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Exkurs: Anmerkungsgrundstück

Rechtsgebiet:
Anmerkung
Stichworte:
Anmerkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem sog. „Anmerkungsgrundstück“ (auch: Anmerkungsparzelle) fehlt die Selbständigkeit. Die Grundbuchpraxis zwei Gegenstände von „subjektiv-dinglicher Verbindung“:

Subjektiv-dingliches Miteigentum (unselbständiges Miteigentum)

  • Definition
    • Jeder Anteil an der Miteigentumsliegenschaft (= „Anmerkungsparzelle“) ist mit einem andern Grundstück (=„herrschendes Grundstück“) untrennbar verbunden (= „subjektiv-dingliches Miteigentum“; auch: unselbständiges Miteigentum), so dass diese das Schicksal je ihres Hauptgrundstücks teilen und nicht als Sachwerte des Rechtsverkehrs gelten
  • Anwendungsfälle
    • Miteigentum an privatem Anstösser-Erschliessungsweg
    • Miteigentum an Kanalisationsleitung
    • Miteigentum an Infrastrukturanlage
      • Zentrale Heizanlage oder Blockheizkraftwerk
      • Unterniveaugarage (Stockwerkeigentumsüberbauung oder Arealüberbauung usw.)
    • Miteigentum an gemeinschaftlichen Einrichtungen beim StWE
      • Versammlungsraum
      • Hauswartwohnung
    • o.ä.
  • Veräusserung des Hauptgrundstücks
    • Subjektiv-dinglich verbundener Miteigentumsanteil wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
    • Keine separate Veräusserung des angemerkten Miteigentumsanteils möglich
  • Verpfändung des Hauptgrundstücks
    • Subjektiv-dinglich verbundener Miteigentumsanteil wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
    • Keine separate Veräusserung des angemerkten Miteigentumsanteils möglich
  • Aufhebungsausschluss
    • Hat das Mieteigentumsgrundstück eine dauernden Zweckverfolgung zum Gegenstand, ist die Aufhebung des Miteigentums ausgeschlossen (vgl. ZGB 650)
  • Miteigentümervorkaufsrecht
  • Weitere Detailinformationen

Subjektiv-dingliches Alleineigentum (selten)

  • Definition
    • Alleineigentum einer Anmerkungsparzelle, die untrennbar das Schicksal des dienenden Hauptgrundstückes verbunden ist
  • Anwendungsfälle
    • (Alleineigentums-)Parzelle mit Infrastrukturanlage wie Heizkraftwerk oder Unterniveaugarage etc.
    • Gefangenes Grundstück
  • Veräusserung des Hauptgrundstücks
    • Anmerkungsparzelle wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
    • Keine separate Veräusserung der Anmerkungsparzelle möglich
  • Verpfändung des Hauptgrundstücks
    • Anmerkungsparzelle wird mit dem Hauptgrundstück veräussert
    • Keine separate Verpfändung der Anmerkungsparzelle möglich

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