Verrechnung
Verrechnungserklärung des beklagten Mitgläubigers in der Forderungsanmeldung Verwaltungshandeln nach Verrechnung des Gläubigers in der Forderungseingabe Die Verwaltung hat die Verrechnung des Gläubigers zuzulassen und die... weiterlesen
Verrechnungserklärung des beklagten Mitgläubigers in der Forderungsanmeldung Verwaltungshandeln nach Verrechnung des Gläubigers in der Forderungseingabe Die Verwaltung hat die Verrechnung des Gläubigers zuzulassen und die... weiterlesen
Vorgebracht werden können vom Drittkläger: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen, ausser diejenigen aus dem persönlichen Verhältnis des Klägers gegen den Beklagten (Mitgläubiger) Dem... weiterlesen
Die Beweislast orientiert sich nicht an den Parteirollen. Vielmehr trägt der Beklagte die Beweislast und der Kläger hat seine Angriffsmittel einrede- und einwendungsweise vorzubringen: Beklagter... weiterlesen
Kläger Bei der Klagesubstantiierung kann der Kollokationskläger, der anstelle der Masse streitet, alle Einreden und Einwendungen der Masse vorbringen. Dabei ist berechtigt, andere Rechtsgründe, Tatsachen... weiterlesen
Die Dritt-Kollokationsklage ist ein Rechtsmittel gegen die Zulassung eines Mitgläubiger generell oder in zu starkem Masse [vgl. SchKG 250 Abs. 2]. Voraussetzungen Kläger Eigene Gläubigerstellung... weiterlesen
Ein zugelassener Gläubiger kann dem Prozess des Kollokationsklägers gegen einen Mitgläubiger als sog. Nebenintervenient beitreten, wenn er ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei hat.... weiterlesen
= Beklagter (hier die Mitgläubiger), die vom Kläger für das geltend gemachte Rechtsverhältnis ins Recht gefasst wird Der eingeklagte Mitgläubiger ist unter folgenden Voraussetzungen passivlegitimiert:... weiterlesen
Verlangen zwei oder mehrere im Kollokationsplan zugelassene Gläubiger die Wegweisung oder Herabsetzung eines Mitgläubigers, stellen sich aus Zweckmässigkeitsgründen (meist identischer Prozessstoff, Prozessökonomie, einheitliches Entscheidungsergebnis) folgende... weiterlesen
= Berechtigung des Klägers, das einzuklagende Rechtsverhältnis gegen den Beklagten (hier Mitgläubiger) geltend zu machen SchKG 250 Abs. 1 und 2 legitimieren jeden Gläubiger zur... weiterlesen
Einleitung Das Recht jeden Gläubigers, Kollokationsklage gegen einen Mitgläubiger zu führen, ist eine Systemergänzung zur Kollokationsklage gegen die Masse. Synonyme für Dritt-Kollokationsklage: Wegweisungskollokationsklage Querkollokationsklage Die... weiterlesen
Ist die Gegenforderung des Gemeinschuldners höher als die vom Gläubiger angemeldete Konkursforderung. hat die Konkursverwaltung ein Interesse den übersteigenden Betrag widerklageweise geltend zu machen. Die... weiterlesen
Die Verrechnung einer Konkursforderung bzw. Nachlassforderung mit einer Forderung des Gemeinschuldners im Kollokationsverfahren ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzungen allgemein Zivil- und konkursrechtliche Voraussetzungen für eine Verrechnung... weiterlesen
Vorgebracht werden können von der Masse bzw. der Verwaltung: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen Dem Schuldner persönlich zustehende Einreden Vgl. BGE 5C.206/2002 vom... weiterlesen
Die Konkursmasse trägt das Beweisrisiko für Nichtbestand der angemeldeten Forderung bzw. Untergang der klägerischen Ansprüche Höhe der teilweise zugelassenen Forderung Zugeteilte Rangstelle. Vgl. BGE 19,... weiterlesen
Im Rahmen der Klagesubstantiierung kann der Kollokationskläger in Abweichung zu seiner Forderungseingabe geltend machen: Neue oder andere Tatsachen Neue oder andere Rechtsgründe Neue oder andere... weiterlesen
Die Kollokationsklage ist ein Rechtsmittel gegen die Kollokationsverfügung [vgl. BGE 98 II 318, Erw. 4]. Voraussetzungen Gläubiger muss durch Kollokationsverfügung beschwert sein, ansonsten ihm das... weiterlesen
Ein zugelassener Gläubiger kann dem Prozess der Hauptpartei als sog. Nebenintervenient beitreten. Auch der Schuldner darf dem Hauptprozess als Nebenintervenient beitreten. Im Einzelnen: Gläubiger Rechtsgenügendes... weiterlesen
= Beklagter (hier die Masse), die vom Kläger für das geltend gemachte Rechtsverhältnis ins Recht gefasst wird Die Konkursmasse ist dann passivlegitimiert, wenn der Gläubiger... weiterlesen
= Berechtigung des Klägers, das einzuklagende Rechtsverhältnis gegen den Beklagten (hier Masse) geltend zu machen Aufgrund von SchKG 250 Abs. 2, 1. Satz, kann ein... weiterlesen
Einleitung Die Kollokationsklage gegen die Masse (Eigen-Kollokationsklage) ist der klassische „Kollokationsklage-Fall“. Synonym für Eigen-Kollokationsklage: Positiver Kollokationsprozess Ein Gläubiger, der von der Konkursverwaltung weggewiesen wurde oder... weiterlesen