Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

Grundsätzliches

Dem Kollokationsprozess gegen die Masse und gegen einen Mitgläubiger sind folgende Punkte gemeinsam: Funktion und Ziele Abgrenzungen Rechtsnatur Klagefrist Aktiv- und Passivlegitimation Zuständigkeit Richterkompetenzen Prozessverfahren... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Übersicht Haftungsvoraussetzungen

Verschuldenshaftung Handlung oder Unterlassung des Schädigers Schaden Kausalzusammenhang zwischen der Handlung des Haftpflichtigen und dem Schaden Widerrechtlichkeit Verschulden des Haftpflichtigen Kausalhaftung Schaden Kausalzusammenhang zwischen dem... weiterlesen

Unerlaubte Handlung

Begriff: Unerlaubte Handlung

Unter dem Begriff unerlaubte Handlung versteht man die ausservertragliche Haftung für widerrechtlich zugefügte Schädigungen. Zum Teil wird auch der Begriff Deliktshaftung oder deliktische Haftung verwendet.... weiterlesen

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KOLLOKATIONSPROZESS

Einleitung Der Kollokationsprozess lässt sich mit folgender Disposition erläutern: Grundsätzliches Funktion und Ziele Abgrenzungen Rechtsnatur Klagefrist Aktiv- und Passivlegitimation Zuständigkeit Richterkompetenzen Prozessverfahren Streitwertberechnung Kostentragung Wirkungen... weiterlesen

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Kollokationsklage-Fazit

Für den Entscheid, eine Kollokationsklage sind immer zu prüfen: 1. Lohnt sich eine Klage (wirtschaftlich)? Mutmassliche Konkursdividende? =   Interessenwert als Entscheidungsgrundlage für eine Massnahme =  ... weiterlesen

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Berechnung des Prozessgewinns

Profit des klagenden Dritt-Gläubiger Wie eingangs erwähnt profitiert der im Kollokationsprozess gegen einen Mitgläubiger obsiegende Dritt-Gläubiger dadurch, dass er als Prozessgewinn den Anteil am Liquidationserlös... weiterlesen

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Widerklage

Der Mitgläubiger ist nicht zur Widerklage berechtigt. Diejenigen Tatbestände, die den Mitgläubiger auf „Widerklagegedanken“ bringen, sind wie folgt zu behandeln: Mehrforderung des Mitgläubigers Nachträgliche Forderungsanmeldung... weiterlesen

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Verrechnung

Verrechnungserklärung des beklagten Mitgläubigers in der Forderungsanmeldung Verwaltungshandeln nach Verrechnung des Gläubigers in der Forderungseingabe Die Verwaltung hat die Verrechnung des Gläubigers zuzulassen und die... weiterlesen

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Einreden und Einwendungen

Vorgebracht werden können vom Drittkläger: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen, ausser diejenigen aus dem persönlichen Verhältnis des Klägers gegen den Beklagten (Mitgläubiger) Dem... weiterlesen

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Beweislast

Die Beweislast orientiert sich nicht an den Parteirollen. Vielmehr trägt der Beklagte die Beweislast und der Kläger hat seine Angriffsmittel einrede- und einwendungsweise vorzubringen: Beklagter... weiterlesen

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Klagesubstantiierung

Kläger Bei der Klagesubstantiierung kann der Kollokationskläger, der anstelle der Masse streitet, alle Einreden und Einwendungen der Masse vorbringen. Dabei ist berechtigt, andere Rechtsgründe, Tatsachen... weiterlesen

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Rechtsbegehren

Die Dritt-Kollokationsklage ist ein Rechtsmittel gegen die Zulassung eines Mitgläubiger generell oder in zu starkem Masse [vgl. SchKG 250 Abs. 2]. Voraussetzungen Kläger Eigene Gläubigerstellung... weiterlesen

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Nebenintervention / Streitverkündung

Ein zugelassener Gläubiger kann dem Prozess des Kollokationsklägers gegen einen Mitgläubiger als sog. Nebenintervenient beitreten, wenn er ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei hat.... weiterlesen

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Passivlegitimation

=   Beklagter (hier die Mitgläubiger), die vom Kläger für das geltend gemachte Rechtsverhältnis ins Recht gefasst wird Der eingeklagte Mitgläubiger ist unter folgenden Voraussetzungen passivlegitimiert:... weiterlesen

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Aktive Streitgenossenschaft

Verlangen zwei oder mehrere im Kollokationsplan zugelassene Gläubiger die Wegweisung oder Herabsetzung eines Mitgläubigers, stellen sich aus Zweckmässigkeitsgründen (meist identischer Prozessstoff, Prozessökonomie, einheitliches Entscheidungsergebnis) folgende... weiterlesen

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Aktivlegitimation

=   Berechtigung des Klägers, das einzuklagende Rechtsverhältnis gegen den Beklagten (hier Mitgläubiger) geltend zu machen SchKG 250 Abs. 1 und 2 legitimieren jeden Gläubiger zur... weiterlesen

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Kollokationsklage gegen Mitgläubiger (Dritt-Kollokationsklage)

Einleitung Das Recht jeden Gläubigers, Kollokationsklage gegen einen Mitgläubiger zu führen, ist eine Systemergänzung zur Kollokationsklage gegen die Masse. Synonyme für Dritt-Kollokationsklage: Wegweisungskollokationsklage Querkollokationsklage Die... weiterlesen

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Widerklage

Ist die Gegenforderung des Gemeinschuldners höher als die vom Gläubiger angemeldete Konkursforderung. hat die Konkursverwaltung ein Interesse den übersteigenden Betrag widerklageweise geltend zu machen. Die... weiterlesen

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Verrechnung

Die Verrechnung einer Konkursforderung bzw. Nachlassforderung mit einer Forderung des Gemeinschuldners im Kollokationsverfahren ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzungen allgemein Zivil- und konkursrechtliche Voraussetzungen für eine Verrechnung... weiterlesen

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Einreden und Einwendungen

Vorgebracht werden können von der Masse bzw. der Verwaltung: Alle prozessrechtlichen oder materiellen Einreden und Einwendungen Dem Schuldner persönlich zustehende Einreden Vgl. BGE 5C.206/2002 vom... weiterlesen