Arzthaftung

ARZTINFRASTRUKTUR

Mangelhafte Arztgeräte Beim Einsatz technischer Mittel wird vom Arzt hinsichtlich des allgemeinen Zustandes der Arztgeräte insbesondere erwartet: Wartung Kontrollpflicht vor Einsatz („kein blindes Vertrauen auf... weiterlesen

Arzthaftung

EINGRIFFE OHNE EINWILLIGUNG

Dem Grundsatz nach darf der Arzt nur den Eingriff vornehmen, zu dem der Patient vorgängig seine Zustimmung erteilt hat. Kann der Arzt nicht beweisen, dass... weiterlesen

Arzthaftung

BEHANDLUNGSFEHLER

Im Zentrum der meisten Arzthaftungsfälle steht der von Patienten erhobene Vorwurf, „nicht richtig behandelt“ worden zu sein. Früher betrachtete man es als „Kunstfehler“, wenn ein... weiterlesen

Arzthaftung

AUFKLÄRUNGSFEHLER

Neben der Haftung wegen Behandlungsfehlern ist in der Praxis auch die Haftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht von Bedeutung. Auch hier handelt es sich um die... weiterlesen

Arzthaftung

DIAGNOSEFEHLER

Der Arzt hat eine vollständige Anamnese aufzunehmen und den Patienten nach allen Regeln der Kunst und Aufwendung der erforderlichen Zeit zu untersuchen. Eine unrichtige Diagnose... weiterlesen

Arzthaftung

ÄRZTEFEHLER

Ärztefehler lassen sich anhand der folgenden Kategorien unterteilen: Übernahmeverschulden Diagnosefehler Aufklärungsfehler Behandlungsfehler Eingriffe ohne Einwilligung Mangelhafte Arztinfrastruktur Fehlbedienung Arztinfrastruktur... weiterlesen

Arzthaftung

MANDATS-GRUNDSÄTZE

Als Grundsätze für eine sorgfältige Auftragsausführung gelten: Vermeidung eines Übernahmeverschuldens Der Beauftragte sollte ein Mandat nur annehmen, wenn er und sein Hilfspersonal der in Aussicht... weiterlesen

Arzthaftung

Begriff

Bei der Arzthaftung geht es um die Verantwortung des Arztes gegenüber seinem Patienten bei sorgfaltspflichtwidrigem Handeln infolge Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit.... weiterlesen

Arzthaftung

Einleitung

In der Schweizerischen Rechtsordnung bestehen keine speziellen Vorschriften zur Regelung der ärztlichen Haftpflicht. Es gelten das Auftragsrecht und die allgemeinen Haftungsbestimmungen. In der Praxis stellen... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Fazit

Das Verfahrensinstitut der „Einstellung mangels Aktiven“ untersteht ganz dem gesetzgeberischen Prinzip, wonach die Vollstreckung in Vermögensrechte nicht von Amtes wegen, sondern nur im Gläubigerinteresse und... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Nachträglich entdeckte Vermögenswerte

Das Konkursverfahren ist wieder aufzunehmen, wenn später Vermögenswerte entdeckt werden, die zur Masse gehörten, aber infolge Unkenntnis nicht zur Masse gezogen wurden oder noch Ansprüche... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Einstellungswirkungen (SchKG 230 Abs. 4)

Die rechtskräftige Einstellung des Konkursverfahrens zeitigt folgende Wirkungen: Konkursschluss Verfahren Das Konkursverfahren gilt als geschlossen Meldepflichten / HR-Publikation im SHAB Das Konkursamt macht nach unbenutztem... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Einstellungsverfahren

Zuständigkeit Konkursrichter, der den Konkurs eröffnet hat Antragsprinzip Der Konkursrichter nimmt die Einstellungssache auf Antrag des Konkursamtes an die Hand. Dokumente Einstellungsbegehren, mit Antrag und... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Dauer der Einstellungsmöglichkeit

Es ist denkbar, dass unerwartete Sachverhalte zu einem cash drain der Masse führen und auch in einem späteren Zeitpunkt die Frage der Einstellung des Verfahrens... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Üblicher Zeitpunkt des Einstellungsbegehrens

Hat der Konkursverwalter den Schuldner einvernommen und das Konkursinventar erstellt, wird als nächstes prüfen, ob die vorhanden liquiden Aktiven die mutmasslichen Verfahrenskosten decken. Nach dieser... weiterlesen

Konkurseinstellung mangels Aktiven

Voraussetzungen

Für die Konkurseinstellung wird meistens folgende Agenda vorgesehen: fehlende Deckung der Verfahrenskosten durch liquide Aktiven liquide Aktiven sofort ohne Beschränkungen verfügbare Mittel bei Bank, Postfinance... weiterlesen