Schadenanzeige
Schadenanzeige
Die Schadenanzeige des Versicherten an den Versicherer (auch „Rechtsfall-Mitteilung“) sollte unverzüglich, spätestens aber binnen 2 Jahren erfolgen: Anzeigepflichtiger Anspruchsberechtigter [vgl. VVG 38 Abs. 1] Form... weiterlesen