Errichtung
Zur Errichtung einer Stiftung nach schweizerischem Recht bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Bei der Wahl des Zweckes ist der Stifter... weiterlesen
Zur Errichtung einer Stiftung nach schweizerischem Recht bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Bei der Wahl des Zweckes ist der Stifter... weiterlesen
Errichtung Form der Errichtung Inhalt des Errichtungsakts Auslegung des Errichtungsakts Zeitpunkt der Errichtung Organisation Widerrufbarkeit Auflösung Anfechtbarkeit der Errichtung Alternativen zur Stiftung Abgrenzung zur unselbständigen... weiterlesen
Die 3 Charakteristika der Stiftung nach Schweizer Stiftungsrecht Eine Stiftung wird durch drei Charakteristika bestimmt: Die Widmung eines bestimmten Vermögens zu einem besonderen Zweck. Übersicht:... weiterlesen
Anspruchsvoraussetzungen Checkliste: Anspruchsvoraussetzungen (PDF, 31 KB) Soziales Existenzminimum Checkliste: Soziales Existenzminimum (PDF, 51 KB) Bemessung der Sozialhilfe Checkliste: Bemessung der Sozialhilfe (PDF, 29 KB) Zumutbares... weiterlesen
Muss mich meine Schwester unterstützen? Nein. Nur Verwandte in direkter Linie unterstehen der Verwandtenunterstützungspflicht (Kinder-Eltern-Grosseltern). Geschwister sind Verwandte in Seitenlinie. Muss ich mein Haus verkaufen,... weiterlesen
Ich habe eine Verfügung der Gemeinde X erhalten, wonach ich verpflichtet werde, meine Enkelkinder finanziell zu unterstützen. Kann dies die Gemeinde? Nein. Eine Gemeinde hat... weiterlesen
Ausgangslage: Tom, 18 Jahre, hat Automechanikerlehre abgebrochen und ist arbeitslos geworden. Kein Anspruch auf Arbeitslosengelder, da er bereits ausgesteuert ist. Seine Eltern kämpfen selber mit... weiterlesen
Einkünfte aus Verwandtenunterstützungspflicht sind für Unterstützungsberechtigten steuerfrei. Die erbrachten Leistungen können vom Einkommen des Unterstützungspflichtigen nicht abgezogen werden. (Viele Kantone kennen hingegen einen pauschalen Sozialabzug... weiterlesen
Unterstützungsleistungen gelten nicht als Einkommen und unterliegen somit nicht den Sozialversicherungsabgaben. Allfällige Ansprüche aus Sozialversicherungsleistungen (AHV/IV-Leistungen, Krankentaggelder, ALV-Leistungen, EO-Leistungen etc.) gehen den Ansprüchen aus Verwandtenunterstützung... weiterlesen
Sachverhalt: Unverheiratete Schwangere lebt mit mehreren Männer im gleichen Haushalt. Vaterschaft unklar und Schwangere befindet sich in finanzielle Notlage. Bemerkungen: Da Schwangere unverheiratet und keine... weiterlesen
Sachverhalt I: Eltern eines Ehegatten befinden sich in einer Notlage. Berechnung des Unterstützungsbeitrages: Gesamteinkommen (inkl. Vermögensverzehr) der Ehepaare massgebend für Berechnung der für die Verwandtenunterstützung... weiterlesen
Sachverhalt: Verwitwete Mutter überträgt im Jahr 2000 ihrem einzigen Sohn im Rahmen eines Erbvorbezuges ihr Haus als einziges Vermögen. Im Jahre 2010 wird sie zum... weiterlesen
Einleitung Die Sozialbehörden klären in der Regel ab, ob die Eltern oder Kinder eines Sozialbezügers wohlhabend sind und diese aufgefordert werden können, einen Beitrag an... weiterlesen
Generelles Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse einer bisher unterstützten Person, kommt möglicherweise eine Rückerstattung der ausbezahlten Unterstützungsbeiträge in Betracht. Bei der Rückerstattung muss unterschieden werden,... weiterlesen
Folgende Gründe können die Höhe der Verwandtenunterstützungsbeiträge reduzieren oder die Unterstützungspflicht gar vollständig aufheben: Bereits erbrachte Verwandtenunterstützungsleistungen (Bspw. Ausrichtung einer Leibrente zu Gunsten des Unterstützungsberechtigten;... weiterlesen
Leistungsumfang Der Leistungsumfang wird bestimmbar durch: Leistung für Lebensunterhalt Leistungszumutbarkeit für pflichtigen Verwandten Zeitliche Begrenzung Leistung für Lebensunterhalt Zur Bestimmung des zum Lebensunterhalt erforderliche stützen... weiterlesen
Steuerbares Einkommen zuzüglich Vermögensverzehr massgebend Unterstützungspflichtig gemäss SKOS-Richtlinien erst ab einer jährlichen Einkommenspauschale (inkl. Vermögensverzehr) von: CHF 120’000.00 (Alleinstehende) CHF 180’000.00 (Verheiratete) CHF 20’000.00 Zuschlag... weiterlesen
Ist die unterstützungsbedürftige Person verheiratet, minderjährig oder volljährig, hat aber noch keinen Abschluss einer Erstausbildung, so kommen die ehelichen resp. elterlichen Unterstützungspflichten primär zur Anwendung.... weiterlesen
Objektive Notlage = aus eigener Kraft notwendigen Lebensbedarf nicht mehr bestreitbar [Vgl. Leistung für Lebensunterhalt] Bestimmbarkeit der Notlage anhand Einkommens- und Vermögensverhältnisse Hypothetisches Einkommen massgebend... weiterlesen
Verwandtschaftsverhältnis Beispiele Blutsverwandtschaft gerader Linie Kinder – Eltern – Grosseltern Verwandtschaft infolge Adoption Adoptivkinder – Adoptiveltern Verwandtschaft in Seitenlinie NICHT unterstützungspflichtig Bruder / Schwester, Tante... weiterlesen