Prozessrechtliches
Ist der eine Partner in ein gerichtliches Verfahren involviert – insbesondere als Angeklagter oder als Beklagter –, so kann es zur Situation kommen, dass der... weiterlesen
Ist der eine Partner in ein gerichtliches Verfahren involviert – insbesondere als Angeklagter oder als Beklagter –, so kann es zur Situation kommen, dass der... weiterlesen
Spitalaufenthalt Wird ein Partner (notfallmässig) in einen Spital eingeliefert, kann es für den andern Partner unter Umständen problematisch sein, zu erfahren, wie es um den... weiterlesen
Einleitung Die schweizerische Gesetzgebung kennt kein gesetzliches Erbrecht für unverheiratete Lebenspartner. Es stellt sich deshalb für alle Konkubinatspaare die Frage nach den Massnahmen zur finanziellen... weiterlesen
Stirbt ein Konkubinatspartner durch Einwirkung Dritter (Unfall, Tötung), so stellt sich die Frage, ob der überlebende Partner, welcher zu Lebzeiten vom verstorbenen Unterhaltsleistungen empfangen hat,... weiterlesen
Auf Grund der (partiellen) Benachteiligung der Konkubinatspaare im System der Sozialversicherungen kann der Abschluss einer Lebensversicherung (oder einer Leibrente) sinnvoll sein. Die Versicherungen bieten heute... weiterlesen
Einleitung Bei der privaten Vorsorge (Säule 3) ist zu unterscheiden zwischen der Säule 3a (gebunden Vorsorge) und 3b (ungebunden Vorsorge): Säule 3a (gebundene private Vorsorge) Säule 3b (freie... weiterlesen
Einleitung Die soziale Sicherheit der Schweiz baut auf dem sog. „Dreisäulenkonzept“ auf, nämlich auf der staatlichen Vorsorge, auf der beruflichen Vorsorge und auf der privaten... weiterlesen
Nachfolgend sollen die das Konkubinatspaar betreffenden Sozialversicherungsabgaben kurz beleuchtet werden: AHV (Säule 1) BVG (Säule 2) AHV (Säule 1) Sind beide Konkubinatspaare berufstätig, so ergeben... weiterlesen
Die Abgaben an und die Leistungen von Sozialversicherungen knüpfen häufig an den Zivilstand einer Person an. Es bestehen daher zahlreiche Unterschiede zwischen Konkubinatspaaren und Ehepaaren.... weiterlesen
Grundsatz Grundsätzlich haftet kein Konkubinatspartner für Schulden des andern. Problemfälle Es besteht ein Gesellschaftsverhältnis (einfache Gesellschaft) und die Schuld entstammt dem Gesellschaftsverhältnis. In diesem Fall... weiterlesen
Grundsatz Das Konkubinat alleine zeitigt keine Folgen auf Eigentumsverhältnisse. Auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse kann es jedoch ratsam sein, ein Inventar über die Zugehörigkeit von... weiterlesen
Im Allgemeinen Die gegenseitige Vertretung richtet sich nach den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechts (Art. 32 ff. OR). Ein Vertretungsverhältnis entsteht grundsätzlich nur mit besonderer Ermächtigung.... weiterlesen
Gemeinsame Kinder Kindesverhältnis Mit der Geburt entsteht das Kindesverhältnis nur zur Mutter. Zum Vater besteht ohne besondere Vorkehrungen kein rechtliches Kindesverhältnis. Der Vater hat aber... weiterlesen
Bürgerrecht Das Konkubinat hat keinen Einfluss auf den Erwerb eines Bürgerrechts. Weiterführende Informationen Rechtliche Informationen zum Schweizer Bürgerrecht Aufenthalt / Ausländerfragen Ausländische Personen, die eine... weiterlesen
Namen der Konkubinats-Partner Das Konkubinat verbleibt auf die Namen der Konkubinats-Partner ohne jeden Einfluss. Namen gemeinsamer Kinder Der Name von gemeinsamen Kindern hängt von der... weiterlesen
Situation bei Trennung: Diese Konstellation birgt zahlreiche Tücken. Das Eigentum bleibt von einer Trennung grundsätzlich unberührt. Für diesen Fall empfiehlt sich, vorgängig (d.h. zu «guten... weiterlesen
Mietzins / Kündigung: Der mietende Partner hat gegenüber dem vermietenden Partner eine Stellung wie ein anderer Mieter auch. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts in... weiterlesen
Die Wohnung kann im Rahmen eines formlos gültigen Gesellschaftsvertrages in die Beziehung eingebracht worden sein (einfache Gesellschaft; OR 530 ff.). Diesfalls kann der Mieter den... weiterlesen
Vertragsschluss: Beide Parteien müssen den Mietvertrag unterzeichnen. Weiterführende Informationen Mietvertrag Mietzins: Beide Partner haften für die Bezahlung des Mietzinses solidarisch. Auch wenn intern eine Teilung... weiterlesen
Mietzins: Schuldner gegenüber dem Vermieter ist der Hauptmieter. Der Untermieter schuldet gegenüber dem Partner den Zins gemäss Untermietvertrag. Dem Untermieter stehen bezüglich der Höhe des... weiterlesen