Notariatsrecht

Apostille (Überbeglaubigung)

Bei der Apostille gemäss „Haager Beglaubigungsübereinkommen“ geht es um die Echtheit der Basis-Beglaubigung des attestierenden Notars vor Ort: Ausgangslage Die im „Haager Übereinkommen“ zusammengeschlossen Staaten... weiterlesen

Notariatsrecht

Amtliche Beglaubigung

Die sog. „Amtliche Beglaubigung“ betrifft besondere Beurkundungsgeschäfte, namentlich die amtliche Bescheinigung der Echteit einer Unterschrift oder das Übereinstimmen einer „Zweitschrift“ mit dem Original: Begriff Amtliche... weiterlesen

Notariatsrecht

Beglaubigung

Einleitung Nachfolgend werden die Unterschriftenbeglaubigung (Beglaubigung privater Unterschriften, einschliesslich die Dokumentenbeglaubigung) und die Überbeglaubigung resp. Apostille (Herkunft einer öffentlichen Urkunde) erläutert: Amtliche Beglaubigung Apostille (Überbeglaubigung) weiterlesen

Notariatsrecht

Exkurs: Notariatswesen Deutschland

Allgemeines Im Nordwesten Deutschlands und in Berlin dürfen die Notare auch als Anwälte tätig sein. In Bayern gibt es nur das „Nur-Notariat“; das „Anwaltsnotariat“ ist... weiterlesen