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Stiftungsrecht

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Abgrenzung Familienfideikommiss

Datum:
31.08.2011
Update:
22.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Familienfideikommisse sind Vermögen, die auf Grund von Verfügungen (von Todes wegen) innerhalb einer Familie über mehrere Generationen hinweg gemäss einer zum vornherein festgesetzten Ordnung (z.B. auf den jeweils ältesten Nachkommen) vererbt werden sollen. Es ist im Grunde nichts anderes als eine unbeschränkte Nacherbeneinsetzung.

Diese Art von Verfügungen ist nach geltendem Recht nicht mehr zulässig.

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