Öffentliche-rechtliche Pflichten und Auflagen
Öffentlich-rechtliche Pflichten und Auflagen aus öffentlichem können ebenfalls automatisch auf den Rechtsnachfolger übergehen, zB: Finanzierung der Sanierung belasteter Standorte (vgl. USG 32d Abs. 2 USG). Steuernachfolgen... weiterlesen