Aktionäre
Grundsatz Aus nachgenanntem Grund haben die Aktionäre ein wohlerworbenes Mitwirkungsrecht: Durch die Betriebsveräusserung (asset deal) verliert die Alt-Gesellschaft den Zweck; ihre Zwecksetzung wechselt vom Erwerbszweck... weiterlesen
Grundsatz Aus nachgenanntem Grund haben die Aktionäre ein wohlerworbenes Mitwirkungsrecht: Durch die Betriebsveräusserung (asset deal) verliert die Alt-Gesellschaft den Zweck; ihre Zwecksetzung wechselt vom Erwerbszweck... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den Mitwirkungsrechten von Aktionären und Gläubigern: Aktionäre Gläubiger... weiterlesen
Betriebsübernahme allgemein Es besteht die Gefahr, dass die Auffanggesellschaft für nicht bezahlte Löhne, Ferienersatzansprüche, pro rata temporis-Anteile am 13 Monatslohn und Sozialabgaben für die Zeit... weiterlesen
Matchentscheidend ist eine Früherkennung der Unternehmenskrise. (vgl. www.krisenfrueherkennung.ch; www.unternehmenskrise.ch/krisenfrueherkennung). Alles benötigt seine Zeit, auch die „Auffanggesellschaften-Variante“: Gesellschaftsgründung bzw. Mantelkauf Bankengespräch und Erhältlichmachung eines Betriebskredites Übertragung bzw. Neuabschluss... weiterlesen
Fortführungswürdige Betriebsteile Der Betriebsteil muss fortführungswürdig sein (Zukunftsperspektive) eine möglichst hohen, über dem Zerschlagungswert liegenden Fortführungswert haben: keine Betriebsunterbrechung erhaltener Goodwill Businessplan für die Auffanggesellschaft... weiterlesen
Grundsatz In der Praxis wird die Auffanggesellschaft erst bei (offensichtlicher) Konkursreife der Alt-Gesellschaft in Betracht gezogen. Konkursreife Die Konkursreife ist bei Überschuldung oder Illiquidität gegeben.... weiterlesen
Gründe für die Errichtung einer Auffanggesellschaft bilden: Verhinderung der Vermögenszerschlagung Arbeitsplatzerhaltung Besserstellung aller Beteiligten. Verhinderung der Vermögenszerschlagung Im Schweizerischen Recht fehlt ein echtes Reorganisationsverfahren, welches... weiterlesen
Gründung vor Generalexekution Der Begriff der Auffanggesellschaft wird üblicherweise für den Tatbestand verwendet, bei dem die Betriebsübernahme vor der Zwangsvollstreckung (Konkurs oder Nachlassstundung) stattfindet. Der... weiterlesen
Das schweizerische Recht kennt kein Sanierungsrecht stellt – abgesehen vom Konkursaufschub nach OR 725a den Unternehmen mit überlebensfähigen Betriebsteilen keine echten Alternativen zwischen Existenz und... weiterlesen
Die Auffanggesellschaft, auch: Nachfolgegesellschaft ist eine neu gegründete Gesellschaft oder ein Aktienmantel (vgl. Website Aktienmantel) übernimmt von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person) regelmässig den... weiterlesen
Auffanggesellschaft = Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile. Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die... weiterlesen
Bei der örtlichen Anknüpfung ist der Sitz eine Politische Gemeinde das Domizil eine Anschrift Der Unternehmenssitz im weiteren, nicht rechtlichen Sinne wird bestimmt durch: STANDORTWAHL... weiterlesen
Checkliste Zweigniederlassung (PDF, 28 KB)... weiterlesen
Tipps an inländische Leser Praktische Tipps für Leser aus der Schweiz (PDF, 32 KB) Tipps an ausländische Leser Praktische Tipps für Leser aus dem Ausland... weiterlesen
Die Verrechnungssteuer kann auf den Erträgen zurückgefordert werden, die aus in der Schweiz steuerpflichtigem Vermögen stammen.... weiterlesen
Ein in einem andern Staat ansässiges Unternehmen darf im andern Vertragsstaat für seine Gewinne nur besteuert werden, wenn es dort eine Betriebsstätte unterhält. Ausländischer Hauptsitz... weiterlesen
Interkantonale Sitzverlegung Verlässt der steuerpflichtige Inhaber den Kanton, ohne die im Kanton gelegene Betriebsstätte aufzugeben, erfolgt ein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht (zB... weiterlesen
Interkantonale Steuerausscheidungsregeln Grundsatz Aufgrund des Prinzips der einheitlichen Besteuerung des Gesamtunternehmens bedarf es für die Besteuerung einer Betriebsstätte in einem anderen Hohheitsgebiet i.d.R. der quotenmässigen... weiterlesen
Betriebsstätten begründen ein Nebensteuerdomizil des Steuerpflichtigen auf dem Hoheitsgebiet des Gemeinwesens. Es besteht eine begrenzte Steuerpflicht. Es findet eine Steuerausscheidung von Einkommen am Hauptsitz und... weiterlesen
Die Betriebsstätte2 ist eine feste Geschäftseinrichtung, in welcher (mit gewisser Selbständigkeit) ein qualitativ und quantitativ wesentlicher Teil der Tätigkeit eines im übrigen zentral an einem... weiterlesen