittel für formelle Fehler der Konkursverwaltung oder des Nachlassliquidators Weiterführende Informationen BESCHWERDE SchKG-Beschwerde / betreibungsrechtliche Beschwerde Kollokationsklage =   Rechtsmittel gegen materiell-rechtliche Fehler der... weiterlesen