Grundsatz der Datenrichtigkeit
Der Datenverarbeiter hat dafür zu sorgen, dass die bearbeiteten Personendaten richtig sind (vgl. DSG 6 Abs. 5). Dabei ist zu berücksichtigen: Alterung der Daten Regelmässige... weiterlesen
Der Datenverarbeiter hat dafür zu sorgen, dass die bearbeiteten Personendaten richtig sind (vgl. DSG 6 Abs. 5). Dabei ist zu berücksichtigen: Alterung der Daten Regelmässige... weiterlesen
Personendaten sind durch angemessene technische oder organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen (vgl. DSG 8). Beispiel: Gefahr von Daten-Hacking Angesichts der Datenbearbeitungs-Automatisierung ist der... weiterlesen
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass die Datenbearbeitung für den konkreten Bearbeitungszweck objektiv geeignet und erforderlich ist. Die Beurteilung ist vom Einzelfall und vom konkreten... weiterlesen
Die Personendaten dürfen nur für den bei der Beschaffung angegebenen Zweck oder den Zweck, der aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist, bearbeitet werden... weiterlesen
Die Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden (vgl. aDSG 4 Abs. 1). An einer rechtmässigen Bearbeitung fehlt es, wenn die Bearbeitung einer rechtlich verbindlichen Regulierung,... weiterlesen
Die Bearbeitung von Personendaten hat nach Treu und Glauben zu erfolgen (vgl. nDSG 6 Abs. 2). Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordert einen fairen... weiterlesen
Das DSG enthält persönliche, sachliche und räumliche Geltungsbereiche (vgl. DSG 2 f.): Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (vgl. DSG 2) Das DSG gilt für die Bearbeitung... weiterlesen
Die Bestimmungen von DSG 4 – 11a enthalten Normen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Bundesorgane gelten und das zentrale Recht auf Auskunft der... weiterlesen
Das DSG enthält diverse Grundsätze, die die rechtskonforme Datenbearbeitung bestimmen: Grundsatz der Rechtmässigkeit Grundsatz von Treu und Glauben Grundsatz der Verhältnismässigkeit Grundsatz der Zweckbindung Grundsatz... weiterlesen
Das DSG bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden (vgl. DSG 1 f.). Art. 2 DSV Ziele... weiterlesen
Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen verfolgen die Funktionen: besserer Schutz der persönlichen Daten Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen Selbstbestimmung über die... weiterlesen
Das totalrevidierte DSG ist anwendbar auf: alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder alle Unternehmen mit sich in der Schweiz auswirkender Datenbearbeitung. Rechtsform, Grösse... weiterlesen
Zu den Grundlagen des Datenschutzes gehören: BV, Gesetze, Verordnungen usw. Staatsverträge Materialien DSG 1992 DSG-Revision 2022, in Kraft seit 01.09.2023 Einleitung Gesetzgebung Inkrafttreten Revisions-Dokumente Wichtigste... weiterlesen
Die einzelnen Begrifflichkeiten des Datenschutzes sind unterteilt in: Begriff Datenschutz Legaldefinitionen für Datenschutz-Elemente Begriff Datenschutzberater Begriff Datenauftragsbearbeiter Begriff Datenschutzbeauftragter (EDÖB)... weiterlesen
Das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, welches seit dem 01.11.2021 vorläufig angewandt wird, tritt am 01.10.2023 in Kraft.... weiterlesen
Besteht eine freiwillige Streitgenossenschaft, haben die Streitgenossen je einzeln Sicherheit für die Parteientschädigung zu leisten. ... weiterlesen
Der Fahrradverkehr auf Wanderwegen hat stark zugenommen. Wanderer haben dafür kein Verständnis und Mountainbiker verstehen nicht, weshalb sich die Wanderer ärgern.... weiterlesen
Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Besuch eines Angebots der vorschulischen Sprachförderung verpflichtet werden, haben sich daher nicht an den Kosten beteiligen.... weiterlesen
Die vom Parlament im Juni 2022 beschlossenen Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) treten auf den 01.01.2024 in Kraft.... weiterlesen
Der Bundesrat (BR) schlägt vor, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) festzuschreiben.... weiterlesen