Verlagsvertrag

Einzelwerke

Beim sog. „Einzelwerk“ zeichnet als Verfasser des Werks ein einzelner Autor: Definition Einzelwerk   =   Verlagswerk eines Einzelautors Grundlage OR 380 ff. Abgrenzungskriterium Autorenzahl Gegenstand Hauptrecht... weiterlesen

Verlagsvertrag

Exkurs: Wissenschaftliche Publikationen

Einleitung In der Regel zeichnet ein einzelner Autor für sein Werk. In zunehmendem Masse werden Werke wegen Umfang, Komplexität und kürzerer Aktualitätsdauer von mehreren Autoren... weiterlesen

Verlagsvertrag

Konkurs

Wird über das Vermögen einer Verlagsvertragspartei der Konkurs eröffnet, ist wie folgt zu differenzieren: Konkurs des Verlegers Gesetzliche Grundlagen Verlagsrecht OR 392 Abs. 3 (lex... weiterlesen

Verlagsvertrag

Prozess

Für eine Streitigkeit aus Verlagsvertrag gelten folgende Grundlagen: Anwendbares Recht Keine Rechtswahlklausel im Verlagsvertrag Schweizerisches Recht (OR 380 ff.) Rechtswahl Prüfung im individuell konkreten Einzelfall... weiterlesen

Verlagsvertrag

Wesentlichste Vertragspunkte

Rechte-Übertragung Gewährleistung Nebenrechtsverwertung Verhältnis zu Verwertungsgesellschaften Manuskript-Umfang Manuskript-Ablieferung Erscheinungstermin Autoren-Nennung Autorenexemplare Freiexemplare Vervielfältigung Ausstattung Auflagenhöhe Verkaufspreis Vertrieb Werbung Rezensionen Nachdrucke Neuauflagen Neuausgaben Honorar für Hauptrecht... weiterlesen

Verlagsvertrag

Dispositives Verlagsrecht

Das Verlagsrecht ist dispositiver Natur. Es herrscht die Vertragsfreiheit. Gleichwohl ist auf eine ausgewogene vertragliche Regelung und auf die Interessen des wirtschaftlich schwächeren Autoren zu... weiterlesen

Verlagsvertrag

Literarische Agentur

=   Mittlerin zwischen Autoren und Verlegern Rechtsnatur Grundsätzlich Agenturvertrag nach OR 418a ff. Weitere Dienstleistungen, die der Agent für den Autoren erbringt Gemischter Vertrag Agenturrechtliche... weiterlesen

Verlagsvertrag

Werk nach Plan des Verlegers

=   Bestimmung, wonach der Verleger einen oder mehreren Autoren einen Plan zur Bearbeitung eines Werks vorlegt Grundlagen OR 393 URG 2 Rechtsnatur OR 393 als... weiterlesen

Verlagsvertrag

Verlagsrechtlicher Lizenzvertrag

=   Verpflichtung, mit welcher der Verleger auf rein obligatorischer Basis Teile der auf ihn übertragenen Rechte an Dritte weiterüberträgt Arten von Lizenzen Gegenstand Inhaber des... weiterlesen

Verlagsvertrag

Unechter Verlagsvertrag

=   Verlagsvertrag, der das Verlegen von gemeinfreien Werken beinhaltet und mit welchem keine Urheberrechtsübertragung stattfindet Gesetzliche Grundlagen Gegenstand Vervielfältigung und Vertrieb urheberrechtlich nicht geschützte Werke... weiterlesen

Verlagsvertrag

Urheberrechtsübertragung Wesensmerkmal?

Ist das Urheberrecht des Verlaggebers Wesensmerkmal des Verlagsvertrags? Die Ansicht von Lehre und (bundesgerichtlicher) Rechtsprechung sind konträr: Lehre Weder das Bestehen eines absoluten Schutzrechtes (Urheberrecht)... weiterlesen

Verlagsvertrag

Nebenrechte im Einzelnen

Es wird bei den Nebenrechten unterschieden in: Buchrechte Allgemeine Buchrechte Unterscheidung in sog. Buchnahe Nebenrechte (veränderte Ausgabeform bei gleichbleibendem Inhalt) gebundene Ausgabe (Hardcover) im Verhältnis... weiterlesen

Verlagsvertrag

Parteiautonomie / Individualität / Guidelines

Beim Verlagsvertrag kann kein „geschlossener“ Vertragstypus angenommen werden: Parteiautonomie Es gilt der Grundsatz der Parteiautonomie Individualität Massgeblichkeit des Parteiwillens Zu beurteilen sind immer die individuell... weiterlesen

Bauprozess

Beweiswürdigung

Sofern und soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist der Richter zur freien Beweiswürdigung berechtigt und verpflichtet. – Im Bauzivilprozess ist die freie Beweiswürdigung in... weiterlesen