Kriterien
Die externe Schuldübernahme (eigentliche (privative) Schuldübernahme) charakterisiert sich wie folgt: Parteien Schuldübernehmer Gläubiger Vertragsgegenstand Verpflichtung des Schuldübernehmers gegenüber dem Gläubiger zur Schuldübernahme » Weiterführende Informationen... weiterlesen