Wertpapierrecht
Grundsätze Höhere Gewalt verlängert Frist für Vorlage des Wechsels zum Protest etc. (OR 1051). Ausnahmen Tatsachen, die auf ein persönliches Fehlverhalten zurückzuführen sind (OR 1051... weiterlesen
Grundsätze Höhere Gewalt verlängert Frist für Vorlage des Wechsels zum Protest etc. (OR 1051). Ausnahmen Tatsachen, die auf ein persönliches Fehlverhalten zurückzuführen sind (OR 1051... weiterlesen
Grundsätze Temporäre od. dauernde bzw. partielle Befreiung von Vertragspflichten, wenn Ereignis nicht bedacht wurde und Höhere-Gewalt-Voraussetzungen gegeben sind Force-majeure-clause erfüllt ist Risikozuweisung an Vertragspartner, der... weiterlesen