Diskretion / Geheimhaltung
Gesetzliche Grundlage ZGB 413 Abs. 2 Grundsatz Pflicht zur Verschwiegenheit Ausnahme Entgegenstehende überwiegende Interessen Des Betroffenen Dritter Der Öffentlichkeit Notwendigkeit zwecks Gewährleistung der gehörigen Aufgabenerfüllung... weiterlesen