FOKUS EU
Gesetzliche Grundlage Anwendungsbereich der EuErbVO Zentraler Anknüpfungspunkt: Letzter gewöhnlicher Aufenthalt Direkte internationale Zuständigkeit nach EuErbVO Subsidiäre internationale Zuständigkeit im Belegenheitsstaat Spezielle Zuständigkeiten (Übersicht) Anwendbares Recht... weiterlesen