Unterbrechungshandlungen des Gläubigers
(OR 135 Ziffer 2) Allgemeines Einsatz staatlicher Vollstreckungsorgane Erfordernis des staatlichen Prozess- bzw. Zwangsvollstreckungsapparates Private Vorkehren nicht verjährungsunterbrechend Private Massnahmen wie Rechnungszustellung, Mahnung, Einschreibebrief, Inkassomandat... weiterlesen