GESCHÄFTSFÜHRUNG OHNE AUFTRAG
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, Art. 419 ff. OR) wird gesprochen, wenn jemand die Geschäfte eines anderen besorgt, wie z.B. die Behandlung eines urteilsunfähigen... weiterlesen
Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, Art. 419 ff. OR) wird gesprochen, wenn jemand die Geschäfte eines anderen besorgt, wie z.B. die Behandlung eines urteilsunfähigen... weiterlesen
Als Substitute werden Drittpersonen bezeichnet, denen der behandelnde Arzt die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten übertragen hat. Diese Drittpersonen stehen nicht unter Aufsicht des Arztes. Diese... weiterlesen
Vertraglich hat der Arzt nach Art. 101 i.V.m. Art. 398 Abs. 1 OR für Handlungen seiner Hilfspersonen einzustehen. Die Zulässigkeit des Beizugs einer Hilfsperson beurteilt... weiterlesen
Die folgenden Punkte stelle weitere Haftungsgrundlagen dar: Hilfspersonenhaftung Substitutionshaftung Geschäftsführung ohne Auftrag Strafrecht Standesrecht... weiterlesen
Lässt sich der Patient in einem öffentlichen Spital (Stadt-, Bezirks, Kantons- oder Universitätsspital) behandeln, untersteht seine Rechtsbeziehung zum Spital grundsätzlich dem kantonalen öffentlichen Recht. Zum... weiterlesen
Neben vertraglichen Ansprüchen kann der Patient unter nachfolgenden Voraussetzungen auch ausservertragliche Haftungsansprüche (Art. 41 ff. OR) geltend machen: Haftungsvoraussetzungen Schaden Widerrechtlichkeit (Rechtsgutverletzung) Kausalzusammenhang (natürlicher/adäquater KSZ)... weiterlesen
Haftungsausschlussgründe sind: Verjährung Schweres Selbstverschulden Schweres Drittverschulden Verjährung Haftpflichtansprüche gegen Ärzte und Privatspitäler aus dem Behandlungsvertrag verjähren mit Ablauf von zehn Jahren (Art. 127 OR),... weiterlesen
Die Rechtsfolgen sind zu unterteilen in: Schadenersatz Genugtuung Schadenersatz Personenschaden ist der Schaden infolge Körperverletzung oder Tötung einer Person, nicht die Körperverletzung oder Tötung an... weiterlesen
Soweit die Arztbehandlung im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses erfolgt, ist die Vertragshaftung anwendbar. Haftungsvoraussetzungen Vertrag (ärztlicher Behandlungsvertrag) Schaden Vertragsverletzung (ärztliches Fehlverhalten) Kausalzusammenhang (natürlicher/adäquater KSZ) Verschulden... weiterlesen
Im Weiteren werden die folgenden Haftungsarten im Detail betrachtet: Vertragliche Haftung Ausservertragliche Haftung Öffentlich-rechtliche Haftung Weitere Haftungsgrundlagen Hilfspersonenhaftung Substitutionshaftung Geschäftsführung ohne Auftrag Strafrecht Standesrecht... weiterlesen
Das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient hängt davon ab, ob der Arzt frei praktiziert; in einem privaten Spital; oder in einem öffentlichen Spital tätig ist.... weiterlesen
Mangelhafte Arztgeräte Beim Einsatz technischer Mittel wird vom Arzt hinsichtlich des allgemeinen Zustandes der Arztgeräte insbesondere erwartet: Wartung Kontrollpflicht vor Einsatz („kein blindes Vertrauen auf... weiterlesen
Dem Grundsatz nach darf der Arzt nur den Eingriff vornehmen, zu dem der Patient vorgängig seine Zustimmung erteilt hat. Kann der Arzt nicht beweisen, dass... weiterlesen
Im Zentrum der meisten Arzthaftungsfälle steht der von Patienten erhobene Vorwurf, „nicht richtig behandelt“ worden zu sein. Früher betrachtete man es als „Kunstfehler“, wenn ein... weiterlesen
Neben der Haftung wegen Behandlungsfehlern ist in der Praxis auch die Haftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht von Bedeutung. Auch hier handelt es sich um die... weiterlesen
Der Arzt hat eine vollständige Anamnese aufzunehmen und den Patienten nach allen Regeln der Kunst und Aufwendung der erforderlichen Zeit zu untersuchen. Eine unrichtige Diagnose... weiterlesen
Für weitere Informationen vgl. die Ausführungen unter Mandats-Grundsätze.... weiterlesen
Ärztefehler lassen sich anhand der folgenden Kategorien unterteilen: Übernahmeverschulden Diagnosefehler Aufklärungsfehler Behandlungsfehler Eingriffe ohne Einwilligung Mangelhafte Arztinfrastruktur Fehlbedienung Arztinfrastruktur... weiterlesen
Als Grundsätze für eine sorgfältige Auftragsausführung gelten: Vermeidung eines Übernahmeverschuldens Der Beauftragte sollte ein Mandat nur annehmen, wenn er und sein Hilfspersonal der in Aussicht... weiterlesen
Bei der Arzthaftung geht es um die Verantwortung des Arztes gegenüber seinem Patienten bei sorgfaltspflichtwidrigem Handeln infolge Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit.... weiterlesen