Architektenrecht

BHB-Tätigkeitsgegenstand

Die typischen Aufgaben des „Bauherrenberaters“ (BHB) bzw. gelegentlich auch „Bauherrenvertreters„ sind: Beratungsfunktion Definition =   Beratung des Bauherrn im Hinblick auf die Planung und Ausführung seines... weiterlesen

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BHB-Erscheinungsformen

Der Bauherrenberater (BHB) ist folgenden Funktionen anzutreffen: Bauherrenberater Stabsfunktion Der Bauherrenberater nimmt die „externe Stabsfunktion“ wahr Funktionsumfang Die Bauherrenberater-Funktionen sind limitiert Analyse Beratung des Bauherrn... weiterlesen

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BHB-Abgrenzungen

Keine Doppelmandatierung Bei der Mandatierung eines Architekten (Planers) prüft der Bauherr mit Vorteil, ob die zu vergebenden Bauherrenberaterleistungen nicht bereits in den Grundleistungen des Architekten... weiterlesen

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BHB-Grundlagen

OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Weiterführende Informationen Grundlagen einfacher Auftrag... weiterlesen

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Exkurs: Architekt als Bauherrenberater

BHB-Einleitung Der Architekt (Planer) kann vom Bauherrn auch mit der Beratung und Vertretung gegenüber den am Bau beteiligten Personen wie Architekt, Fachplaner, Unternehmer bzw. General-... weiterlesen

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BL-Haftung

Für den Bauleiter gelten die gleichen Haftungsregeln wie für den Architekten: Architekten-Haftung Stehen mehrere am Bau Beteiligte im Haftungsfokus, was das regelmässige Hauptproblem des Bauleiters... weiterlesen

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BL-Vollmacht

Es gelten grundsätzlich die Regeln der Architektenvollmacht, namentlich für Erteilung, Kundgabe durch den Bauherrn, Umfang und Überschreitung sowie Ausbleiben der nachträglichen Genehmigung: Exkurs: Architektenvollmacht Der... weiterlesen

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BL-Bauleiter-Pflichten

Wie den Architekten (Planer) bzw. jeden Beauftragten folgende Pflichten: Allgemeine Aufgaben Informationspflicht =   Pflicht des Bauleiters, den Bauherrn über alle Vorgänge zu informieren, die für... weiterlesen

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BL-Bauherren-Pflichten

Wie hievor erwähnt, wird nur selten die Aufgabe des Bauleiters mit einem Pflichtenheft umschrieben. Ohne expliziten Leistungsbeschrieb wird folgende Funktion angenommen: Alle Aufgaben, die notwendig,... weiterlesen

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BL-Vertrag

Nach herrschender Rechtsprechung haben die Bauleiter-Leistungen einen auftragsrechtlichen Charakter (OR 394 ff.). Selbst im Falle eines Gesamtvertrages, welcher sowohl Leistungen mit werkvertraglichem Charakter (v.a. Planung),... weiterlesen

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Garantiearbeiten-Leitung

Zum letzten Leistungsgegenstand des Bauleiters zählt die Leitung der Garantiearbeiten: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Leitung der Garantiearbeiten Mängelaufnahme... weiterlesen

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Inbetriebnahme-Leitung

Zur Ablieferung gehört auch die Inbetriebnahme des (Bau-)Werks: Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Art. 3.41, 3.43 und 3.51 SIA-Ordnung... weiterlesen

Architektenrecht

Bauwerks-Dokumentation

Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal Massgeblichkeit primär Vertrag subsidiär OR bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102 Baujournal zu jeder Bauwerkherstellung gehört ein Baujournal Berichte Periodische... weiterlesen

Architektenrecht

Bauleitung i.e.S.

Die „Bauleitung im engeren Sinne (i.e.S.) umfasst die gemeinhin bekannten Bauleitungsaufgaben, namentlich auf der Baustelle, hinsichtlich des Hoch- und Tiefbaus: Kontroll- und Überwachungsfunktionen Massgeblichkeit primär... weiterlesen

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Gestalterische Bauleitung

Der Bauleiter muss unter dem Titel „Gestalterische Bauleitung“ (Art. 4.51 SIA-Ordnung 102) die Bemusterung veranlassen und hat kurz vor finaler Ausführung der jeweiligen Arbeitsgattungen die... weiterlesen

Architektenrecht

BL-Erscheinungsformen

In der Baupraxis werden folgende Arten Bauleiter unterschieden: Gesamtbauleiter =   Der Architekt (Planer) bzw. Ingenieur koordiniert als Gesamtbauleiter die grundlegenden Koordinations- und Führungsaufgaben für die... weiterlesen

Architektenrecht

BL-Verbreitung

Jedes werdende Bauwerk benötigt einen Bauleiter. Daher kommt dem Bauleiter bei der Bauwerkserstellung stets eine besondere Bedeutung zu. Weil bei jeder Bauwerkserstellung die Bauleitung benötigt... weiterlesen

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BL-Rechtsnatur

Der Auftrag ist ein zweiseitiger Schuldvertrag gesetzlicher Vertragstypus Weiterführende Informationen Rechtsnatur... weiterlesen

Architektenrecht

BL-Abgrenzungen

Der Bauleiter ist nicht Unternehmer, sondern Dienstleister. Er wirkt im Rahmen seiner Funktion als Dienstleister mit, ohne jedoch selber das Bauwerk zu erstellen.... weiterlesen