Begriff + Bedeutung
Begriff Akzessionsprinzip = Grundsatz, wonach die Bestandteile eines Objektes (Immobilie oder bewegliche Sache (Fahrnis)) dessen rechtliches Schicksal teilen Bedeutung Die Frage... weiterlesen
Begriff Akzessionsprinzip = Grundsatz, wonach die Bestandteile eines Objektes (Immobilie oder bewegliche Sache (Fahrnis)) dessen rechtliches Schicksal teilen Bedeutung Die Frage... weiterlesen
Einleitung Das Akzessionsprinzip ist, obwohl von grundlegender Bedeutung, dem breiten Publikum nicht oder wenig bekannt, und daher zu erläutern: Begriff + Bedeutung Akzessionsprinzip + Immobilien-Gegenstände... weiterlesen
Vereinbarungen, die gegen den zwingenden Grundsatz der Typengebundenheit oder gegen das zwingende Prinzip der Typenfixierung verstossen, enthalten einen rechtlich unmöglichen resp. widerrechtlichen Inhalt und sind... weiterlesen
Eine konsequente Anwendung würde der Rechtsverkehr zu stark einschränken, weshalb der Grundsatz der Typengebundenheit und Typenfixierung durch das Gesetz selbst oder durch richterliche Rechtsfortbildung in... weiterlesen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt hinsichtlich Typenfixierung vor: inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeit Einschränkte Inhaltsfreiheit Begrenzung der im Rechtsverkehr verwendbaren Institute Weitgehend zwingende Festlegung des Inhalts Freie Inhaltsgestaltung... weiterlesen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt hinsichtlich Typengebundenheit vor (ZGB 958 ff.): Arten des Eigentums Geschlossene Anzahl (Numerus clausus) sachenrechtlicher Institute Alleineigentum Gesamteigentum Gütergemeinschaft Gemeinderschaft Erbengemeinschaft... weiterlesen
Begriffe Typengebundenheit = Grundsätze betreffend Bestimmung der Eigentumsarten und Typen beschränkter dinglicher Rechte Typenfixierung = Grundsätze zur... weiterlesen
Einleitung Das Sachenrecht legt für den Rechtsverkehr eine geschlossene Anzahl (numerus clausus) begründbarer Rechte an Immobilien fest und bestimmt deren Inhalt weitgehend zwingend. Die Grundsätze... weiterlesen
Das Spezialitätsprinzip beschränkt grundsätzlich die einheitliche sachenrechtliche Übertragung wirtschaftlich zusammenhängender Objekte. Betroffen sind vor allem sog. Sachgesamtheiten bzw. Rechtsgesamtheiten: Immobilien Im formellen Grundbuchrecht manifestiert sich... weiterlesen
Begriff Spezialitätsprinzip = Grundsatz, wonach Sachenrechte, insbesondere Immobiliarsachenrechte, nur an individualisierten, einzelnen Gegenständen entstehen können Bedeutung Durchgängig wichtig, v.a. für jene... weiterlesen
Einleitung Das Spezialitätsprinzip (auch: Individualitätsprinzip) bedarf zur Verständlichkeit einer kurzen Erläuterung: Begriff + Bedeutung Zusammenhängende Objekte Die Eigentumsübertragung mehrerer Grundstücke erfordert je eine einzelne dingliche... weiterlesen
Das im Immobiliarsachenrecht eigens verankerte Kausalitätsprinzip (vgl. ZGB 974 Abs. 2) zeitigt folgende Wirkungen: Der Grundbucheintrag (dinglich oder beschränkte dingliche Rechte sowie Vormerkungen im Sinne... weiterlesen
Dem Kausalitätsprinzip liegt folgende Unterscheidung zugrunde: Verpflichtungsgeschäft Definition Verpflichtungsgeschäft = Verpflichtung des Grundeigentümers zum rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragungsvorgang bzw. Einräumung eines beschränkten dinglichen... weiterlesen
Begriff Kausalitätsprinzip = Grundsatz, wonach das sachenrechtliche Verfügungsgeschäft in seiner Wirksamkeit von dem ihm zugrundeliegenden (obligatorischen) Verpflichtungsgeschäft (grundbuchtechnisch: Rechtsgrundausweis) abhängig ist... weiterlesen
Einleitung Im Immobiliarsachenrecht ist das Kausalitätsprinzip ausdrücklich im Gesetz (ZGB 974 Abs. 2) festgehalten (siehe Box). Nachfolgend soll näher auf das dem Vertrauensprinzip entspringende Kausalitätsprinzip... weiterlesen
Die hievor behandelte Richtigkeitsbefugnis im Streit um Rechte an Grundstücken bildet die Basis für die Legitimationsfrage: Begriff Legitimationswirkung = Legitimation des... weiterlesen
Als öffentliches Register Begriff Richtigkeitsvermutung = Grundbucheintrag erbringt den vollen Beweis für Bestand, Inhalt und Träger des dinglichen Rechts, solange nicht... weiterlesen
Die negative Publizitätswirkung betrifft die Kenntnis der Grundbucheinträge: Begriff Negative Publizitätswirkung = Fiktion des Einwendungsausschlusses, dass jemand einen bestimmten Grundbucheintrag nicht gekannt habe Grundlage ZGB... weiterlesen
Als subjektive Voraussetzungen für den öffentlichen Glauben gelten: Gutgläubige Person Unrichtiger Grundbucheintrag Nur der gutgläubige Dritte kann sich auf den unrichtigen Grundbucheintrag stützen (vgl. ZGB... weiterlesen
Als objektive Voraussetzungen für den öffentlichen Glauben gelten: Formgültiger Eintrag Eintragungen Anknüpfungspunkt des öffentlichen Glaubens ist der formrichtige Grundbucheintrag Materieller Eintrag Materiell gerechtfertigter Eintrag > ... weiterlesen