Bei indirekter Garantie
Ein Abrufverbot bei der indirekten Garantie hat sich an den Begünstigten der Hauptgarantie zu richten. Abrufverbot kann sich bei einer indirekten Garantie nur an den... weiterlesen
Ein Abrufverbot bei der indirekten Garantie hat sich an den Begünstigten der Hauptgarantie zu richten. Abrufverbot kann sich bei einer indirekten Garantie nur an den... weiterlesen
Abrufvarianten Garantie auf erstes Verlangen Garantie auf erstes Verlangen mit Effektivklausel Garantie gegen Vorlage von Dokumenten Abwicklung nach Garantieabruf Garantiefall Pflichten Bank vs. Garantieauftraggeber Zahlungspflicht... weiterlesen
In der Bankpraxis haben sich folgende Abrufvarianten etabliert und Eingang in die Garantietextvorlagen gefunden: Garantie auf erstes Verlangen Garantie gegen Vorlage von Dokumenten Garantie auf... weiterlesen
Die Garantie auf erstes Verlangen (auch: Garantie auf erstes Auffordern) weist folgende Charakteristika auf: Abruf Einfache Garantieabruferklärung des Begünstigten Keine Begründungspflicht des Begünstigten Keine Prüfungspflicht... weiterlesen
Die Garantie gegen Vorlage von Dokumenten (auch: dokumentäre Garantie) weist folgende Charakteristika auf: Abruf Erhöhte Anforderungen für eine Garantieleistung durch zusätzliche Voraussetzungen, zB indem der... weiterlesen
Einleitung Bei der Inanspruchnahme einer Garantie ist auf einiges zu achten: Garantiefall Pflichten Bank vs. Garantieauftraggeber Zahlungspflicht Bank vs. Garantiebegünstigter Form Inanspruchnahme Adressat Inanspruchnahme Frist... weiterlesen
In Lehre und Rechtsprechung wird hinsichtlich des Garantiefalls unterschieden in: Eintritt formeller Garantiefall Begünstigter kann Zahlung von Bank verlangen, wenn die im Garantievertrag enthaltenen Voraussetzungen... weiterlesen
Die garantierende Bank trifft im Verhältnis zum Garantieauftraggeber folgende Pflichten: Benachrichtigungspflicht Mitteilung nur zu Informationszwecken Aufforderung die Zahlungspflicht zu prüfen Garantieauftraggeber kann keine Einwendungen und... weiterlesen
Im Verhältnis der garantierenden Bank im Verhältnis zum Garantiebegünstigten sind bei Eintritt des Garantiefalls relevant: Bank hat ausschliesslich nach den Garantiebedingungen zu prüfen, ob... weiterlesen
Der Begünstigte hat seinen Bankgarantieabruf grundsätzlich an der Garantieklausel und allfälligen weiteren Bedingungen zu orientieren. In den meisten Garantietexten ist vorgesehen: schriftlicher Abruf evtl. mittels... weiterlesen
Die Inanspruchnahme-Erklärung hat sich an die die Bankgarantie ausstellende Bank oder an die von ihr – generell oder individuell – bezeichnete/n Korrespondenzbank/en zu richten. Weiterführende... weiterlesen
Die Erklärung des Begünstigten, er rufe die Bankgarantie ab, hat spätestens am Verfalltag bei der in der Garantieklausel erwähnten Stelle, in aller Regel bei einer... weiterlesen
Die Bankgarantie enthält meistens eine sog. Identifikationsklausel. Der Begünstigte hat im Inanspruchnahmefall seine Abruferklärung resp. seine Unterschrift durch eine Geschäftsstelle der garantierenden Bank oder durch... weiterlesen
Der Umfang der Leistungspflicht der garantierenden Bank bestimmt sich nach Ziffernmässig festgelegtem Betrag in der Bankgarantieurkunde Ausnahme zB nur allgemein gehaltene Umschreibung der Leistungspflicht... weiterlesen
Die Einwendungen und Einreden des Garanten sind systembedingt und angesichts der Abstraktheit der Garantie limitiert. In der Regel sind Einwendungen und Einreden aus dem Deckungs-... weiterlesen
Die Garantie auf erstes Verlangen mit Effektivklausel (auch: Garantie auf erstes Auffordern mit Effektivklausel) weist folgende Charakteristika auf: Abruf Anforderung des Garantievertrags, dass der materielle... weiterlesen
Nichtakzessorietät Unwiderruflichkeit Garantiestrenge Inhalte „Garantievertrag“ Effektivklauseln Reduktionsklausel Identifikationsklausel Auslegung Erscheinungsformen nach Sicherungszweck Bietungsgarantie (tender bond / big bond) Anzahlungsgarantie (advance payment bond) Erfüllungsgarantie bzw. Lieferungs-... weiterlesen
Kausalität oder Abstraktheit Die Relevanz von Kausalität und Abstraktheit bezieht sich auf die Frage, ob das Grundgeschäft für die Zahlungspflicht der Garantin relevant ist oder... weiterlesen
Die Bankgarantie kann nach ihrer Abgabe nicht widerrufen werden. Mit ihrer Abgabe hat die Bank ihren Garantieauftrag erfüllt. Auch ein Widerruf des Garantieauftrags ist nicht... weiterlesen
Beim Garantieabruf sind die strengen Abrufmechanismen zu beachten: Dokumentenstrenge Bundesgericht wendet den gleichen Massstab wie bei Dokumentenakkreditiven an Zahlungsrecht und Zahlungspflicht der Bank nur, wenn... weiterlesen