Kataster-Einführung
GeoIG 16 sieht die Schaffung eines Katasters vor: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Die einzelnen Kantone geben sich Mühe, nun diesen ÖREB-Kataster zu erstellen. Er... weiterlesen
GeoIG 16 sieht die Schaffung eines Katasters vor: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Die einzelnen Kantone geben sich Mühe, nun diesen ÖREB-Kataster zu erstellen. Er... weiterlesen
Einleitung Mit der Sachenrevision 2011 wurden das Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz; GeoIG; SR 510.62), die dazugehörige Verordnung (Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV))... weiterlesen
In verschieden Kantonen, insbesondere im Kanton Zürich, trifft man im Grundstückverkehr oft sog. „Prekaristische Verhältnisse“ (auch: prekaristische privatrechtliche Verhältnisse) an: Definition Prekaristisches Verhältnis = Duldung... weiterlesen
Dem sog. „Anmerkungsgrundstück“ (auch: Anmerkungsparzelle) fehlt die Selbständigkeit. Die Grundbuchpraxis zwei Gegenstände von „subjektiv-dinglicher Verbindung“: Subjektiv-dingliches Miteigentum (unselbständiges Miteigentum) Definition Jeder Anteil an der Miteigentumsliegenschaft... weiterlesen
Exkurs: Anmerkungsgrundstück Exkurs: Prekaristisches Verhältnis Exkurs: ÖREB-Kataster Exkurs: Bemerkung... weiterlesen
Löschungsgründe Die Löschung einer Anmerkung kann aus folgenden Gründen erfolgen: Verlust der gesetzlichen Grundlage infolge späterer Rechtsänderung Gegenstandslosigkeit zB Verkauf der angemerkten Zugehör zB Abtretung... weiterlesen
Die Anmerkung erfolgt durch Einschreibung im Hauptbuchblatt: Stichwort der Anmerkung Datum der Einschreibung Hinweis auf Beleg (Rechtsgrundausweis samt Grundbuchanmeldung) Vgl. GBV 125 Abs. 1 und... weiterlesen
Als Anmeldungsbelege sind notwendig (GBV 51): Grundbuchanmeldung Grundbuchanmeldung des Eigentümers oder der zum Erlass des Rechtsgrundausweises zuständigen Behörde Rechtsgrundausweis Privatrechtliche Vereinbarung mit Anmerkungsabrede oder rechtskräftige... weiterlesen
Grundsatz (GBV 48 Abs. 1) Schriftform Die Grundbuchanmeldung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Form Ausnahmen (GBV 48 Abs. 2) Formfreie Anmeldung Behörden und Gerichte können in... weiterlesen
Gemäss GBV 47 gelten für den Inhalt der Grundbuchanmeldung: Unbedingter und vorbehaltsloser Anmeldungsantrag Kein Rückzug ohne Zustimmung der begünstigten Person Einzelnes Aufführen der vorzunehmenden Anmerkungen... weiterlesen
Auch für Anmerkungen gilt grundsätzlich das Anmeldungsprinzip: Grundsatz Anmerkungen werden im Grundbuch nur auf Anmeldung hin vorgenommen (vgl. GBV 46 Abs. 1) Ausnahmen Vorbehalten bleiben... weiterlesen
Willensvollstrecker sind befugt, ohne Mitwirkung der Erben ihr Vertretungsverhältnis anzumerken (vgl. ZGB 962a). Vorbehalten bleiben natürlich gemäss GBV 50 die Fälle der Veräusserung, Vermächtnisausrichtungen und... weiterlesen
Anmeldung durch Parteivertreter Erfolgt die Grundbuchanmeldung für eine Gesellschaft, eine juristische Person, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder durch eine zur Vertretung der verfügungsberechtigten Person berechtigte Person,... weiterlesen
Zur Grundbuchanmeldung sind legitimiert (GBV 53): Anmerkung von Eigentumsbeschränkungen Eigentümer jede Person, die ein von der Anmerkung betroffenes dingliches Recht hat Anmerkung von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen... weiterlesen
Einleitung Für die Abgabe der Grundbuchanmeldung im Hinblick auf eine Anmerkung im Grundbuch ist zu beachten: Anmeldungslegitimation Anmeldung durch vertretungsberechtigte Person Anmeldung durch Willensvollstrecker Anmeldungsprinzip... weiterlesen
Die Anmerkung in der betreffenden Spalte des Grundbuchhauptblattes setzt voraus: Grundstücksbezug Die Anmerkung muss einen Bezug zum Anmerkungs-Grundstück haben Gesetzliche Grundlage Die Anmerkung eines Tatbestandes... weiterlesen
Die „Anmerkung“ im Grundbuch erfordert für deren Vollzug dreierlei: Rechtsgrundausweis (Grundbuchbeleg) = Rechtsgrundverhältnis Privat-rechtliche Vereinbarung Öffentlich-rechtliche Verfügung, mit Rechtskraftbescheinigung Vollstreckbarer Entscheid (vgl. GV 80 Abs.... weiterlesen
Anmerkung im Grundbuch Anmerkungs-Rechtsgrundausweis Grundbuchanmeldung Anmeldungslegitimation Anmeldung durch vertretungsberechtigte Person Anmeldung durch Willensvollstrecker Anmeldungsprinzip Inhalt der Grundbuchanmeldung Form der Grundbuchanmeldung Anmeldungsbelege Anmerkung im Hauptbuchblatt Löschung... weiterlesen
Die Anmerkung zeitigt folgende Wirkungen: Keine rechtsbegründende, sondern nur deklaratorische Wirkung Der Einschreibung der Anmerkung im Grundbuch kommt keine rechtserzeugende Kraft zu (vgl. auch BGE... weiterlesen
Der gutgläubige Erwerber eines Grundstücks kann aus dem Fehlen einer Anmerkung, auch wenn dies im konkreten Fall vorgeschrieben ist, nicht geltend machen, die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung... weiterlesen