Härtefall
Einem bewilligungspflichtigen Ausländer wird der Erwerb einer Ferienwohnung oder Wohneinheit in einem Apparthotel in einem heutigen oder ehemaligen Fremdenverkehrsort bewilligt, wenn zwar infolge einer kantonalen... weiterlesen
Einem bewilligungspflichtigen Ausländer wird der Erwerb einer Ferienwohnung oder Wohneinheit in einem Apparthotel in einem heutigen oder ehemaligen Fremdenverkehrsort bewilligt, wenn zwar infolge einer kantonalen... weiterlesen
Einem bewilligungspflichtigen Ausländer kann der Erwerb einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Apparthotel bewilligt werden, wenn sich die Wohnung in einem vom Kanton bezeichneten... weiterlesen
Einem Ausländer mit Wohnsitz im Ausland kann der Erwerb einer Zweitwohnung am Ort, zu welchem er aussergewöhnlich enge, schutzwürdige Beziehungen unterhält, bewilligt werden; als solche... weiterlesen
Gestützt auf BewG 7 sind folgende Sachverhalte von der Bewilligungspflicht ausgenommen: Erbteilung Gesetzliche Erben nach schweizerischem Recht erwerben ein Grundstück im Erbgang. Erwerb in der... weiterlesen
Die „Immobilienerwerbs-Beschränkung“ hat eine wechselvolle Vergangenheit. 23.03.1961 Erster Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, befristet auf 5 Jahre... weiterlesen
Der direkte Erwerb von Immobilien oder an Immobilienrechten kann über folgende Eigentumsformen stattfinden: Alleineigentum Miteigentum Stockwerkeigentum Gesamteigentum | gesamteigentum.ch Eigentum auf Zeit Selbständiges und dauerndes Baurecht Schweizer... weiterlesen
Immobilien können auch mittelbar, über einen bestimmten Rechtsträger, erworben werden: Indirekter Immobilienbesitz: Übersicht Für den indirekten Immobilienerwerb können Anonymitätsgründe, Halter-Strukturgründe sowie Nachfolge- und Steuerimplikationen entscheidend... weiterlesen
Das Prinzip „Kein Grundsatz ohne Ausnahmen“ gilt auch beim BewG: Die Bewilligungspflicht ist an Voraussetzungen gebunden, die wieder Ausnahmen kennen. Sakrosankt ist indessen, dass ein... weiterlesen
Die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts knüpft grundsätzlich an drei, kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen: Erwerber ist eine Person im Ausland, im Sinne des BewG = subjektive Bewilligungspflicht... weiterlesen
Auch wenn oben bezeichnete drei Voraussetzungen erfüllt sind, bestehen noch folgende Ausnahmen von der Bewilligungspflicht (vgl. BewG 7): Gesetzliche oder eingesetzte Erben bzw. Vermächtnisnehmer nach... weiterlesen
Im Grundbuch dürfen bewilligungspflichtige Grundstückerwerbe nur eingetragen werden, wenn dem Erwerber eine Bewilligung erteilt worden ist. Gleiches gilt für den Vollzug eines bewilligungspflichtigen ausserbuchlichen Erwerbsgeschäfts,... weiterlesen
Natürliche Personen im Ausland Als natürliche Personen im Ausland gelten: Ausländer mit Wohnsitz im Ausland Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder eine Staatsangehörigkeit... weiterlesen
Als Personen im Ausland gelten: Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben (auch wenn sie einem Schweizer gehören Gesellschaften (AG, KommAG, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen)... weiterlesen
Als Personen im Ausland gelten: Erwerber, die grundsätzlich nicht dem BewG unterliegen, aber ein Grundstück auf Rechnung einer Person im Ausland erwerben = Treuhandgeschäft Treuhänder... weiterlesen
Die Bewilligungspflicht orientiert sich sodann am Nutzungszweck des Erwerbsobjektes: Wohnung Hauptwohnung Zweitwohnung Betriebsstätten-Grundstück Unüberbautes Land Weiterführende Informationen Personen im Ausland Grundstückerwerb Weiterführende Informationen Wohnsitz Zweitwohnungen ... weiterlesen
Folgende Erwerbe unterliegen der BewG-Bewilligungspflicht: Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Bauland, welches für solche Bauten bestimmt ist Ausgenommen von der BewG-Bewilligungspflicht sind die Erwerbe Hauptwohnung (siehe auch... weiterlesen
Bei den „Personen im Ausland“ ist zu differenzieren in: Natürliche Personen Juristische Personen (inkl. vermögensfähige Gesellschaften o. eigene Rechtspersönlichkeit) Treuhandgeschäfte / Trusts Weiterführende Informationen Bewilligungspflicht... weiterlesen
Ein Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz kann bewilligungsfrei erwerben: eine Wohnung (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) am Ort seines tatsächlichen Wohnsitzes erwerben Bauland, wenn mit dem... weiterlesen
Bewilligungsfrei Zweitwohnungen erwerben können: Staatsangehörige eines EG- oder EFTA-Mitgliedstaates, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten (mit einer Grenzgängerbewilligung EG/EFTA G) Voraussetzungen Erwerb auf den... weiterlesen
Ohne BewG-Bewilligung können erworben werden: Grundstücke, die für einen wirtschaftlichen Zweck genutzt werden (= Betriebsstätte-Grundstücke) Industrieimmobilie (Fabrikationsgebäude) Logistikimmobilie (Lagerhalle / Lagerplatz) Büroimmobilie Geschäftsimmobilie (zB Arztpraxis)... weiterlesen