Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Funktion und Ziele

Funktion Die Kollokationsklage bezweckt die individuelle Geltendmachung von einheitlicher und ordnungsgemässer Anwendung des Schuldbetreibungs- oder Konkursrechts. Ziele Eigen-Kollokationsklage: Anfechtungsmöglichkeit einer abweisenden Kollokationsverfügung durch die Verwaltung... weiterlesen

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Grundsätzliches

Dem Kollokationsprozess gegen die Masse und gegen einen Mitgläubiger sind folgende Punkte gemeinsam: Funktion und Ziele Abgrenzungen Rechtsnatur Klagefrist Aktiv- und Passivlegitimation Zuständigkeit Richterkompetenzen Prozessverfahren... weiterlesen

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KOLLOKATIONSPROZESS

Einleitung Der Kollokationsprozess lässt sich mit folgender Disposition erläutern: Grundsätzliches Funktion und Ziele Abgrenzungen Rechtsnatur Klagefrist Aktiv- und Passivlegitimation Zuständigkeit Richterkompetenzen Prozessverfahren Streitwertberechnung Kostentragung Wirkungen... weiterlesen

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Kollokationsklage-Fazit

Für den Entscheid, eine Kollokationsklage sind immer zu prüfen: 1. Lohnt sich eine Klage (wirtschaftlich)? Mutmassliche Konkursdividende? =   Interessenwert als Entscheidungsgrundlage für eine Massnahme =  ... weiterlesen

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Berechnung des Prozessgewinns

Profit des klagenden Dritt-Gläubiger Wie eingangs erwähnt profitiert der im Kollokationsprozess gegen einen Mitgläubiger obsiegende Dritt-Gläubiger dadurch, dass er als Prozessgewinn den Anteil am Liquidationserlös... weiterlesen

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Widerklage

Der Mitgläubiger ist nicht zur Widerklage berechtigt. Diejenigen Tatbestände, die den Mitgläubiger auf „Widerklagegedanken“ bringen, sind wie folgt zu behandeln: Mehrforderung des Mitgläubigers Nachträgliche Forderungsanmeldung... weiterlesen

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Verrechnung

Verrechnungserklärung des beklagten Mitgläubigers in der Forderungsanmeldung Verwaltungshandeln nach Verrechnung des Gläubigers in der Forderungseingabe Die Verwaltung hat die Verrechnung des Gläubigers zuzulassen und die... weiterlesen

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Einreden und Einwendungen

Vorgebracht werden können vom Drittkläger: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen, ausser diejenigen aus dem persönlichen Verhältnis des Klägers gegen den Beklagten (Mitgläubiger) Dem... weiterlesen

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Beweislast

Die Beweislast orientiert sich nicht an den Parteirollen. Vielmehr trägt der Beklagte die Beweislast und der Kläger hat seine Angriffsmittel einrede- und einwendungsweise vorzubringen: Beklagter... weiterlesen

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Klagesubstantiierung

Kläger Bei der Klagesubstantiierung kann der Kollokationskläger, der anstelle der Masse streitet, alle Einreden und Einwendungen der Masse vorbringen. Dabei ist berechtigt, andere Rechtsgründe, Tatsachen... weiterlesen

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Rechtsbegehren

Die Dritt-Kollokationsklage ist ein Rechtsmittel gegen die Zulassung eines Mitgläubiger generell oder in zu starkem Masse [vgl. SchKG 250 Abs. 2]. Voraussetzungen Kläger Eigene Gläubigerstellung... weiterlesen

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Nebenintervention / Streitverkündung

Ein zugelassener Gläubiger kann dem Prozess des Kollokationsklägers gegen einen Mitgläubiger als sog. Nebenintervenient beitreten, wenn er ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei hat.... weiterlesen

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Passivlegitimation

=   Beklagter (hier die Mitgläubiger), die vom Kläger für das geltend gemachte Rechtsverhältnis ins Recht gefasst wird Der eingeklagte Mitgläubiger ist unter folgenden Voraussetzungen passivlegitimiert:... weiterlesen

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Aktive Streitgenossenschaft

Verlangen zwei oder mehrere im Kollokationsplan zugelassene Gläubiger die Wegweisung oder Herabsetzung eines Mitgläubigers, stellen sich aus Zweckmässigkeitsgründen (meist identischer Prozessstoff, Prozessökonomie, einheitliches Entscheidungsergebnis) folgende... weiterlesen

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Aktivlegitimation

=   Berechtigung des Klägers, das einzuklagende Rechtsverhältnis gegen den Beklagten (hier Mitgläubiger) geltend zu machen SchKG 250 Abs. 1 und 2 legitimieren jeden Gläubiger zur... weiterlesen

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Kollokationsklage gegen Mitgläubiger (Dritt-Kollokationsklage)

Einleitung Das Recht jeden Gläubigers, Kollokationsklage gegen einen Mitgläubiger zu führen, ist eine Systemergänzung zur Kollokationsklage gegen die Masse. Synonyme für Dritt-Kollokationsklage: Wegweisungskollokationsklage Querkollokationsklage Die... weiterlesen

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Widerklage

Ist die Gegenforderung des Gemeinschuldners höher als die vom Gläubiger angemeldete Konkursforderung. hat die Konkursverwaltung ein Interesse den übersteigenden Betrag widerklageweise geltend zu machen. Die... weiterlesen

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Verrechnung

Die Verrechnung einer Konkursforderung bzw. Nachlassforderung mit einer Forderung des Gemeinschuldners im Kollokationsverfahren ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzungen allgemein Zivil- und konkursrechtliche Voraussetzungen für eine Verrechnung... weiterlesen

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Einreden und Einwendungen

Vorgebracht werden können von der Masse bzw. der Verwaltung: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen Dem Schuldner persönlich zustehende Einreden Vgl. BGE 5C.206/2002 vom... weiterlesen

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Beweislast

Die Konkursmasse trägt das Beweisrisiko für Nichtbestand der angemeldeten Forderung bzw. Untergang der klägerischen Ansprüche Höhe der teilweise zugelassenen Forderung Zugeteilte Rangstelle. Vgl. BGE 19,... weiterlesen