Leistungserbringung im Ausland
OHG 14 bestimmt: Grundsatz Unzulässige Leistungserbringung im Ausland (vgl. OHG 14 Abs. 1). Ausnahme Durchbrechung des Grundsatzes von OHG 14 Abs. 2, indem ein Anspruch... weiterlesen
OHG 14 bestimmt: Grundsatz Unzulässige Leistungserbringung im Ausland (vgl. OHG 14 Abs. 1). Ausnahme Durchbrechung des Grundsatzes von OHG 14 Abs. 2, indem ein Anspruch... weiterlesen
Die finanzielle Hilfe setzt sich wie folgt zusammen: Soforthilfe: Übernahme der Kosten einer Soforthilfe zB durch Zurverfügungstellung einer kurzfristigen Notunterkunft. Entschädigung: Für Lohnausfall oder Ärztliche... weiterlesen
OHG 13 Absatz 1: Soforthilfe Empfehlungen der SVK-OHG, 2024, Übernahme psychologische Hilfe, S. 4 Ziffer 12, S. 7 (keine Gebundenheitspflicht): 35 Tage Notunterkunft 21 Tage... weiterlesen
Beratungspflicht des Opfers (vgl. OHG 2) unentgeltlich + kostenlos vertraulich auf Wunsch anonym durch spezialisierte Stellen, auch ohne (Straf-)Anzeige. Beratungspflicht / Aufgaben (vgl. OHG 12)... weiterlesen
Die Top-Level-Domain .swiss «feiert» ein Jubiläum: 10-jähriges Bestehen.... weiterlesen
Für die Erbringung der Opferhilfeleistungen werden vorausgesetzt: Beratungshilfe Soforthilfe + längerfristige Hilfe Finanzielle Hilfe... weiterlesen
= Die finanzielle Hilfe bedeutet: Soforthilfe: Sofortige Unterstützung bei psychischen Ursachen oder physischen Folgen Kostenübernahme zB durch Zurverfügungstellung einer kurzfristigen Notunterkunft. Entschädigung: Für Lohnausfall oder... weiterlesen
Opferhilfe Zuwendung zum Opfer Literatur GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025... weiterlesen
Bereitstellung von Leistungen: Hilfe Hilfe durch Beratungsstellen Kostenübernahme Kostenbeiträge Entschädigung + Genugtuung Entschädigung und Genugtuung durch den Kanton Kostenverteilung zwischen den Kanton Befreiung von Verfahrenskosten... weiterlesen
Die Opferhilfe umfasst drei Hilfsleistungen: Beratungs-Hilfe Soforthilfe + längerfristige Hilfe Finanzielle Hilfe... weiterlesen
= Beratung des Opfers zu seinen Möglichkeiten und zum weiteren Vorgehen, insbesondere mittels kostenlose und vertrauliche Unterstützung durch spezialisierte Beratungsstellen (Beratung, Krisenintervention, Begleitung). Literatur GOMM... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen Bund Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) vom 23. März 2007 (SR 312.5) Verordnung über die Hilfe an Opfer... weiterlesen
Selbsthilfe (ohne staatliche Opferhilfe) Familienhilfe Sozialhilfe Hilfe gemeinnütziger Institutionen... weiterlesen
Sozialhilfe in speziellem Status. Bei der Opferhilfe handelt sich um ein rechtliches Instrument, das Opfer und deren Angehörige unabhängig von einem Strafverfahren oder der Identität... weiterlesen
Die aktuelle Gesetzgebung verfolgt den subjektiven und objektiven Schutz wie folgt: Zielgruppe Opfer von Straftaten Körperverletzung, häusliche Gewalt, Sexualdelikte etc. und deren Angehörige. Opferhilfe-Ziele Das... weiterlesen
= Soforthilfe erfolgt in medizinischer, psychologischer und juristischer Hinsicht Literatur GOMM PETER / LEHMKUL MARIANNE / WEBER JONAS, Opferhilferecht, Stämpflis Handkommentar, 5. Auflage, Bern 2025... weiterlesen
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Kurzdefinition Langdefinition Die Opferhilfe in der Schweiz bietet Personen, welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden, umfassende Unterstützung. Nach... weiterlesen
Einleitung Das Opferhilferecht ist gegliedert in: Grundlagen Opferhilfe und Restorative Justice Die Schweiz im Lichte der der Empfehlungen des Europarats zu Restorative Justice in Strafsachen... weiterlesen
Der Nationalrat (NR) hat eine Motion angenommen, welche verlangt: wirksame Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse zulasten von Arbeitgebern + Sozialversicherungen.... weiterlesen