Anmeldefrist
Zur Anmeldefrist gilt folgendes: Dauer 20 Tage Rechtsnatur Verwirkungsfrist trotz dessen ist sie eine verlänger- und wiederherstellbare (Eingabe-)Frist nach Fristablauf Grundsatz Keine Aufnahme von Lasten... weiterlesen
Zur Anmeldefrist gilt folgendes: Dauer 20 Tage Rechtsnatur Verwirkungsfrist trotz dessen ist sie eine verlänger- und wiederherstellbare (Eingabe-)Frist nach Fristablauf Grundsatz Keine Aufnahme von Lasten... weiterlesen
Berechtigten ist zu empfehlen, alle ihre Rechte zum Steigerungsgrundstück geltend zu machen, gleichgültig davon, ob eine Anmeldung erforderlich ist oder nicht. Im Einzelnen ist folgendes... weiterlesen
Für die Steigerungspublikation gelten folgende Regeln: Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung mindestens 1 Monat vor der Grundstückssteigerung (vgl. SchKG 138 Abs. 1) Funktion Vorbereitung der Verwertung... weiterlesen
Einleitung Wurde die Verwertung nicht aufgeschoben, so hat das Betreibungsamt die erforderlichen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen: Steigerungspublikation Grundsatz Erlass der Steigerungspublikation in den amtlichen Publikationsorganen Ausnahme... weiterlesen
Einleitung Die öffentliche Versteigerung im Betreibungsverfahren ist immer eine Zwangsversteigerung: Begriff Verwertungsakt, bei dem jedermann (Dritte, Gläubiger, Schuldner etc.) zur Teilnahme an der Versteigerung berechtigt... weiterlesen
Mit dem Grundstück verpfändete oder gepfändete Zugehör wird zusammen verwertet: Gesonderte Zugehör-Verwertung Mit Zustimmung sämtlicher Beteiligten kann die Zugehör gesondert verwertet werden (vgl. VZG 27)... weiterlesen
Grundstück / Verfügungsbeschränkung Mietzinssperre / Pachtzinssperre Widerruf der Mietzinssperre Grundstück / Verfügungsbeschränkung Die Sicherungsmassnahme beim Pfändungs- bzw. Pfandverwertungsgegenstand eines Grundstücks ist: Vormerkung „Verfügungsbeschränkung“ im Grundbuch... weiterlesen
Grundsatz Grundstücke werden grundsätzlich durch das Betreibungsamt am Ort der belegenen Sache (Grundstück) oder am Ort, wo sein wertvollerer Teil liegt, verwertet (vgl. VZG 74... weiterlesen
Das Grundstück soll verwertet werden (vgl. SchKG 133 Abs. 1): frühestens einen Monat nach Eingang des Verwertungsbegehrens beim Betreibungsamt spätestens drei Monate nach Eingang des... weiterlesen
Legitimation Der Verwertungsantrag hat vom Pfandgläubiger, vom Pfandschuldner oder vom Dritteigentümer auszugehen. Zeitschranke Bei der Verwertung von Grundstücken unterliegt das Verwertungsbegehren folgender zeitlicher Schranke: frühestens... weiterlesen
Betreibung auf Pfändung Die Betreibung auf Pfändung ist am Wohnsitz oder Sitz des Betreibungsschuldners einzuleiten. Wird im Rahmen der Betreibungs-Fortsetzung ein Grundstück gepfändet und liegt... weiterlesen
Einleitung Beim Entscheid über die Betreibungsart sind zu berücksichtigen: Unterschiede Betreibung auf Pfandverwertung bei pfandversicherten Forderungen Unterschiede Nachfolgend werden unter dem Obertitel „BETREIBUNG“ sowohl die... weiterlesen
Betreibung auf Pfändung / Pfandverwertung Unterschiede Betreibung auf Pfandverwertung bei pfandgesicherten Forderungen Belegenheit der Verwertungssache Verwertungsbegehren Verwertungszeitpunkt Verwertungszuständigkeit Sichernde Massnahmen Zugehör Öffentliche Versteigerung Steigerungsvorbereitung Steigerungspublikation... weiterlesen
Gepfändete Grundstücke können durch folgende Verwertungsarten verwertet werden: Öffentliche Versteigerung Freihandverkauf... weiterlesen
Als Grundstücke gelten (ZGB 655 Abs. 2): Liegenschaften, unüberbaut oder überbaut ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Miteigentumsanteil Stockwerkeinheit Nicht... weiterlesen
Die Bedeutung der Grundstücksverwertung ist zyklisch, abhängig vom Immobilienmarkt und / oder von der Hypothekarzinsentwicklung. Falls eine sog. „Immobilienblase“ platzt, werden die Grundstücksverwertungen zunehmen, ebenso... weiterlesen
Die Grundstückverwertung hat für den Gläubiger je nach seiner Anspruchs- und Sicherheiten-Grundlage zum Ziel: Betreibung auf Pfändung Geltendmachung der Spezialexekution, bezogen auf ein Grundstück als... weiterlesen
Zwangsvollstreckungsakt... weiterlesen
Betreibung auf Pfändung = Spezialexekution, d.h. die Forderung eines Gläubigers wird durch einzelne oder mehrere Aktiven des Betreibungsschuldners, soweit notwendig und möglich befriedigt Weiterführende Informationen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen SchKG 125 ff. (Betreibung) SchKG 226 ff. + SchKG 252 – 260 (Konkurs) OR 229 ff. VZG BewG BGBB... weiterlesen