Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Internationales Vertragsrecht
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Verkäuferpflichten

Nach Art. 30 WKR ist der Verkäufer verpflichtet die Ware zu liefern, Dokumente auszuhändigen und das Eigentum zu übertragen. Nach Art. 35 Abs. 1 WKR... weiterlesen

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Platzkauf

Handelt es sich weder um einen Distanzkauf (Art. 67 WKR) noch um den Kauf reisender Ware (Art. 68 WKR), geht die Gefahr mit der faktischen... weiterlesen

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Verkauf reisender Ware

Bei dieser Kaufvertrags-Variante werden Waren, die sich auf einem Transport befinden verkauft. In diesen Fällen geht die Gefahr grundsätzlich im Zeitpunkte des Vertragsabschlusses auf den... weiterlesen

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Distanzkauf

Ein Distanzkauf liegt vor, wenn der Kaufvertrag eine Beförderung der Ware erfordert (Art. 67 Abs. 1 WKR). Der Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr an einer... weiterlesen

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Kaufarten

Das Wiener Kaufrecht unterscheidet zwischen Distanz-,  Platz- und Fernkauf sowie Verkauf reisender Ware. Distanzkauf Verkauf reisender Ware Platzkauf Fernkauf (Art. 69 Abs. 2 WKR)... weiterlesen

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Vertragsform

Das UN-Kaufrecht sieht als Grundsatz u.a. die Parteiautonomie und Formfreiheit vor (Art. 11 WKR). Der Kaufvertrag kann grundsätzlich auch durch Vereinbarung der Parteien formlos geändert... weiterlesen

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Zustandekommen Kaufvertrag

Das Zustandekommen des Kaufvertrages ist in Art. 14 ff. WKR geregelt. Der Kaufvertrag kommt durch den Austausch übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Die Erklärung muss in den... weiterlesen

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Voraussetzung

Das Zustandekommen eines Kaufvertrags setzt die wirksame Annahme eines Angebotes (Art. 23 WKR) voraus. Ware, Preis und Menge müssen ausdrücklich oder stillschweigend bestimmt oder mindestens... weiterlesen

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Ausschlussbereich

Keine Anwendung findet das Wiener Kaufrecht auf Konsumentenkäufe Versteigerungen Veräusserungen im Wege der Zwangsvollstreckung u.ä. Verkauf von Wertpapieren, Seeschiffen sowie Luftfahrzeugen Verkauf elektrischer Energie Beispiel... weiterlesen

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zeitlich

Das Wiener Kaufrecht findet nur Anwendung, wenn das Angebot zum Vertragsabschluss an oder nach dem Tag gemacht wird, an welchem das Übereinkommen für die in... weiterlesen

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sachlich

Das Wiener Kaufrecht regelt Kaufverträge über Waren (beweglichen Sachen), die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Art. 1 Abs. 1 WKR – Kaufverträge über... weiterlesen

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räumlich-persönlich

1 Abs. 1 lit. a WKR Parteien haben Niederlassungen in verschiedenen Vertragsstaaten Entscheidend ist der Ort der Niederlassung der Vertragsparteien bei natürlichen Personen ist der gewöhnliche... weiterlesen

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Anwendungsbereich

Das Wiener Kaufrecht ist anwendbar, wenn Verkäufer und Käufer ihre Niederlassungen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Vertragsstaaten haben (Art.1 Abs. 1 lit. a WKR)... weiterlesen

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Bedeutung

Beim Wiener Kaufrecht handelt es sich um materielles Einheitsrecht. Das Wiener Kaufrecht gilt für die Schweiz seit dem 01.03.1991. Zwischenzeitlich haben 78 Staaten (Stand August... weiterlesen

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Abkürzungen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen betreffend Verträge über den internationalen Warenkauf wird auch wiefolgt abgekürzt: Wiener Kaufrecht (WKR) United Nations Convention on Contracts for the... weiterlesen

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WIENER KAUFRECHT

Einleitung Beim Wiener Kaufrecht handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag vom 11.04.1980, durch welchen Verträge über den internationalen Warenkauf geregelt werden. Abkürzungen Bedeutung Anwendungsbereich... weiterlesen

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Begriffsverständnis

Der schweizerische Ordre public kommt zum Zuge, wenn das schweizerische Rechtsdenken zwingend den Vorrang gegenüber dem anwendbaren ausländischen Recht erheischt: das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher... weiterlesen