Unbestrittene, fällige Guthaben
Die Geltendmachung von unbestrittenen, fälligen Ansprüchen ist besonderen Prinzipien unterworfen: Definition Unbestrittene, fällige Guthaben = Forderungen oder sonstige Ansprüche, die vom Schuldner des Gemeinschuldners anerkannt... weiterlesen