Rechtliche Grundlage
OR 119 – Unmöglichwerden einer Leistung Soweit durch Umstände, die der Schuldner nicht zu vertreten hat, seine Leistung unmöglich geworden ist, gilt die Forderung als... weiterlesen
OR 119 – Unmöglichwerden einer Leistung Soweit durch Umstände, die der Schuldner nicht zu vertreten hat, seine Leistung unmöglich geworden ist, gilt die Forderung als... weiterlesen
Höhere Gewalt liegt nach schweizerischer Rechtsprechung vor, wenn das Ereignis aussergewöhnlich, unvorhersehbar und von aussen einwirkend ist das Ereignis unabwendbar ist das Ereignis völlig unerwartet... weiterlesen
Grundsätze HG setzt die ausservertraglichen Prinzipien von Verschulden und Haftung ausser Kraft; HG unterbricht den Kausalzusammenhang Versicherungen bezahlen daher nicht. Ausnahmen Exportrisikoversicherung mit Force-majeure-Klausel, deren... weiterlesen
Grundsätze nach Vertrag idR. force-majeure-clause Keine Rückerstattung bzw. keine Mehrkostenübernahme Anforderungen an höhere Gewalt strenger als bei Handelsrecht Ausnahmen Europäische Reiseversicherung: Rückerstattungsantrag stellen Höhere-Gewalt-Kenntnis bei... weiterlesen
Grundsätze Risikobereich Arbeitgeber (Arbeitsleistung wegen des Ereignisses unmöglich): Lohnfortzahlungspflicht AGer, Schadensminderung ANer (vgl. OR 324) Gründe für Arbeitsverhinderung weder in der Risikosphäre von Arbeitgeber noch... weiterlesen
Grundsätze Höhere Gewalt verlängert Frist für Vorlage des Wechsels zum Protest etc. (OR 1051). Ausnahmen Tatsachen, die auf ein persönliches Fehlverhalten zurückzuführen sind (OR 1051... weiterlesen
Grundsätze Temporäre od. dauernde bzw. partielle Befreiung von Vertragspflichten, wenn Ereignis nicht bedacht wurde und Höhere-Gewalt-Voraussetzungen gegeben sind Force-majeure-clause erfüllt ist Risikozuweisung an Vertragspartner, der... weiterlesen