Die Hauptpflicht des Käufers besteht darin, nach Massgabe der vertraglichen Bestimmungen den Kaufpreis für die Ware zu bezahlen (Art. 53 WKR). Die Kaufpreiszahlungsverpflichtung umfasst auch Vorbereitungsmassnahmen, damit die Zahlung geleistet werden kann (Art. 54 WKR).
LAWINFO
Internationales Vertragsrecht
Käuferpflichten
Datum:
31.07.2015
Update:
12.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte: