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Rechtsschutzversicherungen

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Versicherungsnehmer / versicherte Person

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Je nach Versicherungsvertrag bzw. Police können eine oder mehrere Personen an der Rechtsschutzversicherung beteiligt sein:

  • Einzelpersonen / Einzelversicherungen
    • Versicherungsnehmer = Vertragspartei
    • Versicherte Person = Anspruch auf Versicherungsschutz / Kostengutsprache
    • Kombination von Versicherungsnehmer und versicherte Person = Regelfall
    • Ausnahmen (Versicherung für fremde Rechnung [VVG 16 f.]
      • Familienmitglieder als versicherte Personen (Familienversicherung)
      • Konkubinatspartner
      • Vgl. aber Deckungsausschlüsse
  • Verbandsmitglieder / Kollektivversicherungen
    • Zwischen Verband und Rechtsschutzversicherer wird ein Rahmenvertrag (Kooperationsvertrag) geschlossen, wonach alle Mitglieder für bestimmte Versicherungsdeckung rechtsschutzversichert sind.
    • Je nach Ausgestaltung der Kollektivversicherung ist das Mitglied automatisch mitversichert (und muss die RSV-Prämie nicht zusätzlich bezahlen) oder es hat optional das Recht, sich zu vergünstigten Konditionen beim Rechtsschutzversicherer als Kooperationspartner prämienvergünstigt rechtsschutzversichern zu lassen.
    • In aller Regel steht dem Mitglied kraft des Kooperationsvertrags ein eigener Anspruch gegen den Rechtsschutzversicherer zu; dies ist immer so, wenn das Mitglied den Rechtsschutz optional, zu vergünstigten Konditionen, buchte.

 

 

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