Beschwerde ans Bundesgericht
Gegen den Beschwerdeentscheid des kantonalen Sozialversicherungsgerichtes kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 17.... weiterlesen
Gegen den Beschwerdeentscheid des kantonalen Sozialversicherungsgerichtes kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 17.... weiterlesen
Zuständigkeit Zuständig ist das Sozialversicherungsgericht des Kantons, in welchem der Arbeitgeber seinen Sitz hat bzw. hatte (AHVG 52 V). Anfechtungsobjekt Einspracheentscheid Anfechtungsobjekt ist in der... weiterlesen
Instanz Die Einsprache ist bei der verfügenden Ausgleichkasse einzureichen (ATSG 52 I). Frist Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage seit Miteilung der Schadenersatzverfügung (ATSG 52 I).... weiterlesen
Die zuständige Ausgleichkasse macht gegenüber dem Haftpflichtigen den Schadenersatzanspruch durch Verfügung geltend (AHVG 52 II). Zuständigkeit Zuständig für den Erlass der Schadenersatzverfügung ist die Ausgleichskasse,... weiterlesen
Das Verfahren gliedert sich auf in: Schadenersatzverfügung Einsprache Beschwerde ans Sozialversicherungsgericht Beschwerde ans Bundesgericht... weiterlesen
Anschlusspflicht Jeder Arbeitgeber muss sich einer Ausgleichsklasse anschliessen (AHVG 64). Anmeldepflicht Der Arbeitgeber hat jeden neuen Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Stellenantritt bei der Ausgleichskasse... weiterlesen
Zu unterscheiden ist zwischen Verhalten des Arbeitgebers, welches eine Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen rechtfertigt und einen Haftungs-Ausschluss bewirkt Rechtfertigungsgründe: Bank-Abhängigkeit Business Defense Zahlungsaufschub Verhalten der Ausgleichskasse,... weiterlesen
Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang Natürlicher Kausalzusammenhang Zwischen absichtlicher bzw. grobfahrlässiger Verletzung der Beitragspflicht des Arbeit-gebers bzw.... weiterlesen
Obervoraussetzungen: Haftpflichtige Person (Arbeitgeber bzw. Organ) Keine Verjährung Haftungsvoraussetzungen: Schaden Pflichtwidrigkeit Verschulden Kausalzusammenhang Die Verschuldenskomponenten sind Urteilsfähigkeit (ZGB 16) vorsätzliches (absichtliches) oder grobfahrlässiges Verhalten Vorsatz... weiterlesen
Die AHV-Haftung nach AHVG 52 ist von folgenden Verantwortlichkeiten zu unterscheiden: Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers Haftung der Sozialversicherungsgesellschaft Haftung der Organe der Vorsorgeeinrichtungen Strafrechtliche Verantwortlichkeit... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ist Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10 ) Art. 52 AHVG Haftung Abs. 1 Fügt ein Arbeitgeber... weiterlesen
Die Haftung des Arbeitgebers bzw. seiner Organe nach AHVG 52 ist eine Verschuldenshaftung öffentlichen Rechts. Art. 52 AHVG Haftung, Abs. 1: Fügt ein Arbeitgeber durch... weiterlesen
Checklisten als PDF: Checkliste: Liquiditätskrise (PDF, 29 KB) Checkliste Liquiditätsverbesserung Vorausschauend Liquidität beschaffen (zB über Unternehmensanleihen) Intensivierung Kontakt mit der Hausbank besseres management des working... weiterlesen
Feststellung (begründetet) Besorgnis einer Überschuldung Massnahmen Erstellung einer Zwischenbilanz Vorlage der Revisionsstelle Ergebnisse Folgemassnahmen Überschuldung zu Fortführungs- und zu Veräusserungs- werten Überschuldung nur zu Fortführungs-werten... weiterlesen
Problemkreise Gegenstand Bis zur Feststellung der Sanierungsfähigkeit Nach der Feststellung der Sanierungsfähigkeit Betriebsweiterführung Gefahr der Gläubigerbenachteiligung Beschaffung neuer liquider Mittel Strategie Unbekannt Bekannt Gebundene Unternehmensaktiven... weiterlesen
Möglichkeit des Schuldners: Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung über das Vermögen des konkursfähigen Schuldner zu verlangen Rechtsnatur: zwangsvollstreckungsrechtliches Antragsrecht Rechtsgrundlage: SchKG 190 Abs. 1 Ziff. 2... weiterlesen
Möglichkeit des Schuldners: Insolvenzerklärung Rechtsnatur: freiwilliger Akt des Schuldners Rechtsgrundlage: SchKG 191 Wirkung: Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern... weiterlesen
Frage: Wann tritt die Liquiditätskrise ein: Vor, gleichzeitig mit oder nach der Überschuldungskrise? Gegenstand ZUnf ohne UeSch ZUnf vor UeSch ZUnf gleichz. mit oder nach... weiterlesen
Eine Zahlungseinstellung ist gegeben, wenn der Schuldner Unbestrittene fällige Forderungen nicht mehr tilgt Betreibungen auflaufen lässt Rechtsvorschlag erhebt, um nicht bezahlen zu müssen Kleinschulden nicht... weiterlesen
Die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners macht sich beim Gläubiger bemerkbar durch hin und wieder schleppende Zahlung (Zeitpunkt-Illiquidität) dauernd schleppende Zahlung (Zeitraum-Illiquidität) Zahlungseinstellung Insolvenzerklärung des Schuldners.... weiterlesen