Subsidiäre internationale Zuständigkeit im Belegenheitsstaat
Subsidiäre unbeschränkte internationale Zuständigkeit Die EuErbVO sieht für den gesamten, d.h. weltweiten Nachlass eine subsidiäre Zuständigkeit des Mitgliedstaates am Belegenheitsort (= Belegenheitsstaat) vor, wenn kumulativ... weiterlesen