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Nachfolgend finden Sie Dokumente zum Thema Miteigentum zum freien Download: Unterschiede von Miteigentum und Gesamteigentum... weiterlesen
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Checklisten zum Download Checkliste für Gläubiger Checkliste für Schuldner... weiterlesen
AMMANN RICHARD / CAROSIO ALESSANDRO / ULRICH WERNER, Konsequenzen der neuen Landesvermessung 995 (LV95) für die Amtliche Vermessung (AV), VPK 1996, S. 66 ff. BACHMANN... weiterlesen
Der Erwerb, Übergang und Untergang dinglicher Rechte an Immobilien ist regelmässig mit Grundbuchvorgängen verbunden. Wie hievor dargestellt, basiert die Idee der Begründung und Übertragung dinglicher... weiterlesen
Die Kantone haften „für allen Schaden …, der aus der Führung des Grundbuchs entsteht“: Begriff Haftung aus Grundbuchführung (Staatshaftung) = Schadenersatzanspruch... weiterlesen
Die Allgemeine Beschwerde richtet sich primär gegen die Amtsführung des Grundbuchamts: Begriff Allgemeine Aufsichtsbeschwerde (allgemeine Beschwerde) = Rechtsbehelf primär gegen die... weiterlesen
Im Grundbuchwesen – als Teil der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit – wird ausserhalb des einvernehmlichen grundbuchlichen Verwaltungsverfahrens mittels Verfügungen und Rechtsmitteln (Beschwerden) die Sach- und Rechtslage geklärt:... weiterlesen
Einleitung Gesetzliche Grundlage des Beschwerdewesens bildet ZGB 956 ff. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei in: Grundbuchbeschwerde (ZGB 956a ff. – Rechtsschutz) Grundbuch(sach)beschwerde Allgemeine Aufsichtsbeschwerde (ZGB 956... weiterlesen
Die Aufsicht im Grundbuchwesen ist wie folgt instanzenmässig organisiert: Kantonale Aufsicht Definition Aufsicht über die Amtsführung der Grundbuchämter Grundlage ZGB 956 f. Zuständigkeit Allgemein Aufsichtswesen... weiterlesen
Einleitung Bei der Aufsicht über die Organe im Grundbuchsektor wird differenziert in: Aufsichtswesen Beschwerdewesen Literatur SCHMID JÜRG, Basler Kommentar, N 8 zu ZGB 953 DESCHENAUX... weiterlesen
Hinsichtlich Grundbuchgebühren und andere Angaben im Grundbuchwesen gilt folgendes: Begriff Grundbuchgebühren = Entgelt für die Inanspruchnahme einer amtlichen Tätigkeit des Grundbuchamts... weiterlesen
Die Fiktion der Kenntnis des Grundbucheintrags ist wie folgt geregelt: Begriff Fiktion Eintrag-Kenntnis = Keine Exkulpationsmöglichkeit, einen Grundbucheintrag nicht gekannt zu haben Grundlage ZGB 970... weiterlesen
Über das Auskunfts- und Einsichtnahmerecht hinaus geht das Recht der Kantone, den Grunderwerb vorbehältlich gewisser Ausnahmen zu veröffentlichen: Begriff Handänderungsveröffentlichung = ... weiterlesen
Die Auskunftserteilung und Einsichtnahme ins Grundbuch ist wie folgt geregelt: Begriff Auskunftsrecht = jedermann ist berechtigt, über bestimmte Grundbuchdaten Auskunft zu erhalten Einsichtsrecht = ... weiterlesen
Einleitung Ausgehend von der Publizitätsfunktion des Grundbuchs, muss es der Öffentlichkeit in bestimmten Schranken zugänglich sein. ZGB 970 und ZGB 970a normieren Umfang der Zugänglichkeit... weiterlesen
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Gegen die Abweisung einer Grundbuchanmeldung kann eine spezielle Grundbuchbeschwerde (auch: Sachbeschwerde) erhoben werden. In speziellen Fällen, d.h. da, wo die Sachbeschwerde nicht zur Verfügung steht,... weiterlesen
Liegen alle Dokumente auf dem Tisch und sind alle Prüfungen (Kognition Grundlagen, Grundbuchanmeldung, Verfügungsrecht und Rechtsgrund) durchgeführt, kann das Grundbuchamt zum Entscheid über den Anmeldungsvollzug... weiterlesen
Grundbuchverwalter Der Grundbuchverwalter ist von Gesetzes wegen verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Grundbucheintrag gegeben sind: Begriff Kognition des Grundbuchverwalters ... weiterlesen
Der Anmeldende hat den Nachweis zu erbringen, dass die für die Gültigkeit des Rechtsgrundausweises erforderliche Form erfüllt ist. Mit anderen Worten muss der Rechtsgrund, welcher... weiterlesen