Pfandwerteverwertung bei Verzicht des Staats (SchKG 230a IV)
Stellt keine Pfandgläubiger das Begehren um Durchführung der Spezialliquidation (SchKG 230a Abs. 2) und verzichtet der Staat auf die Übertragung (SchKG 230a Abs. 3), so... weiterlesen
Stellt keine Pfandgläubiger das Begehren um Durchführung der Spezialliquidation (SchKG 230a Abs. 2) und verzichtet der Staat auf die Übertragung (SchKG 230a Abs. 3), so... weiterlesen
Verlangt kein Pfandgläubiger die Spezialliquidation (SchKG 230a Abs. 2), so werden die Pfandwerte unter bestimmten Voraussetzungen auf den Staat übertragen (SchKG 230a Abs. 3): Anwendungsvoraussetzungen... weiterlesen
Die Faust- und Grundpfandgläubiger einer juristischen Person sind nicht auf ein Wiederaufleben der Spezialexekution (Betreibung auf Pfandverwertung etc.) angewiesen, sondern können beim Konkursamt die Spezialliquidation... weiterlesen
Wird das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt, weil es im Vermögen des Konkursiten bzw. der Konkursitin zu wenig liquide Aktiven hat, um die Verfahrenskosten zu decken,... weiterlesen
Einleitung Die Spezialliquidation nach SchKG 230a gelangt dann zur Anwendung, wenn das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt wurde und ein Pfandgläubiger diese Art Liquidation verpfändeter Aktiven... weiterlesen
Sind die Massagegenstände bzw. das Grundstück verwertet, folgt die Erstellung von Verteilungsliste und Schlussrechnung: Erstellung der Verteilungsliste für die Grundstücksverwertung Auslage Nach Ermittlung des Liquidationserlöses... weiterlesen
Der Freihandverkauf geht rechtlich wie folgt von statten: Grundsätzliches Es sind die für die Abwicklung bei der Versteigerung geltenden Regeln analog anwendbar Freihandverkaufsverfügung Zu protokollierende... weiterlesen
Es sind Fälle denkbar, wo der Freihandkäufer mehr oder anders erwartet, als die Konkursverwaltung verfügt. Ist er mit der Freihandverkaufsverfügung nicht einverstanden und möchte sich... weiterlesen
Der Freihandverkauf kommt in folgenden tatsächlichen Abläufen zustande: Offerte und Akzept Angebote der Interessenten Analoges Vorgehen wie unter den vertragsrechtlichen Regeln Subsidiäre Anwendung der Regeln... weiterlesen
Für Abschluss des Freihandverkaufs bedarf es folgender Voraussetzungen: Notverkauf (vgl. SchKG 243 Abs. 2 Satz 1) Rechtskräftiges Lastenverzeichnis + Rechtskraft der betreffenden Kollokationsplan-Positionen Zustimmung der... weiterlesen
Verfahrensdurchführung Die Grundstücksverwertung im Konkurs setzt voraus: Durchführung des Konkursverfahrens Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven Wird das Konkursverfahren mangels Aktiven nicht durchgeführt, haben die Pfandgläubiger... weiterlesen
Wie jedes Institut hat auch der Freihandverkauf seine Vor- und Nachteile: Vorteile Flexibilität Vertraulichkeit Gelegenheit zur Erzielung eines besseren Verwertungserlöses bei zügigen Verhandlungen geringfügigere Liquidationskosten... weiterlesen
Zustimmungsbedürftige Verfügung der Konkursverwaltung Es gelten grundsätzlich die verwaltungsrechtlichen Regeln Nur eine analoge Anwendung der vertragsrechtlichen Regeln über Offerte und Akzept kann aber der speziellen... weiterlesen
SchKG 243 Abs. 2 Satz 1 SchKG 256 VZG... weiterlesen
Freihandverkauf im Konkurs = Übertragung einer Massa-Liegenschaft auf dem Wege des verhandelten – abgesehen von der Verfügungsform vertragsähnlichen – Verkaufs... weiterlesen
Einleitung Der Freihandverkauf bestimmt sich wie folgt: Begriff Grundlagen Rechtsnatur Vorteile / Nachteile Konkursverfahrens-Voraussetzungen Freihandverkaufs-Voraussetzungen Freihandverkaufs-Verfahren Freihandverkaufs-Anfechtung Freihandverkaufs-Abwicklung Literatur BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei... weiterlesen
Bei der Forderungsdeckung wird unterschieden in: Volle Deckung Fällige, nicht zu überbindende Schuld Grundpfandgläubiger erhält den auf seine Grundpfandforderung entfallenden Verwertungserlös ausbezahlt, ein allf. Erlösüberschuss... weiterlesen
Die Elemente der Immobiliengant sind: Steigerung Konkursversteigerung des Grundstücks / Pfandobjektes Grundbucheintrag Anmeldung des Ersteigerers zur Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch, Zug um Zug mit... weiterlesen
Vornehme Aufgabe der Konkursverwaltung ist die Redaktion und anschliessend Publikation der Steigerungsbedingungen: Redaktion Redaktion der Steigerungsbedingungen durch die Konkursverwaltung (Konkursamt, a.o. Konkursverwalter, a.a. Konkursverwalter) Publikation... weiterlesen
Als Vorbereitung zur Verwertung des Grundstücksversteigerung stehen folgende Aufgaben an: Entwurf Steigerungsbedingungen Steigerungspublikation Öffentliche Bekanntmachung mindestens 1 Monat vor der Steigerung Auflage Steigerungsbedingungen samt Lastenverzeichnis... weiterlesen