Stärkere Belastung kurzfristig erzielter Grundstückgewinne
StHG 12 Abs. 5 verpflichtet die Kantone, kurzfristig realisierte Grundstückgewinne stärker zu besteuern: Alle Kantone erheben auf kurzfristig erzielten Grundstückgewinnen eine höhere Steuer Ausnahme: SO... weiterlesen