Begriff
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Das Honorar (aus dem Lateinische: Honorarium = Ehrengabe, Ehrensold oder auch Belohnung), bundeszivilrechtlich die „Vergütung“ (= Terminus des Auftragsrechts), ist die Gegenleistung für die Dienstleistungen... weiterlesen
Das Honorar (aus dem Lateinische: Honorarium = Ehrengabe, Ehrensold oder auch Belohnung), bundeszivilrechtlich die „Vergütung“ (= Terminus des Auftragsrechts), ist die Gegenleistung für die Dienstleistungen... weiterlesen
Einleitung Für die Dienstleistungen des Notars ist ein Honorar geschuldet, für welches folgende Parameter zu beachten sind: Begriff Rechtsgrundlagen Honorarschuldner Honorarhöhe Honorarinkasso Weiterführende Informationen Auftrag... weiterlesen
Es ist Sache der Kantone, vorzuschreiben in welcher Form auf ihrem Gebiet die Urkunden abzufassen sind (SchlTzZGB 55). Die Verfahren sind in den Kantonen zwar... weiterlesen
Grundsätzlich bestimmen die Kantone, in welcher Weise auf ihrem Gebiete die öffentliche Beurkundung hergestellt wird (SchlTzZGB 55). Dabei lassen sich folgende Verfahrensschritte und Massnahmen feststellen:... weiterlesen
Als Zweck der öffentlichen Beurkundung gilt: Klare (und wahre) Feststellung von Willenserklärungen und Tatsachen Schutz der Parteien beim Vertragsschluss, insbesondere vor Übereilung Verkehrssicherheit Erhöhte Beweisfunktion... weiterlesen
Kurzdefinition Die öffentliche Beurkundung ist das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen der Parteien in einer besonderen Form durch den Notar. ev. künftige Legaldefinition „Eine öffentliche... weiterlesen
Einleitung Das Verfahren der öffentlichen Beurkundung ist der Prozess, in dem die Urkundsperson (Notar) die Willenserklärungen oder Tatsachen in der Urkunde festhält: Begriff Zweck Beurkundungsverfahren... weiterlesen
In der nachfolgenden Tabelle sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfte (auch: Beurkundungspflicht bzw. Beurkundungszwang) – nach Rechtsgebiet, Gegenstand, Vertrag und weiterführenden... weiterlesen
Wirkungskreise Je nach Rechtsgeschäft können sich drei Wirkungskreis-Varianten ergeben, welche nachfolgend kurz erläutert werden: Innerkantonale Zuständigkeit Freiberufliches Notariat Die Kantone bestimmen die Kreise, in welchen... weiterlesen
Einleitung Der Notar kann eine öffentliche Beurkundung (Willenserklärung) oder die Erstellung einer Urkunde (Tatbestandsfeststellung) vornehmen, wenn er zuständig ist. Die Zuständigkeit wird einerseits gebietsmässig bzw.... weiterlesen
Alle Notare trifft die Aktenaufbewahrungspflicht: Regelungskompetenz Kantone Protokollierungs- und Registerpflicht Nummerierung Fortlaufende Nummerierung der Urkunden bzw. Urschriften Parteienverzeichnis Angabe von Name/Vorname oder Firma Wohnsitz bzw.... weiterlesen
Den Notar treffen je nach Geschäftsvorfall Mitteilungspflichten in unterschiedlichem Interesse: Grundbuchanmeldungen Eintragungen Anmerkungen Vormerkungen Löschungen Anmeldung bei mehreren Registerführern Zivilstandsamt Handelsregisteramt Eigentumsvorbehaltsregister Schiffsregister Luftfahrtsregister Mitteilungen... weiterlesen
Der Notar hat über Vorgänge und Tatsachen, die er kraft seines Amtes erfährt, Stillschweigen zu wahren: Inhalt der Verschwiegenheitspflicht Verschwiegenheit zu allen Vorgängen oder Tatsachen... weiterlesen
Der Notar ist verpflichtet, beide Vertragsparteien über den Inhalt und die rechtliche sowie wirtschaftliche Tragweite des geplanten Rechtsgeschäfts zu belehren: Begriff = Belehrung über Inhalt... weiterlesen
Die Grundsätze von Legalität, Wahrheit und Klarheit gebieten es, dass sich der Notar genau an die gesetzlichen Vorschriften hält und genau das wiedergibt, was ihm... weiterlesen
Der Notar ist verpflichtet, die Parteiinteressen nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren: Beratungspflicht Beurkundungsverfahren Rechtsbelehrungspflicht Rechtsbelehrung Bewahrung von Übervorteilung Parteien mit unterschiedlichem Wissen eine... weiterlesen
Wegen des Urkundenmonopols der Notare stellt sich die Frage nach einem Kontrahierungszwang. Die Urkundspflicht entspringt der Berufsausübungsbewilligung und dem Beurkundungsrecht des Notars, welches den strafrechtlichen... weiterlesen
Einleitung Der Notar ist bei Ausübung seiner Tätigkeit gehalten die staatlichen Interessen zu wahren: Keine Beurkundung rechts- oder sittenwidriger Rechtsgeschäfte Entsprechend sollte sich der Notar... weiterlesen
Eine Nichtbeachtung der vorstehend genannten Unvereinbarkeiten führt nicht automatisch zur Ungültigkeit. Stets sind Gesetzesinterpretationen vorzunehmen oder allfällige Sonderermächtigungen der zuständigen Behörden zu beachten. Nur da,... weiterlesen
In den Kantonen des Amtsnotariats funktioniert die „Funktionshygiene“ über das öffentliche Personalrecht. Beim freiberuflichen Notariat ist eine solche Regelung heikler, v.a. weil der freiberufliche Notar... weiterlesen