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Urheberrecht / Copyright

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Exkurs: Urheberrecht als Arbeitsergebnis

Erstellungsdatum:
29.01.2018
Aktualisiert:
18.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Praxis stellt sich zunehmend die Frage nach der Handhabung der von Urhebern in Arbeitsverhältnissen geschaffenen Werke :

Definitionen

  • Diensterfindungen =   Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit in dienstlicher Verrichtung erzielt
  • Gelegenheitserfindung =   Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsvertrages, aber ausserhalb seiner vertraglichen Pflichten erzielt
  • Freie Erfindung =   Erfindung, die nicht während einer dienstlichen Verrichtung und ausserhalb einer vertraglichen Verpflichtung erzielt wurde

Grundlage

  • OR 332

Arten

  • Arbeitnehmererfindungenwerden unterschieden in:
    • Diensterfindungen
    • Gelegenheitserfindungen
    • freie Erfindungen
  • Die Zuordnung ist abhängig von
    • Erfindungsart
    • Erfindungszeitpunkt
    • Relation zur arbeitsrechtlichen Funktion im Betrieb

Weiterführende Literatur

  • ALDER DANIEL, Urheberrecht und Arbeitsvertrag, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 461 ff.
  • JANN MARTIN PH., Werkeinheit und Werkmehrheit im Urheberrecht – Die kollektive Urheberschaft im schweizerischen Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsbeziehungen bei der Multimedia-Produktion, Diss. Zürich 1998
  • REHBINDER MANFRED, Der Arbeitnehmer als Urheber, ArbR 1995, S. 50
  • REHBINDER MANFRED / PORTMANN WOLFGANG, Basler Kommentar, N 4 zu OR 332
  • STAUB ROGER / CELLI ALESSANDRO, Designrecht, Zürich 2003, N 48 zu DesG 7
  • REHBINDER MANFRED, Berner Kommentar, N 7 + 13 f. zu OR 332

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