Schutzvorkehrungen gegen Anfechtungen
Um einer Anfechtung der Errichtung einer Stiftung zu entgehen, besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Pflichtteile der Erben unberührt zu lassen. Soll bei der Errichtung... weiterlesen
Um einer Anfechtung der Errichtung einer Stiftung zu entgehen, besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Pflichtteile der Erben unberührt zu lassen. Soll bei der Errichtung... weiterlesen
Errichtet der Stifter zu Lebzeiten eine Stiftung, so kann dennoch der Erbanspruch von pflichtteilsgeschützten Erben berührt sein. Auch bei einer Errichtung zu Lebzeiten ist es... weiterlesen
Erbrechtliche Handlungsmöglichkeiten Der Erblasser kann grundsätzlich in folgenden Formen handeln: letztwillige Verfügung von Todes wegen (Testament) Erbvertrag Zur Errichtung einer Stiftung mittels Geschäft von Todes... weiterlesen
Üblicherweise werden Stiftungen mit einem idealen Zweck gegründet. Ob Stiftungen, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, zulässig sind, ist in der... weiterlesen
Die Familienstiftung ist nur zu bestimmten, eng beschränkten Zwecken zulässig. Sie darf nur der Erziehung, Unterstützung und Ausstattung der Familienmitglieder oder ähnlichen Zwecken dienen. Unzulässig... weiterlesen
Die Gemeinderschaft beruht auf der Idee, dass die Erbteilung nicht sofort nach dem Tode des Erblassers vorgenommen werden soll, sofern sie unabwendbar eine Verteilung der... weiterlesen
Familienfideikommisse sind Vermögen, die auf Grund von Verfügungen (von Todes wegen) innerhalb einer Familie über mehrere Generationen hinweg gemäss einer zum vornherein festgesetzten Ordnung (z.B.... weiterlesen
Mit einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) kann ein Nachfolger eines Erben bestimmt werden. Auch dadurch wird eine gewisse Konstanz in der Erhaltung... weiterlesen
Abgrenzung zur Nacherbschaft Abgrenzung Familienfideikommiss Abgrenzung zur Gemeinderschaft Familienstiftung Unternehmensstiftung Stiftung als Unternehmensträger Stiftung als Holding Konflikte mit dem Erbrecht Erbrechtliche Handlungsmöglichkeiten Gesetzliches Erbrecht und... weiterlesen
Allgemeines Stiftungen stehen regelmässig unter der Aufsicht einer staatlichen Behörde. Die Aufsicht dient vor allem der Sicherung und Wahrung des Stiftungszwecks und der Überprüfung auf... weiterlesen
Von den Stiftungen des Privatrechts, von welchen bisher ausschliesslich die Rede war, sind die Stiftungen des öffentlichen Rechts zu unterscheiden. Öffentlich-rechtliche Stiftungen bedingen einen Stiftungserrichter... weiterlesen
Das Gesetz enthält keine Definition der kirchlichen Stiftung. Nach herrschender Praxis ist von einer kirchlichen Stiftung auszugehen, wenn eine kirchliche Zwecksetzung und eine organische Verbindung... weiterlesen
Pensionskassengelder werden durch Stiftungen verwaltet. Für diese Art von Stiftungen gelten teilweise spezielle gesetzliche Vorschriften. Bis 1985: Neben der als 1. Säule geschaffenen AHV gab... weiterlesen
Der Zweck muss hinreichend bestimmbar sein. Ganz allgemein und abstrakt gehaltene Zweckartikel (z.B. „wohltätige Zwecke“, „Gemeinnützigkeit“), die den Organen keine Direktiven für ihre Tätigkeit geben,... weiterlesen
Die Errichtung einer Stiftung verlangt nach schweizerischem Recht die Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck: Zweck und Zweckänderungen Gewöhnliche Stiftungen Gemischte Stiftungen BVG-Stiftungen Personalvorsorgestiftungen... weiterlesen
Haftpflichtige Personen Der Kreis der möglichen Haftpflichtigen umfasst primär alle Personen, die in einer Stiftung Organfunktionen ausüben. Dies im Fall einer Stiftung vor allem die... weiterlesen
Wird eine Stiftung aufgehoben, wird das (noch vorhandene) Vermögen liquidiert. Mangels spezieller gesetzlicher Regelung gelangen die Vorschriften des Aktienrechts zur Anwendung. Sofern die Stiftungsbestimmungen weder... weiterlesen
Die Stiftung kann Verbindlichkeiten eingehen. Für diese unterliegt sie gegebenenfalls der Konkursbetreibung. Allfällig noch vorhandenes Stiftungsvermögen müsste zur Befriedigung der Gläubiger der Stiftung dienen. Weiterführende... weiterlesen
In den Genuss der Früchte des Stiftungsvermögens sollen die Destinatäre kommen. Dabei kann sich die Frage stellen, ob ein Anspruch auf Ausrichtung von Beiträgen besteht.... weiterlesen
Die Verwaltung der Stiftung (Stiftungsrat) ist bei der Anlage des Stiftungsvermögens grundsätzlich frei. Allenfalls ist sie an Weisungen, die aus der Stiftungsurkunde folgen, gebunden. Gewisse... weiterlesen