AG-Wiedereintragung
Werden nach Löschung neues Gesellschaftsvermögen und / oder nicht getilgte Verbindlichkeiten bekannt, kann nach Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interesses die AG durch den Richter wieder eingetragen... weiterlesen
Werden nach Löschung neues Gesellschaftsvermögen und / oder nicht getilgte Verbindlichkeiten bekannt, kann nach Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interesses die AG durch den Richter wieder eingetragen... weiterlesen
Die GmbH kennt folgende Auflösungsgründe: Auflösung mit Liquidation Gesetzliche Auflösungsgründe (vgl. OR 821 Abs. 1) in den Statuten vorgesehener Auflösungsgrund (OR 821 Abs. 1 Ziffer... weiterlesen
Die AG kennt folgende Auflösungsgründe: Auflösung mit Liquidation Ablauf der statutarischen Dauer öffentlich beurkundeter GV-Beschluss Konkurseröffnung Auflösung ohne Liquidation Fusion durch Annexion Fusion durch Kombination... weiterlesen
Grundsätzlich können die Gesellschafter ihre GmbH in eine AG überführen. Bei Anwendung der Regeln von Art. 57 ff. des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2003 über... weiterlesen
Grundsätzlich ist dem Aktionariat möglich, ihre AG ohne Auflösung, ohne Liquidation, ohne Neugründung und ohne Vermögensübertragung in die Rechtsform einer GmbH zu überführen. Hiezu sind... weiterlesen
Auch das Bestehen eines GmbH-Mantels ist denkbar. Gesellschaftsmäntel sind vor allem aus dem Aktienrecht bekannt, sog. „AG-Mäntel“. Thema bilden wirtschaftlich liquidierte Gesellschaften. Es handelt sich... weiterlesen
Beim AG-Mantel sind folgende Einflussfaktoren zu beachten: gesellschaftsrechtliche Aspekte handelsrechtliche Aspekte steuerrechtliche Aspekte Gesellschaftsrechtlicher Aspekt Die Normierung des Aktienmantels fehlt im schweizerischen Aktienrecht. Mit dem... weiterlesen
BOECKLI PETER, Schweizer Aktienrecht, 4. Auflage, Zürich 2009 BOECKLI PETER / HUGUENIN CLAIRE / DESSEMONETET FRANCOIS, Expertenbericht der Arbeitsgruppe „Corporate Governance“ zur Teilrevision des Aktienrechts,... weiterlesen
Die aktienrechtlichen Klagen sind Korrekturmittel für die Gesellschaft, die Aktionäre und ggf. die Gläubiger für unrichtiges Verhalten der Organe: In Statusfragen geht es um Beschlüsse,... weiterlesen
Für eine GmbH-Umstrukturierung sind folgende Geschäftsvorfälle denkbar: » Unternehmensfusion » Squeeze-Out » Unternehmensspaltung » Ausgliederung » Auffanggesellschaft » Spin-Off » Unternehmensumwandlung » Vermögensübertragung » Unternehmenskauf... weiterlesen
Die Umstrukturierung einer Aktiengesellschaft kann folgende Geschäftsvorfälle betreffen: » Unternehmensfusion » Squeeze-Out » Unternehmensspaltung » Ausgliederung » Auffanggesellschaft » Spin-Off » Unternehmensumwandlung » Vermögensübertragung »... weiterlesen
Der Unternehmenskauf beinhaltet den Erwerb eines Rechtsträgers mit all seinen Rechten und Pflichten. Bei der Aktiengesellschaft (AG) erfolgt der M&A-Deal entweder als share deal (Aktienverkauf)... weiterlesen
Der Unternehmenskauf beinhaltet den Erwerb eines Rechtsträgers mit all seinen Rechten und Pflichten. Bei einer Kapitalgesellschaft, wie der AG, werden hiefür die Beteiligungspapiere (Aktien) erworben... weiterlesen
Einleitung Haftungsarten Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit lässt sich thematisch ordnen in: Prospekthaftung Gründerhaftung Organhaftung Liquidatorenhaftung Geltendmachung der Verantwortlichkeit Haftungsabwehr Schadenersatz- und Klagerechte Der Schadenersatz ist bei... weiterlesen
Die aktienrechtlichen Klagen beschlagen die Rechte und Pflichten der Aktionäre, die klageweise durchgesetzt werden können und gegebenenfalls sollen, nämlich: Stimmrechtsklage » OR 691 Abs. 3... weiterlesen
Die GmbH-rechtlichen Klagen beschlagen die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die klageweise durchgesetzt werden können und gegebenenfalls sollen, nämlich: » Informationsklage(OR 802) » Traktandierungsklage(OR 805... weiterlesen
Die Organisation der AG lässt sich wie folgt kurz auf den Punkt bringen: Gesetzlich vorgeschriebene Organe Generalversammlung (GV) (OR 698 – OR 706b) Verwaltungsrat (VR)... weiterlesen
Die Organisation der GmbH kennt folgende Organ-Ebenen: Gesetzlich vorgeschriebene Organe: Gesellschafterversammlung (OR 804 – OR 808c) Geschäftsführung (GF) (OR 809 – OR 817) Revisionsstelle (RST)... weiterlesen
Begriff Die Stillen Reserven beinhalten Werte der AG, die nicht durch die Rechnungslegung ausgewiesen werden; sie sind also aus der Bilanz nicht ersichtlich. Funktion Die... weiterlesen
Begriff Die Stillen Reserven beinhalten Werte der GmbH, die nicht durch die Rechnungslegung ausgewiesen werden; sie sind also aus der Bilanz nicht ersichtlich. Funktion Die... weiterlesen