Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Stiftungsrecht
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Aufsicht

Allgemeines Stiftungen stehen regelmässig unter der Aufsicht einer staatlichen Behörde. Die Aufsicht dient vor allem der Sicherung und Wahrung des Stiftungszwecks und der Überprüfung auf... weiterlesen

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Kirchliche Stiftungen

Das Gesetz enthält keine Definition der kirchlichen Stiftung. Nach herrschender Praxis ist von einer kirchlichen Stiftung auszugehen, wenn eine kirchliche Zwecksetzung und eine organische Verbindung... weiterlesen

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BVG-Stiftungen

Pensionskassengelder werden durch Stiftungen verwaltet. Für diese Art von Stiftungen gelten teilweise spezielle gesetzliche Vorschriften. Bis 1985: Neben der als 1. Säule geschaffenen AHV gab... weiterlesen

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Zweck

Der Zweck muss hinreichend bestimmbar sein. Ganz allgemein und abstrakt gehaltene Zweckartikel (z.B. „wohltätige Zwecke“, „Gemeinnützigkeit“), die den Organen keine Direktiven für ihre Tätigkeit geben,... weiterlesen

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BESONDERER ZWECK

Die Errichtung einer Stiftung verlangt nach schweizerischem Recht die Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck: Zweck und Zweckänderungen Gewöhnliche Stiftungen Gemischte Stiftungen BVG-Stiftungen Personalvorsorgestiftungen... weiterlesen

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Liquidation

Wird eine Stiftung aufgehoben, wird das (noch vorhandene) Vermögen liquidiert. Mangels spezieller gesetzlicher Regelung gelangen die Vorschriften des Aktienrechts zur Anwendung. Sofern die Stiftungsbestimmungen weder... weiterlesen

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Konkurs

Die Stiftung kann Verbindlichkeiten eingehen. Für diese unterliegt sie gegebenenfalls der Konkursbetreibung. Allfällig noch vorhandenes Stiftungsvermögen müsste zur Befriedigung der Gläubiger der Stiftung dienen. Weiterführende... weiterlesen

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Steuerliche Aspekte

Besteuerung der Errichtung Die Errichtung der Stiftung stellt eine unentgeltliche Zuwendung, d.h. eine Schenkung, dar. Als solche unterliegt die Errichtung grundsätzlich der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer.... weiterlesen

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Kapital

Es steht dem Stifter selbstredend frei, den gewidmeten Kapitalbetrag in der Höhe selbst zu bestimmen. Zu beachten ist jedoch, dass das Kapital in Bezug auf... weiterlesen

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VERMÖGEN

Die Errichtung einer Stiftung verlangt nach schweizerischem Recht die Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck: Kapital Steuerliche Aspekte Besteuerung der Errichtung Besteuerung der Stiftung... weiterlesen

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Alternativen zur Stiftung

Zu Errichtung einer Stiftung stehen im schweizerischen Recht wenig Alternativen zur Verfügung. In ausländischen Rechtsordnungen hingegen gibt es verschiedene Gefässe, mit welchen sich ähnliche Zwecke... weiterlesen

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Auflösung

Im Gegensatz zum Gesellschaftsrecht kennt das Stiftungsrecht keine Form der Selbstauflösung. Die Verwaltung hat hierzu keine Befugnis. Grundsätzlich besteht deshalb die Stiftung auf unbestimmte Zeit... weiterlesen

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Widerrufbarkeit

Ist die Stiftung einmal errichtet, so kann sie durch den Errichter nicht mehr widerrufen werden. Das der Stiftung gewidmete Vermögen bleibt der Einflussnahme des Errichters... weiterlesen

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Organisation

Allgemeines Wie alle juristischen Personen wird auch die Stiftung erst durch die Besetzung mit Organen handlungsfähig. Über die Organisation bestehen weniger zwingende Normen als im... weiterlesen