Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine SchKG-Beschwerde sind: 1. Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen. Kein praktischer Grund: blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung... weiterlesen
Voraussetzungen für eine SchKG-Beschwerde sind: 1. Die Beschwerde muss einen praktischen Zweck verfolgen. Kein praktischer Grund: blosse Feststellung der Pflichtwidrigkeit keine Fehlerabklärung für die Geltendmachung... weiterlesen
Die Beschwerde ist ein verwaltungs-rechtlicher Rechtsbehelf: Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde (AB) des Vollstreckungsorgans Beurteilung nur von verfahrens-rechtlichen Aspekten und nicht von materiell-rechtlichen Fragen. Ausnahmen Materiell-rechtliche... weiterlesen
Abgrenzung zum Klageweg Schreibt das Gesetz den Rechtsweg der gerichtlichen Klage vor, ist die Beschwerde gemäss dem klaren Wortlaut von SchKG 17 ausgeschlossen. In den... weiterlesen
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG Art. 17 M. Beschwerde 1. An die Aufsichtsbehörde 1 Mit Ausnahme der Fälle, in denen dieses Gesetz den Weg der... weiterlesen
(Artikel zuletzt aktualisiert am 10. 04. 2013) Das Strafrecht wird in Bezug auf Börsendelikte und Marktmissbrauch verschärft: Insidervergehen und Kursmanipulationen werden neu als Verbrechen geahndet.... weiterlesen
Obligationenrecht Art. 398 Abs. 2 OR Art. 398 OR 2. Haftung für getreue Ausführung a. Im Allgemeinen 1 Der Beauftragte haftet im Allgemeinen für die gleiche... weiterlesen
Im juristischen Sinne umfasst ein Trust eine von einer Person geschaffene Rechtsbeziehung (unter Lebenden oder für den Todesfall), wenn dabei Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder... weiterlesen
Die Grundlage für das Schweizerische Trust-Recht bildet das Haager Trust-Übereinkommen: «Um die Anerkennung des Trusts auf eine berechenbare Grundlage zu stellen und für alle Beteiligten... weiterlesen
Der Trust kann vom Settlor nicht mehr widerrufen werden, d.h. dieser hat sich des Trustvermögens definitiv entäussert. Dies hat zur Folge, dass das Trustvermögen nicht... weiterlesen
Der Trust kann vom Settlor in irgendeiner Weise widerrufen werden, d.h. der Settlor hat sich des Trustvermögens nicht definitiv entäussert. Dies hat zur Folge, dass... weiterlesen
Allgemeines Wie bereits ausgeführt müssen Trusts in der Schweiz grundsätzlich versteuert werden. Trotzdem ist der Trust aber aufgrund steuerlicher Aspekte attraktiv, da mit einem korrekt... weiterlesen
Im Trust-Recht sind im Moment verschiedene Reformen im Gange: Ratifizierung Haager Trust-Abkommen(vgl. Anhang). Nun liegt es bei den jeweiligen Institutionen, d.h. Privatbanken und Trustgesellschaften, die... weiterlesen
Steuerlich werden Trusts in der Schweiz viel restriktiver behandelt als im Ausland. Im Gegensatz zum Ausland, wo mancherorts Vermögen und Vermögenserträge in internationalen Verhältnissen über... weiterlesen
Wie bereits angetönt ist der Trust in der Schweiz wirtschaftliche Realität. So gehören bedeutende Vermögenswerte zu Trusts bzw. werden im Namen von Trusts verwaltet, z.B.:... weiterlesen
Aktuelle Situation: Grundsätzlich ist der Trust in der Schweizer Rechtsordnung nicht vorgesehen, er ist jedoch wirtschaftliche und rechtliche Realität. Die dem Trust eigene Spaltung des... weiterlesen
Auch beim Trust gibt es, je nach Ausgestaltung und Bedürfnisse, Nachteile. Einige davon sind: Ungetreue Geschäftsführung des Trustee Durch die Eigentumsübertragung ist die Gefahr der... weiterlesen
Der grosse Vorteil des Trusts ist, dass das Eigentum vom Settlor auf den Trustee übergeht und durch diesen zweckgebunden verwaltet wird. So werden die Vermögenswerte... weiterlesen
Öffentliches Inventar im Erbrecht Ein öffentliches Inventar wird aufgenommen, wenn dies mindestens ein Erbe und innert der hierfür vorgesehenen Frist verlangt. Nach Vorliegen des Inventars... weiterlesen
Die Hauptzwecke des Trusts sind: Nachlassplanung Vermögensplanung (inkl. Steuerplanung) Vertraulichkeit Der Trust kann in seinen Heimatrechtsordnungen unter anderem die Funktion folgender Institute des Schweizer Rechts... weiterlesen
Charakteristisch für den Trust ist, dass der Begünstigte gewisse Klagerechte hat. Er kann Folgendes einklagen: Allfällige Ansprüche auf Leistungen aus dem Treugut Pflichtgemässe Verwaltung des... weiterlesen