Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Notariatsrecht
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Honorar

Einleitung Für die Dienstleistungen des Notars ist ein Honorar geschuldet, für welches folgende Parameter zu beachten sind: Begriff Rechtsgrundlagen Honorarschuldner Honorarhöhe Honorarinkasso Weiterführende Informationen Auftrag... weiterlesen

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Urkundenform

Es ist Sache der Kantone, vorzuschreiben in welcher Form auf ihrem Gebiet die Urkunden abzufassen sind (SchlTzZGB 55). Die Verfahren sind in den Kantonen zwar... weiterlesen

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Beurkundungsverfahren

Grundsätzlich bestimmen die Kantone, in welcher Weise auf ihrem Gebiete die öffentliche Beurkundung hergestellt wird (SchlTzZGB 55). Dabei lassen sich folgende Verfahrensschritte und Massnahmen feststellen:... weiterlesen

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Zweck

Als Zweck der öffentlichen Beurkundung gilt: Klare (und wahre) Feststellung von Willenserklärungen und Tatsachen Schutz der Parteien beim Vertragsschluss, insbesondere vor Übereilung Verkehrssicherheit Erhöhte Beweisfunktion... weiterlesen

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Begriff

Kurzdefinition Die öffentliche Beurkundung ist das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen der Parteien in einer besonderen Form durch den Notar. ev. künftige Legaldefinition „Eine öffentliche... weiterlesen

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Öffentliche Beurkundung

Einleitung Das Verfahren der öffentlichen Beurkundung ist der Prozess, in dem die Urkundsperson (Notar) die Willenserklärungen oder Tatsachen in der Urkunde festhält: Begriff Zweck Beurkundungsverfahren... weiterlesen

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Zuständigkeit

Einleitung Der Notar kann eine öffentliche Beurkundung (Willenserklärung) oder die Erstellung einer Urkunde (Tatbestandsfeststellung) vornehmen, wenn er zuständig ist. Die Zuständigkeit wird einerseits gebietsmässig bzw.... weiterlesen

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Aufbewahrungspflicht

Alle Notare trifft die Aktenaufbewahrungspflicht: Regelungskompetenz Kantone Protokollierungs- und Registerpflicht Nummerierung Fortlaufende Nummerierung der Urkunden bzw. Urschriften Parteienverzeichnis Angabe von Name/Vorname oder Firma Wohnsitz bzw.... weiterlesen

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Mitteilungspflicht

Den Notar treffen je nach Geschäftsvorfall Mitteilungspflichten in unterschiedlichem Interesse: Grundbuchanmeldungen Eintragungen Anmerkungen Vormerkungen Löschungen Anmeldung bei mehreren Registerführern Zivilstandsamt Handelsregisteramt Eigentumsvorbehaltsregister Schiffsregister Luftfahrtsregister Mitteilungen... weiterlesen

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Rechtsbelehrung

Der Notar ist verpflichtet, beide Vertragsparteien über den Inhalt und die rechtliche sowie wirtschaftliche Tragweite des geplanten Rechtsgeschäfts zu belehren: Begriff =   Belehrung über Inhalt... weiterlesen

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Wahrheitspflicht

Die Grundsätze von Legalität, Wahrheit und Klarheit gebieten es, dass sich der Notar genau an die gesetzlichen Vorschriften hält und genau das wiedergibt, was ihm... weiterlesen

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Interessenwahrung

Der Notar ist verpflichtet, die Parteiinteressen nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren: Beratungspflicht Beurkundungsverfahren Rechtsbelehrungspflicht Rechtsbelehrung Bewahrung von Übervorteilung Parteien mit unterschiedlichem Wissen eine... weiterlesen

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Urkundspflicht

Wegen des Urkundenmonopols der Notare stellt sich die Frage nach einem Kontrahierungszwang. Die Urkundspflicht entspringt der Berufsausübungsbewilligung und dem Beurkundungsrecht des Notars, welches den strafrechtlichen... weiterlesen

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Nichtbeachtung

Eine Nichtbeachtung der vorstehend genannten Unvereinbarkeiten führt nicht automatisch zur Ungültigkeit. Stets sind Gesetzesinterpretationen vorzunehmen oder allfällige Sonderermächtigungen der zuständigen Behörden zu beachten. Nur da,... weiterlesen

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Bestimmte Gewerbe

In den Kantonen des Amtsnotariats funktioniert die „Funktionshygiene“ über das öffentliche Personalrecht. Beim freiberuflichen Notariat ist eine solche Regelung heikler, v.a. weil der freiberufliche Notar... weiterlesen

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Nebenberufe

Funktionen, die eine intransparente Vermittlung und Eigennutzung von Informationen aus Notariatsgeschäften ermöglichen gelten als verpönt; während solche Tätigkeiten beim Amtsnotariat kraft Beamten- oder Personalordnung ausgeschlossen... weiterlesen